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Antrag der Verwaltung - 0817/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Haselbusch, Erschließung der Grundstücke Haselbusch 42, 42a bis h
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Sep 7, 2023
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Antrag
Die Stichstraße zwischen den Häusern Haselbusch 42 und 42a soll zur Erschließung der Häuser Haselbusch 42, 42a bis 42h mit einer Breite von ca. 3,60 m als Mischfläche mit Betonpflasterdecke in einer Länge von ca. 50 m erstmalig hergestellt werden. Ein Kostenanteil von 90 % ist gem. §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt Kiel auf die Grundstückseigentümer*innen umzulegen, 10 % trägt die Stadt.
Sachverhalt/Begründung
Bis 2017 war die o. g. Stichstraße zur Erschließung des Grundstücks 42b nur wassergebunden befestigt. Eine Beleuchtung sowie eine Straßenentwässerung waren nicht vorhanden. Durch den anschließenden Bau der Doppelhäuser Haselbusch 42c bis 42h wurde die endgültige Herstellung der Stichstraße erforderlich.
Während der Erstellung der Hochbebauung ist daraufhin zunächst eine provisorische bituminöse Befestigung der Fläche erfolgt, da die Verwaltung durch die Anlieger*innen auf Probleme bei der Nutzung der wassergebundenen Fläche durch Baufahrzeuge hingewiesen wurde. In diesem Zuge wurde auch die Straßenentwässerung durch den Einbau eines Ablaufs mit Anschluss an den Regenwasserkanal im Haselbusch hergestellt.
Nun soll diese provisorische Baustraße entfernt werden und stattdessen eine erstmalige, dauerhafte Herstellung der Fahrbahnoberfläche mit zusätzlicher Beleuchtung erfolgen. Durch die Befestigung mit Betonpflaster erhält die Straße den Charakter einer Mischfläche für Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr.
Es handelt sich um eine Erschließungsmaßnahme, für die nach den Bestimmungen der
§§ 127 ff BauGB und der städtischen Erschließungsbeitragssatzung von den Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigt*innen der erschlossenen Grundstücke Erschließungsbeiträge zu erheben sind.
Die Maßnahme wurde am 27.06.2023 im Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog und am 13.07.2023 gesondert den Grundstückseigentümer*innen vorgestellt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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