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Antrag der Verwaltung - 0736/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Kunstbeirates der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Antrag
Die Ratsversammlung wählt befristet bis zur Ausfertigung einer neuen Satzung folgende Mitglieder in den Kunstbeirat:
· Vertreter*in der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Dörte Schnitzler
· Vertreter*in der CDU-Ratsfraktion: Erika Diehr
· Vertreter*in der SPD-Ratsfraktion: Nesimi Temel
· Vertreter*in der SSW-Ratsfraktion: Marcel Schmidt
· Vertreter*in der Ratsfraktion DIE LINKE/DIE PARTEI: Günther Isleib
· Vertreter*in der AfD-Ratsfraktion: Fabian Voß
· Künstler*in auf Vorschlag BBK SH: Uwe Gripp
· Künstler*in auf Vorschlag Dez V: Katrin Pieczonka
· Landschaftsarchitekt*in oder Architekt*in auf Vorschlag Dez II:
Sachverhalt/Begründung
Gemäß der durch die Ratsversammlung am 16.05.2019 (Drs. 0351/2019) beschlossene aktuell geltende Richtlinie zur Neufassung der Richtlinie über die Aufgaben und Zusammensetzung des Kunstbeirats der Landeshauptstadt Kiel steht die Neuwahl des Beirats an. Die Zusammensetzung des Beirats ist in § 5 und § 6 der Richtlinie geregelt. Sie sieht vor, jeweils ein*e Vertreter*in der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen sowie jeweils ein Mitglied auf Vorschlag des BBK SH, Dez. II und Dez. V zu wählen.
In Folge des Beschlusses zur „Neuausrichtung des Verfahrens Kunst im öffentlichen Raum“ (Drs. 0135/2023) wird zurzeit durch die Geschäftsführung des Kunstbeirates ein Entwurf für die neue Satzung des Kunstbeirates erarbeitet. Diese Satzung soll die aktuelle Richtlinie ersetzen und „… die Funktion erfüllen, Aufgabe, Arbeitsweise und Geltungsbereich des Kunstbeirates sowie seine Zusammensetzung festzulegen und das Gremium somit grundlegend zu stärken.“ Die zu erarbeitende Satzung kann frühestens nach Beschluss durch die Ratsversammlung im November 2023 veröffentlicht werden. Basierend auf dieser Satzung muss der Kunstbeirat infolge neu berufen werden.
Die befristete Wahl der Mitglieder gewährleistet, dass die LH Kiel 2023 weiterhin einen funktionsfähigen Kunstbeirat hat und ist notwendig, da sich möglicher Weise die Zusammensetzung des Beirates verändern wird.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,1 kB
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