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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0677/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Folgenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH, Neumünster wird zugestimmt:

 

  1. Der Geschäftsführer hat der Gesellschaft den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Der Abschlussprüfer INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH, Kiel, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss 2022 wird nach § 20 (1) b) der Satzung festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe von 215.627,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschafterversammlung nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.

 

  1. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

 

  1. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein wird die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH in Kiel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Die GOES ist die zentrale Stelle für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in Schleswig-Holstein und übernimmt hoheitliche Aufgaben gemäß § 11 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung – LAbfWG – und der dazu ergangenen Verordnungen und Erlasse.

 

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 300.000 EUR. Die Landeshauptstadt Kiel hält über den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) eine Beteiligung von 5.050 EUR (rund 1,7 %). Zu den weiteren rund 30 Gesellschaftern zählen Kreise und kreisfreie Städte, Verbände, Vereine und Organisationen der abfallentsorgenden Wirtschaft. Die größte Beteiligung hält mit 25,75 % das Land Schleswig-Holstein.

 

In der Gesellschaftsversammlung der GOES am 27.04.2023 hat der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel den oben genannten Anträgen unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Hauptausschusses zugestimmt. Alle anderen Mitgesellschafter haben den Anträgen ebenfalls zugestimmt.

 

 

Zu 1.

 

Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH, Kiel, hat dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht zum 31.12.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk am 03.02.2023 erteilt. Ferner wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz festgestellt.

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers sind in der Anlage beigefügt.

Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat in seiner taggleich mit der Gesellschafterversammlung stattgefundenen Sitzung am 27.04.2023 über den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Ergebnisverwendung beraten und ist dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2.

 

Nach § 20 (1) d) der Satzung beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Zu 3.

 

Nach § 20 (1) c) der Satzung wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer für den kommenden Jahresabschluss. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH in Kiel, hat in 2022 zum ersten Mal den Jahresabschluss der GOES geprüft. Nach den bestehenden Regelungen für öffentliche Unternehmen soll nach fünf Jahren ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers erfolgen.

Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SH in Kiel für das Geschäftsjahr 2023 erneut zum Abschlussprüfer zu bestellen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 über die Wahl des Wirtschaftsprüfers beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, dem Vorschlag der Geschäftsführung zu folgen. 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 5, 2023 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen