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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0807/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Gruppenstruktur der Kindertagesbetreuung nach dem KiTa-Reform-Gesetz ab dem 01.08.2023

 

Im Juni 2023 hat die Ratsversammlung die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2023/2024 beschlossen (Drs. 0613/2023). In dieser Vorlage befand sich in der Anlage 5, Teil 2 der Bedarfsplanung. Dieser Teil stellt die Gruppenkonfiguration der einzelnen Kindertageseinrichtungen dar. Gemäß § 13 Abs. 1 KiTaG umfasst er eine Darstellung aller Kita-Gruppen nach Gruppenart, Gruppengröße und Öffnungszeit.

 

Für die Zeit ab dem 01.08.23 wurden unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern im neuen Kitajahr in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen neue, an die Bedürfnisse der Eltern angepasste sog. „Randzeitengruppen“ gebildet (ehemaliger Früh- und Spätdienst). Die Randzeitengruppen sind nicht Bestandteil der Bedarfsplanung, da im Frühjahr eines Jahres die Bedarfe der Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.23 neu in die Einrichtungen aufgenommen werden, noch nicht bekannt sind.

 

Der Beschluss der Ratsversammlung aus dem Jahr 2019 (Drs. 1201/2019) besagt, dass den Bedarfen der Eltern bezüglich flexibler Betreuungszeiten zu begegnen und ihrem jeweiligen Bedarf zu entsprechen ist. Zudem gilt es, die Vorgaben des KiTaG so umzusetzen, dass die Umstellung für die Träger praktikabel ist und für die Stadt finanzierbar bleibt. Der Verwaltungsaufwand ist für die Träger und die Verwaltung weiterhin außerordentlich hoch und war bei der Entwicklung des KiTaG in dieser Form nicht abzusehen.

 

Die geförderten Gruppenzeiten je Kita müssen stets mit den Vertragszeiten für die Kinder übereinstimmen, damit eine anteilige Refinanzierung der geförderten Stunden über das Land und die Elternbeiträge sichergestellt ist. Die Stammgruppen wurden dafür bedarfsgerecht angepasst. Zusätzliche Randzeitengruppen wurden nach der Zahl der Kinder in den Randzeiten gebildet. Die Gruppenkonfigurationen der einzelnen Kindertageseinrichtungen wurden unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen gebildet.

 

Ergänzend zu der bestehenden Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2023/2024 werden ab 01.08.2023 in Abstimmung mit den Trägern die in der Anlage dargestellten Gruppen gebildet. Die notwendigen Haushaltsmittel wurden in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 ff bereits prognostiziert angemeldet und müssen nicht angepasst werden.

 

 

 

 

Die reguläre Fortschreibung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2024/2025 wird wie in den Vorjahren der Selbstverwaltung im Frühsommer 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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