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Antrag der Verwaltung - 0654/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung gem. § 95 d Gemeindeordnung für die Förderung des Projektes „Ostuferhafen Kiel - Ausbau der Seeverkehrsachse ins Baltikum durch Ertüchtigung RoRo-Rampen und Optimierung Wegeführung“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Referat für Wirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Jun 27, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Antrag
Zugestimmt wird einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von bis zu 1.976.100 € im Teilfinanzplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010028 „Ostuferhafen Kiel - Seeverkehrsachse Baltikum“.
Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinzahlung in gleicher Höhe im Teilplan 571 bei der Investitionsnummer 5710010028 durch Zuweisung des Landes Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Einzahlung der Fördermittel bei der Landeshauptstadt Kiel.
Sachverhalt/Begründung
Projektgegenstand ist der Ausbau der Hafeninfrastruktur im Ostuferhafen im Zuge zunehmender Schiffsgrößen und steigendem Frachtaufkommen auf der Seeverkehrsachse Kiel – Baltikum. Dies erfolgt durch Umbau und Anpassung der RoRo-Rampen an den Liegeplätzen 5 und 6 sowie die bauliche Ertüchtigung des Nordwestbereiches des KV-Gleisbereiches, um die mit der Abfertigung dieser Schiffe an den LP 5 und 6 einhergehende Wegeführung über den Gleisbereich hochlastfähig für schwere rollende Umschlagverkehre herzurichten.
Um die Unrentierlichkeit des Projektes zu finanzieren, wurde eine GRW-Förderquote von 60% beantragt, die die IB.SH auch per Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 bewilligt hat.
Förderfähige Gesamtkosten 11.181.685 €
GRW-Förderung 6.709.011 €
Seehafen Kiel GmbH &Co. KG 4.472.674 €
Das Projekt ist bereits nahezu abgeschlossen. Seehafen Kiel ist bislang in Vorleistung gegangen.
Zuwendungsempfängerin ist die Landeshauptstadt Kiel, die auf der Basis eines Fördermittelweiterleitungsbescheides die GRW-Fördermittel zu 100 % an Seehafen Kiel weiterleiten wird.
Bei dem im Antragstext genannten Betrag von bis zu 1.976.100 € handelt es sich um den kleineren Teilbetrag der Fördermittel. Ein größerer Teilbetrag in Höhe von 4.732.948 € ist bereits im Jahr 2022 von der IB.SH abgefordert und an Seehafen Kiel weitergeleitet worden:
GRW-Förderung Gesamt 6.709.011 €
Abschlag 2022 4.732.948 €
Abschlag 2023 bis zu 1.976.063 €.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister