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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0675/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt
 

Mit der Drucksache 0440/2023 „Auflösung des Kommunalen Beirates der Stadtwerke Kiel AG und Evaluation aller von der Selbstverwaltung eingeführten, nicht gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Gremien“ wurde in der Ratsversammlung am 12.05.2023 u.a. der Antrag eingebracht, den kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode zum 31.05.2023 aufzulösen. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 12.05.2023 in den nächsten Hauptausschuss zur endgültigen Beschlussfassung überwiesen. Parallel wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es einer genauen Prüfung bedürfe, ob der Hauptausschuss in dieser Angelegenheit beschließen könne. Die Ratsversammlung ist übereingekommen, dass der Antrag gegebenenfalls zur abschließenden Beschlussfassung in der Ratsversammlung beraten wird.

 

Diese Thematik aufgreifend möchte die Verwaltung in Bezug auf den kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG über Folgendes informieren.

 

Im Zuge der Teilprivatisierung der Stadtwerke Kiel AG im Jahr 2000 hatten sich die Aktionäre der Landeshauptstadt Kiel und der private Partner TXU Europe darauf verständigt, einen kommunalen Beirat einzurichten. Der kommunale Beirat sollte den Informationsfluss zwischen der SWK AG und den Gebietskörperschaften des traditionellen Versorgungsgebietes der Gesellschaft sicherstellen und den Meinungsaustausch mit diesen Gebietskörperschaften intensivieren. Die MVV Energie AG hat sich bei der Übernahme der Anteile von TXU Europe im Rahmen der Insolvenzabwicklung dazu bereit erklärt, diesen kommunalen Beirat beizubehalten. Eine entsprechende Regelung findet sich dazu in der Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der MVV Energie AG vom 6. Mai 2004. Diese Vereinbarung läuft, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 06.05.2024 aus. Eine Anschlussvereinbarung ist nicht vorgesehen. Insofern endet am 06.05.2024 automatisch die Regelung zur Einrichtung eines kommunalen Beirats. Eines Auflösungsbeschlusses durch die Ratsversammlung bedarf es nicht und müsste, wenn er doch vor dem 06.05.2024 gefasst werden soll, mit dem Partner der Vereinbarung – der MVV Energie AG – einvernehmlich abgestimmt werden.

 

 

 

 

 

Dem kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG gehören gemäß Geschäftsordnung vom 03.12.2013 folgende Mitglieder an:

  • die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel,
  • 7 Vertreter / Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung,
  • die Vorstände der Stadtwerke Kiel AG,
  • die Werkleitung des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel und
  • Vertreter / Vertreterinnen der größten / wichtigsten Gemeinden und Ämter im Netzgebiet der Stadtwerke Kiel AG auf Vorschlag der Stadtwerke Kiel AG.

 

Der kommunale Beirat der Stadtwerke Kiel AG ist kein satzungsgemäßes Organ, er wird jedoch von dem Unternehmen aus betreut.

 

Der Beirat tagte in der Regel ein- bis zweimal im Jahr. Die letzte Sitzung fand jedoch am 01.11.2017 statt. Aus Sicht des Vorstands der Stadtwerke Kiel wurde die Fortführung dieser Veranstaltungen für nicht sinnvoll erachtet, da die Resonanz auf die Einladungen zu den vergangenen Veranstaltungen gering war. Die Vertreter der Umlandgemeinden im kommunalen Beirat haben kaum Interesse an dieser Veranstaltung gezeigt. Bestimmte Kiel spezifische Themen sind für die Umlandgemeinden auch von geringem Interesse. Wettbewerbliche Themen konnten im kommunalen Beirat aus unternehmensinternen Gründen nicht diskutiert oder vorgestellt werden. Somit ergab sich für den Vorstand der SWK AG immer das Problem, geeignete Themen für die Sitzung zu finden, insbesondere da die Umlandgemeinden auch mit anderen Versorgungsträgern zusammenarbeiten.

 

Die Vorstände der SWK AG sehen die/den Oberbürgermeister*in der LHK sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung auch außerhalb des kommunalen Beirats als gut informiert an, da viele Themen immer wieder in den Fraktionen und auch im Hauptausschuss der LHK vorgestellt werden. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass bis zum Auslaufen der Vereinbarung zwischen der LHK und der MVV Energie AG am 06.05.2024 noch einmal zu einem kommunalen Beirat eingeladen wird, außer wenn dies gewünscht wird. Dennoch soll der neuen Ratsversammlung Gelegenheit zu einer Neubenennung gegeben werden, solange die Vereinbarung zwischen Landeshauptstadt Kiel und der MVV Energie AG Bestand hat. Nach dem 06.05.2024 besteht dann keine Pflicht zur Einrichtung mehr. Auf die Drucksache 0676/2023 „Benennung von Mitgliedern des kommunalen Beirates der Stadtwerke Kiel AG“ wird verwiesen. Diese Drs. wird ebenfalls in den Hauptausschuss am 05.07.2023 und in den Rat am 13.07.2023 eingebracht.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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Jul 5, 2023 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jul 13, 2023 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen