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Antrag der Verwaltung - 0671/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1042 „StrandOrt Nord“ (Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Jul 6, 2023
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Antrag
Für das Baugebiet zwischen den Straßen Palisadenweg, Falckensteiner Strand, Deichweg und nördlich des Industriegleises im Stadtteil Kiel-Friedrichsort wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1042 „StrandOrt Nord“ gefasst.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.
Sachverhalt/Begründung
I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage
Die im Stadtteil Friedrichsort gelegene Fläche des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1042 „StrandOrt Nord“ befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Sie wird von den Straßen Palisadenweg, Falckensteiner Strand, Deichweg und nördlich des Industriegleises umgrenzt. Sie liegt derzeit weitgehend brach. Planungsrechtlich handelt es sich bei der ca. 9 Hektar großen Fläche um eine Außenbereichsfläche gemäß § 35 BauGB.
Das Gelände ist fast vollständig von Vegetation bedeckt. Ausnahmen sind ein betonierter Rundkurs, eine betonierte kreisförmige Fläche und Betonrampen einer ehemaligen Panzerteststrecke.
Ein großer Bereich innerhalb der ehemaligen Panzerteststrecke ist als Altablagerung (AA46) eingetragen. In der früheren Moorsenke wurden vermutlich seit den 50er Jahren bis Ende der 70er Jahre hausmüllähnliche Abfälle, Bauschutt, Erdaushub u. Gießereiabfälle in großer Mächtigkeit eingebracht.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1042 „StrandOrt Nord“ ist Teil des deutlich größeren Geländes „StrandOrt“, welches sich nach Süden fortsetzt. Für den gesamten Bereich wurde ein Rahmenplan von der Ratsversammlung am 09.06.2022 (Drs.-Nr. 0414/2022) beschlossen. Dieser sieht für das hier in Rede stehende Plangebiet gewerbliche Nutzungen im Außenbereich, insbesondere Teststrecken/ -flächen und Photovoltaik unter Beachtung des Biotopschutzes vor. Diese Idee wird von der zukünftigen Mieterin des Areals (Drs.-Nr. 0375/2023) aufgegriffen. Die Errichtung der Photovoltaikanlagen soll dabei der Stromerzeugung für die Produktion auf der südlich angrenzenden Fläche des Plangebiets dienen. Ferner ist angedacht, hier eine Teststrecke für Schienenfahrzeuge aus der benachbarten Produktion zu betreiben.
Um diesen Erfordernissen und Zielen gerecht werden zu können, müssen mit einem qualifizierten Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein sonstiges Sondergebiet mit einer großflächigen Photovoltaikanlage und einer Teststrecke für Schienenfahrzeuge geschaffen werden.
III. Vorgesehenes Verfahren
Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. In einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1042 „StrandOrt Nord“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der geltende Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine gewerbliche Baufläche dar. Das geplante sonstige Sondergebiet im Bebauungsplan ist gewerblich ausgeprägt. Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes im Bebauungsplan lässt sich aus der Darstellung der gewerblichen Baufläche des Flächennutzungsplanes entwickeln, da trotz der Abweichung dem Grundkonzept des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen wird.
Die zukünftige Mieterin des Plangebietes des Bebauungsplanes hat bereits in Aussicht gestellt, sämtliche mit dem Planverfahren verbundene Kosten zu übernehmen.
IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.
Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.
Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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254,8 kB
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