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Antrag der Verwaltung - 0841/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der Mitglieder "sozial erfahrene Personen" für die Arbeitsgruppe gem. § 116 Abs. 2 SGB XII (Widerspruchsgruppe)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Aug 31, 2023
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Antrag
In die Arbeitsgruppe nach § 116 Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Widerspruchsgruppe) werden die folgenden „sozial erfahrenen Personen“ gewählt:
1. Bianca Kronschnabel (Bündnis 90/Die Grünen)
2. Konrad Wetzel (SPD)
3. Dr. Andreas Ellendt (CDU)
4. Marina Koch (für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände)
5. Wolfgang Meinz (für die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände)
Sachverhalt/Begründung
Soweit Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt, sind gemäß § 116 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XII vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen. Eine entsprechende Regelung findet sich auch im Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Sozialgesetzbuch (§ 14 AG-SGB XII)
Als sozial erfahrene Personen gelten Menschen, die eine entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben bzw. ausgeübt haben (beispielsweise Ärzt*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Gewerkschafter*innen) oder eine Funktion/Amt in entsprechenden Vereinen, Verbänden oder kirchlichen bzw. staatlichen Einrichtungen haben oder hatten und/oder dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit mehrjährig angehört haben (s. Schlette in: Hauck/Noftz SGB XII, § 116).
Die Aufgabe, dies auszugestalten, ist nach der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel in der Fassung vom 28. Juni 2016 dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit übertragen worden.
Dieser legt die Kriterien einer Arbeitsgruppe und deren Besetzung fest (§ 2g der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel – Anlage der Hauptsatzung)
Gerwin Stöcken
Stadtrat