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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0651/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Änderung des städtebaulichen Vertrages (Anlage 1) zum Bebauungsplan Nr. 699 („Marthas Insel“) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Nach dem mit der BIG Immobilien GmbH (BIG) abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag vom 01.12.2017/ 02.01.2018 hat die BIG sämtliche nach diesem Vertrag vereinbarten Maßnahmen bis zum 31.12.2022 endgültig fertigzustellen.

 

Im bisherigen städtebaulichen Vertrag wurde vereinbart, dass die BIG Verzögerungen und deren Grund der Stadt zur Kenntnis geben muss. Sollte die BIG diese Verzögerungen nicht zu vertreten haben, wird die Stadt eine entsprechende Fristverlängerung einräumen. Gem. § 62 Satz 2 VwVfG gelten die Vorschriften des BGB entsprechend. Nach § 323 Abs. 1 BGB kann die Stadt der BIG eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.

 

Die BIG teilte nunmehr schriftlich mit, dass sich die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Fertigstellung verzögern wird. Die BIG gibt in ihrer Begründung den verspäteten Beginn von Erdarbeiten aufgrund des Verzuges des Kampfmittelräumdienstes, Schlechtwetterereignisse sowie ein Gerichtsverfahren mit Dritten an. Letzteres konnte zwar mittlerweile abgeschlossen werden; die hieraus erfolgte zeitliche Verzögerung führt aber zu einem Konflikt bei der Bauablaufplanung (zeitliche Überlagerung mit der Baustelle der Erschließungsstraße), so dass eine Entzerrung notwendig ist, um die bereits vor Ort Wohnenden nicht über Gebühr zu belasten.

 

Aufgrund der durch die BIG aufgeführten Gründe sind die Verzögerungen nicht durch die BIG zu vertreten. Insbesondere das Klageverfahren hat erhebliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben. Der vorgenannten Zeitschiene der BIG mit einer Fristverlängerung bis zum 30.04.2026 sollte daher zugestimmt werden. Der von der Verwaltung überarbeitete neue Vertragsentwurf ist diesem Antrag der Verwaltung als Anlage 1 beigefügt.

 

Gemäß § 17 des städtebaulichen Vertrages bedarf eine Vertragsänderung oder -ergänzung zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Da der Vertrag von den Selbstverwaltungsgremien beschlossen wurde, ist die Zustimmung kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern erfordert einen Beschluss.

 

Die beigefügte Vertragsänderung ist mit der BIG abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung die Vertragsänderung gegenzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für

 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 6, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen