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Antrag der SSW-Ratsfraktion - 0776/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Alternativantrag zu Drs. 0749/2023-01 "„Abpollern“ von Flächen im öffentlichen Raum"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der SSW-Ratsfraktion
- Federführend:
- SSW-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Antrag
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Die Verwaltung wird gebeten, die Ortsbeiräte bei zukünftigen Umgestaltungsmaßnahmen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, insbesondere bei Neuordnung der Verkehrsflächen, auch wenn die Beteiligung nicht unter § 2 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel fallen, zu beteiligen.
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Ergibt sich die Notwendigkeit Poller, aus Gefahrengründen in Bereichen einer Unfallhäufungsstelle oder in Bereichen, die als Gefahrenstelle im Straßenverkehr erkannt wurden, aufzustellen, so sollen die örtlichen Ortsbeiräte rechtzeitig vor Aufstellung unter Nennung der Gründe informiert und bei den Planungen beteiligt werden.
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Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Ortsbeiräte über das beabsichtigte Aufstellen von Pollern vorab informiert werden und eine Willensbildung im Ortsbeirat unter Beteiligung aller Mitglieder gewährleistet ist.
- Abschließend wird die Verwaltung gebeten, in einer geschäftlichen Mitteilung bis zum Bauausschuss am 07.09.2023 aufzuzeigen, wo bisher aus welchen Gründen Poller in Kiel aufgestellt wurden und in welchen Straßenabschnitten aus welchen Gründen die Aufstellung weiterer Poller zukünftig vorgesehen sind.
Sachverhalt/Begründung
Allzu oft werden betroffene Anlieger vom „Abpollern“ durch die Verwaltung überrascht. Ein transparentes Handeln beim Aufstellen von Pollern ist dringend geboten, wie die teils erbitterten Diskussionen zu diesem Thema zeigen.
Um zukünftig die erforderliche Akzeptanz bei notwendigen Umgestaltungsmaßnahmen in der Bevölkerung zu gewährleisten, ist die Beteiligung der Ortsbeiräte zwingend, auch wenn diese nicht unter die wichtigen Angelegenheiten gemäß § 2 der Geschäftsordnung für Ortbeiräte der Landeshauptstadt Kiel fallen.
Dabei ist es wichtig, dass alle Mitglieder des Ortsbeirates (auch die beratenden Mitglieder) informiert werden und sich in die Willensbidlung des Ortsbeirates einbringen können. Das Votum des Vorsitzenden des Ortsbeirates allein ist nicht ausreichend.
gez. Ratsherr Marcel Schmidt