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Antrag der Verwaltung - 0798/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslobung Kunst- und Gestaltungswettbewerb Temporäres Urbanes Mobiliar
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Sep 7, 2023
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Entscheidung
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Sep 26, 2023
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Sachverhalt/Begründung
1. Rahmenbedingungen
Im Rahmen des am 18.11.2021 beschlossenen „Integrierte Entwicklungskonzept Innenstadt (IEK)“ (Drs. 0871/2021) wurde als eine kurzfristig zu realisierende Maßnahme (Maßnahmenblatt 17) die Attraktivierung und Bespielung desöffentlichen Raumes durch den Einsatz eines „Temporären Urbanen Mobiliars“ vorgesehen.Mit dieser temporären Maßnahme bzw. Intervention sollen zukünftige Nutzungen oder Umgestaltungen in der Innenstadt thematisiert und zeitweise erprobt werden. Ziel ist es, den Bürger*innen Möglichkeiten für Veränderungen im Stadtraum aufzuzeigen ohne bereits baulich permanente Umstrukturierungen vorzunehmen.
Für die Realisierung dieser Maßnahme wurden erfolgreich Fördermittel ausdem Landesförderprogramm zur „Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortsteilzentren (Innenstadtprogramm)" eingeworben. (Drs. 0542/2021).
Zur Umsetzung dieser Maßnahme kooperieren das federführende Stadtplanungsamt (Stadtentwicklung, Stadtgestaltung) mit dem Kulturbüro im Amt für Kultur und Weiterbildung sowie dem Referat Kieler Woche. Die ämterübergreifende Kooperation umfasst Finanzierung, Wettbewerbsbegleitung inkl. Planung, Herstellung sowie Erstellung einer abgestimmten Betriebs- und Nutzungskonzeption inkl. Festlegung der Eigentumsrolle und den Folgekosten. Kiel Marketing wird als weitere*r zukünftige*r Nutzer*in des „Temporären Urbanen Mobiliars“ frühzeitig in die Kooperation mit einbezogen.
2. Darstellung der Eckpunkte für den künstlerisch-gestalterischen Realisierungswettbewerb
Zur Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes als Basis der Realisierung wird von Herbst 2023 bis Frühjahr 2024 ein Wettbewerb durchgeführt. Dabei handelt es sich um einen nichtoffenen, einphasigen, anonymen Kunst- und Gestaltungswettbewerb. Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs liegt beim Kulturbüro im Amt für Kultur und Weiterbildung.
Ausgelobt wird ein Entwurf für eine skulpturale, architektonisch-raumgreifende, modulare Objekteinheit inkl. Produktion/Herstellung. Das „Temporäre Urbane Mobiliar“ soll die folgenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen erfüllen:
Funktional:
- nutzbar vor allem im Außenraum, an diversen städtebauräumlichen Situationen in der Kieler Innenstadt ausschließlich auf befestigten Flächen sowie optional öffentlich zugänglichen Innenräumen
- nutzbar für Veranstaltungen zur Stadtentwicklung und -gestaltung, bei Kunst- und Kulturveranstaltungen während der Sommermonate (z.B. Kultursommer) sowie für andere städtische Großveranstaltungen
- nutzbar für Bürger*innenbeteiligungen
Technisch:
- aus nachhaltiger Produktion mit weitestgehend umweltschonenden Materialien gefertigt (recycelbar und rückbaubar)
- im Handling robust, für mehrmaliges Auf- und Abbauen gedacht und modular auf verschiedenen räumliche Situationen adaptierbar
- leichte Verpackung und Transportierbarkeit (ohne schweres Gerät)
- geringer technischer Pflege-, Wartungs- und Instandsetzungsaufwand
Ästhetisch:
- herausragende gestalterische Qualität der Objekteinheit
- zeitgenössische künstlerisch-architektonische Formgebung
- eigene Handschrift erkennbar
- „Eyecatcher“ mit Wiedererkennungswert für die breite Öffentlichkeit
Die Teilnehmenden am Kunst- und Gestaltungswettbewerb wurden in einem verwaltungsinternen Auswahlprozess anhand von Eignungskriterien ausgewählt. Die sechs folgendenArbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekt*innen, Kommunikations- und/oder Produktdesigner*innen sowie Künstler*innen wurden als Wettbewerbsteilnehmer*innen um Teilnahme gebeten. Alle haben die Teilnahme bestätigt.
- on/off, Berlin
- Samuel Treindl & Andreas Herzog, Münster/Wuppertal
- Umschichten, Hamburg
- Stiftung Freizeit, Berlin
- Kollektiv Plus X e.V., Leipzig
- Modulorbeat, Münster
Die Wettbewerbsjury setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen
- Prof. Folke Köbberling (TU Braunschweig, Institut für Architekturbezogene Kunst) – Zusage)
- Georg Elben (Direktor des Skulpturenmuseum Marl – Zusage)
- Inga Momsen (Vorsitzender Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Landesverband Schleswig-Holstein – Zusage)
- Prof. Frauke Gerstenberg (Raumlabor Berlin / Muthesius Kunsthochschule –Zusage)
Stellvertretende Fachpreisrichter*innen
- Prof. Axel Loytved (Muthesius Kunsthochschule –Zusage)
- Christian Schmieder (Architekt, Vorsitzender BDA SH –Zusage)
- Dr. Peter Kruska (Vorsitzender Kunstbeirat Kiel –Zusage noch offen)
Stimmberechtigte Sachpreisrichter*innen
- Doris Grondke (Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt der Landeshauptstadt Kiel)
- Renate Treutel (Bürgermeisterin)
- Jessica Kordouni (Vorsitzende Ortsbeirat Mitte)
Stellvertretende Sachpreisrichter*innen
- Florian Gosmann (Stadtplanungsamt)
- Johanna Göb (Amt für Kultur und Weiterbildung)
- Fabian Winkler (stv. Vorsitzender Ortsbeirat Mitte)
Zur Vorprüfung der Entwürfe wird eine Vorprüfkommission aus Sachverständigen gebildet, welche ebenfalls der Preisgerichtssitzung beiwohnt. Des Weiteren werden die kulturpolitischen Sprecher der Fraktionen und zwei Bürger*innen der Landeshauptstadt Kiel zur Preisgerichtssitzung eingeladen. Jede*r Bürger*in der Landeshauptstadt kann sich auf eine Gasthörerschaft bei der Preisgerichtssitzung bewerben. Die zwei Teilnehmer*innen werden per Los bestimmt.
Das Wettbewerbsverfahren erfolgt gem. „Leitfaden Kunst am Bau“ (2012) und in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Der Wettbewerb soll im Herbst 2023 ausgelobt werden und mit der Preisgerichtssitzung Anfang 2024 abgeschlossen werden. Die weitere Planung und Produktion soll bis 2024 abgeschlossen werden.
3. Finanzierung
Für die Realisierung dieser Maßnahme stehen bewilligte Fördermittel von 150.000 € (brutto) inklusive des städtischen Anteils von 37.500 € (brutto) sowie investive Finanzmittel des Stadtplanungsamtes von 120.000 € (brutto), insgesamt somit 270.000 € (brutto), zur Verfügung (Investitionsnummer 5110030031-Anschaffung urbanes Mobiliar Innenstadt). Die Fördermittel stammen ausdem Landesförderprogramm zur „Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortsteilzentren (Innenstadtprogramm)" (Drs. 0542/2021). Sofern aus anderen Maßnahmen des Programms weitere, nicht benötigte Fördermittel freiwerden, kann sich die Fördersumme für das „Temporäre urbane Mobiliar“ noch erhöhen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Die Gesamtkosten in Höhe von 270.000 € (brutto) setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Kosten zur Durchführung des Wettbewerbs inkl. Honorare und Reisekosten für Beteiligte: 45.000 € (brutto)
- Mittel zur Umsetzung des Siegerentwurfes: 175.000 € (brutto) zzgl. einer Reserve von 20.000 € (brutto)
- Rücklage für Reparaturen, Nachproduktion, etc.: 30.000 € (brutto)
4. Umsetzung
Der Entwurf, der von der Wettbewerbsjury zur Umsetzung empfohlen wird, wird von der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft entweder in eigener Werkstatt oder von einem, von dieser beauftragten, Subunternehmen umgesetzt. Die Beauftragung des Wettbewerbssiegers zur Herstellung des „Temporären Urbanen Mobiliars“ wird der Selbstverwaltung nach Abschluss des Wettbewerbes zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Inbetriebnahme & Nutzung
Das Kieler Woche Referat (OB.K) wird das „Temporäre Urbane Mobiliar“ dauerhaft in seinen Bestand aufnehmen, in Folge den Betrieb (Nutzung, Lagerung, Pflege, Wartung und Ausleihung) organisieren sowie notwendige Unterhaltsmittel für den Betrieb in den Haushalt einstellen. Neben dem Fokus der Aufstellung im Rahmen der Innenstadtentwicklung soll auch eine Aufstellung –soweit mit den Förderbedingungen vereinbar – an anderen Orten ermöglicht werden. Das Mobiliar kann von allen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel sowie seinen Gesellschaften (Kiel Marketing) für die oben genannten Nutzungszwecke verwendet werden.
Doris Grondke
Stadträtin