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Geschäftliche Mitteilung - 0793/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung des Geländes "Möbelmarktzentrum Prüner Schlag", Stand Juli 2023
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Sep 5, 2023
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 7, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Über aktuelle Entwicklungen am Prüner Schlag wurde in schriftlicher Form zuletzt mit der Drs. 0639/2021 zur Sitzung des Bauausschusses am 05.08.2021 berichtet ("Umweltschäden im Gebiet des Bebauungsplans 'Möbelmarktzentrum Prüner Schlag' und Entwicklung der Maßnahmenflächen – Stand Juli 2021"). Über wesentliche Ereignisse und Fortschritte wurde darüber hinaus bei Bedarf im Dauertagesordnungspunkt "Möbelmarktzentrum" des Bauausschusses mündlich berichtet.
In der Sitzung des Bauausschusses am 01.09.2022 wurde die Verwaltung gebeten, eine abschließende Geschäftliche Mitteilung vorzulegen, die insbesondere auf die Ausgleichsmaßnahmen eingehen solle.
Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung informiert abschließend über den Stand der Entwicklungen auf dem Gelände "Möbelmarktzentrum Prüner Schlag" sowie über die Ergebnisse der Ermittlungen, die aufgrund von rechtswidrigen Handlungen auf dem Gelände aufgenommen worden waren.
Wiederherstellungsarbeiten auf den Maßnahmenflächen
Die im Zeitraum von September bis Dezember 2020 durch unsachgemäße Arbeiten auf den Maßnahmenflächen verursachten Schäden wurden durch ein Fachbüro bilanziert. Der Vorhabenträger hatte das Fachbüro auf Anordnung der unteren Naturschutzbehörde beauftragt. Auf Grundlage dieser Bilanzierung wurden umfangreiche Wiederherstellungsmaßnahmen angeordnet; diese Maßnahmen wurden in einen Pflege- und Entwicklungsplan integriert. Der Pflege- und Entwicklungsplan konkretisiert die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen über "Flächen bzw. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) für den Bereich der sogenannten Maßnahmenflächen.
Die Arbeiten zur Wiederherstellung und Entwicklung der Maßnahmenflächen wurden seitens der Verwaltung intensiv begleitet, sowohl durch wöchentliche Begehungen als auch durch regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen. Aktuell erfolgen nur noch anlassbezogene Begehungen für Nachkontrollen. Die Begehungen werden weiterhin ausführlich protokolliert.
Die Maßnahmen wurden bis auf wenige noch erforderliche Nacharbeiten inzwischen vollständig umgesetzt. Fortlaufend sind Pflegemaßnahmen erforderlich (Heckenschnitt entlang der Hauptwanderwege, Wiesenmahd, Beseitigung von übermäßigem Brombeerbewuchs und unerwünschter Vegetation, z.B. Kanadische Goldrute).
Alle im Pflege- und Entwicklungsplan geforderten Gehölze wurden gepflanzt. Zwischenzeitlich erforderliche Nachpflanzungen sind erfolgt. Weitere Nachpflanzungen können noch im Zuge der Überprüfung der Anwuchspflege notwendig werden.
Die Maßnahmenflächen sind eingezäunt, die Hauptwanderwege sind hergestellt.
Die Knickneuanlage ist erfolgt, der Knickwall wurde bepflanzt.
Die Amphibienschutzzäune wurden entfernt. Eine Zuwanderung von Amphibien aus dem Bereich der Großen Grünen Schützengilde ist somit wieder möglich.
Das Monitoring zur Nutzung der ausgebrachten Fledermauskästen steht noch aus.
Inzwischen konnte eine auffällig große Anzahl von Schmetterlingen, Heuschrecken und Käfern in den Wiesenbereichen festgestellt werden. Die Maßnahmenflächen werden auch wieder von der Avifauna angenommen. Im Gelände beobachtet werden konnten u.a. Gartenrotschwanz, Eichelhäher, Zaunkönig, Teichhuhn, ein Falkenpärchen, Austernfischer, Amsel, Fasan sowie verschiedene Meisenarten. Ob die im Pflege- und Entwicklungsplan angestrebte Vielfalt der ursprünglichen Kleingartenfläche wieder erreicht wird, muss sich in den kommenden Jahren zeigen.
Ausstehende Fassadenbegrünung
Gemäß Festsetzung Nr. 8.3 des Bebauungsplans Nr. 988 sind die Fassaden des Einrichtungshauses an der Nordseite und an der Westseite auf der gesamten Länge traufhoch dauerhaft zu begrünen. (Der Standort des Sconto-Gebäudes wurde nach entsprechender Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans angepasst. In Folge dieser geänderten Gebäudeausrichtung ist statt der Westseite nun entsprechend die Südseite zu begrünen.)
Bis heute wurden die Fassaden an der Gebäude-Nordseite (Möbelmarkt Höffner und Lager) und an der Südseite (Möbelmarkt Sconto) nur zur Hälfte mit Ranksystemen versehen. Grund dafür ist eine zunächst einseitige Entscheidung der KGG GmbH & Co. KG (Eigentümer und Vorhabenträger, im Folgenden mit „Höffner“ bezeichnet). Zwischen Höffner und der LH Kiel wurden nach intensiver Erörterung schließlich folgende Vereinbarungen getroffen:
Ziel bleibt die vollflächige, traufhohe und dauerhafte Begrünung der Fassaden an der Nordseite (Höffner und Lager) und der Südseite (Sconto).
Die Auswahl der vorgesehenen Pflanzenarten wurde aufgrund von fachlichen Einwänden der ausführenden Fachfirma angepasst. Die Stadt prüft die Eignung und zeigt ggf. die Notwendigkeit eines förmlichen Antrags auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans auf (aufgrund der angekündigten Abweichung von der Pflanzliste des Bebauungsplans).
Höffner führt den Anbau der oberen Rankhilfe aus, sobald die Pflanzen die bisher nur hälftig angebrachte Rankhilfe bewachsen haben.
Auf die Begrünung der Südostecke (Sconto und Lager) wurde verzichtet, da eine angemessene Kompensation durch das Pflanzen von fünf Bäumen erfolgte.
Für die Fassade am Höffner-Gebäude hat die Verwaltung auf potenzielle Gefährdung der Fassade durch den vorgesehenen Efeubewuchs hingewiesen. Laut Höffner sei die vorgesehene lochfreie Blechfassade nicht gefährdet. Höffner meldet die Lieferung und den vollständigen Anbau der Gitter zur Abnahme durch die Stadt.
Höffner sagt die Entwicklungspflege über die üblichen zwei Jahre hinaus bis zur Erreichung der vollflächigen und traufhohen Fassadenbegrünung zu.
Strafverfolgung, Bußgeldverfahren
Mit Mitteilung vom 01.02.2022 hat die Kieler Staatsanwaltschaft die Stadt über die Einstellung ihres Ermittlungsverfahrens gegen „Unbekannt" informiert. Bezüglich der strafrechtlich relevanten Vorwürfe ergab sich kein hinreichender Tatverdacht; die Ermittlungen erbrachten keinen Nachweis einer Straftat.
Zitat: „Insbesondere konnte nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass streng geschützte Tiere getötet oder deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zerstört worden sind oder sich der Erhaltungszustand einer lokalen Population streng geschützter Tiere verschlechtert hat.“
Hinsichtlich des Verdachts von Straftaten war das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) somit einzustellen.
Mit Einstellung der Ermittlungen zur Strafverfolgung wurde die Zuständigkeit für die Verfolgung von möglichen Ordnungswidrigkeiten an die Stadt abgegeben. Durch die Verwaltung wurden daraufhin die Ermittlungen zu den folgenden verbliebenen Tatbeständen aufgenommen:
1. Es wurden entgegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten zerstört.
2. Es wurden entgegen § 39 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort entnommen, ihre Bestände auf sonstige Weise verwüstet.
3. Es wurden wissentlich entgegen § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt und zerstört.
Im Zuge der städtischen Ermittlungen wurde zunächst die Geschäftsführung der KGG GmbH & Co. KG angehört. Die vertretende Kanzlei erteilte umfassend Auskunft und gab an, dass für die sogenannten Außenflächen (Maßnahmenflächen A1 - A3 im Bebauungsplan) eine Bauleitung vertraglich verpflichtet worden war, die zugleich die ökologische Baubegleitung übernommen habe.
Nach erneuter Prüfung erhärtete sich der Tatverdacht gegen die ökologische Baubegleitung. Die Tatvorwürfe begründen sich durch Unterlassen.
In der Folge wurde die mit der ökologischen Baubegleitung beauftragte Firma angehört. Der Geschäftsführer räumte die Vorwürfe ein. Mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 € wurde der maximale Rahmen ausgeschöpft. Widerspruch wurde hiergegen nicht eingelegt. Der Bußgeldbescheid ist daher seit dem 30.06.2023 rechtskräftig. Das Bußgeld wurde Mitte Juli bei der Stadtkasse eingezahlt.
Das Bußgeldverfahren ist damit abgeschlossen.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt