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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0670/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Das Arbeitsprogramm zur Bauleitplanung 2023/24 (s. Anlage 1) wird beschlossen. 2024 wird dem Bauausschuss ein aktualisiertes Programm zur Beratung vorgelegt.

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Sachverhalt/Begründung

1. Anlass

 

Im Stadtplanungsamt wird kontinuierlich eine große Anzahl unterschiedlicher Plan­verfahren bearbeitet; es befinden sich rund 45 Bauleitpläne in der Aufstellung bzw. im Vorbereitungsstadium. Da eine gleichrangige parallele Bearbeitung aller dieser Planungen aufgrund der beschränkten Arbeitskapazitäten im Stadtplanungsamt nicht möglich ist, wird seit 2015 regelmäßig bzw. bei wesentlichen Änderungen ein Vorschlag für die Bildung von Prioritätskategorien erstellt, denen die einzelnen Verfahren verbindlich zuzuordnen sind. Mit diesem Vorschlag verbindet sich insbesondere das Ziel, die vorhandenen Bearbeitungskapazitäten vorrangig auf die dringendsten und städtebaulich wirkungsvollsten Planungsprojekte zu konzentrieren. Die verbindliche Festlegung von Vorrangprojekten soll des Weiteren auch zu einer erhöhten Planungssicherheit und Transparenz in der Außenkommunikation mit Bürger*innen und Vorhabenträger*innen beitragen.

 

Eine entsprechende Liste für 2021/22 mit Zuordnung der laufenden Verfahren zu drei Prioritätskategorien wurde vom Bauausschuss am 25.03.2021 zuletzt beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 0290/2021).

 

 

2. Grundsätzliches zum Arbeitsprogramm

 

Die Aktualisierung des Arbeitsprogrammes erfolgt nach den Kriterien, wie sie bereits den vorangegangenen Programmen zugrunde gelegt wurden:

 

Das Programm umfasst nur verbindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne und Vorhabenbezogene Bebauungspläne) - ggf. einschließlich erforderlicher paralleler Änderungen des Flächennutzungsplanes - sowie deren Vorbereitung mittels städtebaulicher Rahmenplanung. Andere informelle Planungen sind nicht Regelungsinhalt des Programms. Hierzu ist anzumerken, dass große Anteile der Arbeitskapazitäten in der Abteilung für verbindliche Bauleitplanung (61.2) durch Tätigkeiten gebunden sind, die in diesem Arbeitsprogramm nicht abgebildet werden; exemplarisch seien z. B. die umfangreichen Anforderungen der Innenstadtplanung genannt, die Bearbeitung von Wettbewerben oder andere Abstimmungen mit externen Investor*innen.

 

Die zu betrachtenden Bauleitplanverfahren werden drei Prioritätskategorien zugeordnet:

 

  • Die der Prioritätsstufe 1 zugeordneten Planverfahren werden vordringlich und mit Hochdruck bearbeitet. Mit Rücksicht auf die Personalkapazitäten des Stadtplanungsamtes können maximal zwölf Projekte im Jahr in dieser Kategorie geführt werden.
  • In der Prioritätsstufe 2 werden diejenigen Projekte erfasst, die in die Stufe 1 aufrücken sollen, sobald Planungen aus dieser Stufe zur Rechtskraft gebracht bzw.  Arbeitskapazitäten frei werden, wenn Verfahren aus der 1. Prioritätsstufe dies erlauben (Bsp. 1-monatige Offenlage). Wie im vorherigen Arbeitsprogramm werden hier 8 Verfahren benannt.
  • Bei den Verfahren der Prioritätsstufe 3 besteht zurzeit kein kurzfristiges Bearbeitungserfordernis bei der Bauleitplanung. Es handelt sich zum Teil um Projekte, die sich noch im vorbereitenden Stadium befinden, zum Teil um bereits begonnene Verfahren, die aufgrund externer Hemmnisse aktuell oder dauerhaft nicht weiterverfolgt werden können. Bei den letztgenannten Verfahren ist zu überprüfen, ob immer noch ein Planerfordernis besteht. Ggf. ist eine Beendigung mittels Aufhebungsbeschluss herbeizuführen.

 

Die Zuordnung der einzelnen Planungsverfahren zu den Prioritätskategorien erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und der zu erzielenden städtebaulichen Wirkung unter Beachtung der folgenden Faktoren:

 

  • Ordnungsplanung – oft in Verbindung mit Veränderungssperren (z.B. Steuerung von Vergnügungsstätten, Sicherung von Versorgungsbereichen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept etc.)
  • Flächenbereitstellung (z.B. Wohnungsbau bei mehr als 50 Wohneinheiten, Gewerbebauland bei mehr als 2 ha, Einzelhandelsentwicklungen gemäß Gesamtstädtischem Einzelhandelskonzept, Infrastruktur)
  • Wirtschaftsförderung (z.B. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen)
  • Stadtgestaltung/ Baukultur (z.B. Erhalt kleinteiliger Bebauungsstrukturen)
  • Vermögensaktivierung (z.B. Inwertsetzung von städtischem Immobilieneigentum)

 

Oberste Priorität erhalten somit neben solchen Planungen, die zur Sicherung einer geordneten Entwicklung zwingend erforderlich sind (v.a. Ordnungsplanungen), auch diejenigen mit einem möglichst großen Nutzeffekt, z.B. der Schaffung einer großen Anzahl von Wohneinheiten oder Arbeitsplätzen.

 

Unabhängig von dem Arbeitsprogramm ist es jederzeit möglich, weitere Planverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse zu initiieren, um kurzfristig auf Entwicklungen und Antragslagen (z.B. Bauanträge) reagieren zu können. Sollte die Verwaltung zum Schluss kommen, ein solches neues Vorhaben in die 1. Priorität einstufen zu müssen, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung unter Angabe eines anderen Planverfahrens, das hierfür zurückzustellen ist.

 

 

3. Aktualisierungen gegenüber dem Arbeitsprogramm 2021/22

 

a) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 1

 

In der Kategorie der Planvorhaben mit oberster Prioriät sind wie bislang zwölf Projekte aufgelistet. Gegenüber dem letzten Arbeitsprogramm sind folgende sieben Zugänge in der ersten Kategorie vorgesehen:

 

  • Der B-Plan Nr. 1023 „Altes Postareal“ wurde 2021 vorübergehend von der ersten in die zweite Priorität geschoben, da ein Unternehmenswechsel in der Projektentwicklung zu Verzögerungen geführt hatte. Nunmehr kann die Wiederaufnahme des Planungsverfahrens jedoch erfolgen, und das Projekt ist somit wieder in die Kategorie 1 zu überführen.

 

  • Für die Aufstellung des B-Planes Nr. 1035V „Bebelplatz“ zur Sicherung und Entwicklung des Nahversorgungszentrums Elmschenhagen-Süd ergibt sich auf Grundlage des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dringender Handlungsbedarf. Das Verfahren wird daher von der Nachrückerkategorie in die oberste Priorität heraufgestuft.

 

  • Neu hinzugekommen ist der B-Plan Nr. 1039 „Sporthalle Klein Kielstein“ (mit paralleler 44. Änderung des Flächennutzungsplanes), für den der Aufstellungsbeschluss am 5. Mai 2022 gefasst worden ist. Die hohe Priorität dieser Planung ergibt sich durch den erheblichen Fehlbedarf an Sporthallenkapazitäten im Stadtteil, der perspektivisch durch den Entfall der Holsteinhalle noch erhöht werden wird. Das Projekt soll daher in Kategorie 1 aufgenommen werden.

 

  • Um gemäß der von der Ratsversammlung beschlossenen Zielsetzung zur Steuerung des Einzelhandels  zu entsprechen, wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 1040 „Töpfergrube“ am 3. März 2022 gefasst. Anlass war ein Bauantrag zur Vergrößerung der Verkaufsflächen eines Discounters. Eine Veränderungssperre ist anhängig.

 

  • Auch für den B-Plan Nr. 1041 „Brauner Berg“ besteht bereits ein Aufstellungsbeschluss, der am 6. Oktober 2022 gefasst worden ist. Ziel ist die Ermöglichung der Unternehmenserweiterung Sauer & Sohn.

 

  • Ein weiteres neues Planverfahren ist der B-Plan Nr. 1042 „StrandOrt Nord“; der Aufstellungsbeschluss wird dem Bauausschuss zur Sitzung am 6. Juli 2023 vorgelegt. Die Ansiedlung der ZET – Gesellschaft zur Entwicklung der Bahntechnik mbH auf dem StrandOrt soll durch eine großflächige Photovoltaik-Anlage zur Energieerzeugung für die Produktion unterstützt werden (vgl. Drucksache Nr. 0375/2023)

 

  • Zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers Holtenau Ost werden nach aktuellem Stand vier Bebauungspläne (B-Pläne Nrn. 1045, 1046, 1047, 1048) mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Als städtebauliche Sanierungsmaßnahme, bei welcher Wohnen, Arbeiten, Freizeit etc. in Fördelage realisiert werden sollen, weist Holtenau Ost ein hohes öffentliches Interesse auf und hat oberste Priorität. Ein Aufstellungsbeschluss kann voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.

 

Diesen Neuaufnahmen in Kategorie 1 stehen sieben Abgänge entgegen:

 

  • Die Verfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 1014 „Holstein-Stadion“, Nr. 1028 / 1029 „Bremerskamp I+II“ sowie Nr. 1033 „Preetzer Straße“ konnten zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht werden bzw. stehen kurz davor.

 

  • Die Vorbereitung der Erschließung und Vermarktung der Grundstücke im B-Plan Nr. 1018 „Rotenbek“ verzögert sich derzeit aufgrund von Bearbeitungsengpässen bei den externen Gutachtern. Daher soll dieses Planverfahren in die Nachrückerkategorie herabgestuft werden.

 

  • Auch im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 1021 „Rungholtplatz“ hat sich eine Verzögerung eingestellt, ausgelöst durch einen Grundstückseigentumswechsel. Das Projekt soll aus diesem Grund aus Kategorie 1 in die zweite Gruppe verschoben werden.

 

  • Der B-Plan Nr. 1032 „REWE-Center“ wird ebenfalls aus der ersten in die zweite Priorität herabgestuft, da zunächst die gutachterlichen Grundlagenermittlungen abgeschlossen werden sollen und kein akuter planerischer Handlungsbedarf besteht.

 

  • Auch der Fortgang des B-Planes Nr. 1038V „Waldwiesenkreisel“ verzögert sich derzeit. Ein Weiterverkauf wird seitens der jetzigen Vorhabenträgerin angestrebt. Das Verfahren pausiert zunächst und wechselt ebenfalls in die Nachrückerkategorie.

 

 

b) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 2

 

In der zweiten Kategorie ergeben sich gegenüber 2021/22 zwei Abgänge durch die o.g. Übernahme der B-Plan Nr. 1023 und Nr. 1035V in die oberste Prioritätsstufe sowie drei Zugänge aus dieser Kategorie (B-Pläne Nr. 1021, Nr. 1032 und Nr. 1038V). Darüber hinaus ergeben sich drei weitere Abgänge:

 

  • Der B-Plan Nr. 994V „Steinbrügge“ wurde zwischenzeitlich zur Rechtskraft gebracht.

 

  • Das Planverfahren zum B-Plan Nr. 1026 „Flughafen-Süd“ mit paralleler 40. Änderung des Flächennutzungsplanes kann aktuell nicht zeitnah fortgeführt werden, da zunächst noch Grundlagenuntersuchungen zu Bodenverunreinigungen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durchzuführen sind. Das Projekt wird daher in die Kategorie 3 herabgestuft.

 

  • Der B-Plan Nr. 922 „Reichenhaller Straße“ soll ebenfalls in die dritte Bearbeitungspriorität herabgestuft werden, da das Verfahren aufgrund planungstechnischer Hindernisse (Immissionen, Naturschutz, Erschließung) aktuell nicht zielführend fortgeführt werden kann.

 

Neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden soll der Bebauungsplan Nr. 1043 „Gemeinschaftsschule Kieler Süden“. Die Planung wird erforderlich aufgrund des bereits heute schon bestehenden und durch die geplante Siedlungsentwicklung im Kieler Süden weiter erheblich verstärkten Bedarfs an Schulplätzen in einer Gemeinschaftsschule. Der Aufstellungsbeschluss wird voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen und ist verbunden mit dem „Letter of Intent“ zur räumlichen Verlagerung der vorhandenen Sportanlagen. Erst dies ermöglicht den Start der Planung für die Gemeinschaftsschule. Die Bearbeitung dieses Planverfahrens kann zeitnah in die oberste Priorität aufrücken, sobald andere Verfahren aus dieser Kategorie abgeschlossen wurden.

 

In der Nachrücker-Kategorie befinden sich somit weiterhin insgesamt acht Planverfahren.

 

c) Ab-/Zugänge in Prioritätskategorie 3

 

In Prioritätskategorie 3 ergeben sich zwei Zugänge aus den o.g. Herabstufungen aus Priorität 2 (B-Pläne Nr. 922 und Nr. 1026).

 

Das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 818 „Erweiterung MAK“ entfällt dagegen aus dem Arbeitsprogramm, da mit dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 1041 bereits eine Aufhebung erfolgt ist. Künftig ebenfalls nicht mehr im Arbeitsprogramm dargestellt werden soll die Bereichsplanung Ellerbek. Hier hat sich herausgestellt, dass die formale Ausweisung eines Baugebiets nach der BauNVO aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die städtebauliche Entwicklung läuft jedoch bereits seit längerem auch ohne eine formale Plangrundlage erfolgreich über § 34 BauGB in Richtung eines gegliederten Mischquartiers, so dass hier aktuell keine weiteren Planungsschritte erforderlich erscheinen.

 

Es befinden sich in dieser Kategorie somit weiterhin 24 Planungsprojekte.

 

 

Die vollständige Projektliste des Arbeitsprogramms 2023/24 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Statusänderungen gegenüber dem Vorläuferprogramm sind in der Übersicht in Anlage 2 dargestellt.

 

 

Alle Ortsbeiräte erhalten diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 6, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen