Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0842/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Controlling von Handlungsbedarfen aus den Berichten des RPA
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Sep 12, 2023
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Sachverhalt/Begründung
In der Drs. 0558/2015 „Controlling von Handlungsbedarfen aus den Berichten des RPA“ vom 14.07.2015 hat das RPA eine neue Vorgehensweise bei der Verfolgung von Handlungsbedarfen aus den Prüfberichten des RPA vorgestellt.
Verschiedene Maßnahmen, wie z. B.
- konkretere Formulierung der Handlungsbedarfe,
- Abschlussgespräche mit den Fachbereichen, in denen realistische Erledigungstermine vereinbart werden,
- stufenartiges Verfahren für die Überwachung der Handlungsbedarfe und
- regelmäßige Information des Oberbürgermeisters, der Dezernent*innen sowie der Selbstverwaltung
sollten mehr Nachdruck in die Umsetzung der Handlungsbedarfe bringen.
Als Anlage liegt nunmehr der Bericht über den Stand der Bearbeitung der Handlungsbedarfe zum 30.06.2023 zur Information der Selbstverwaltung vor.
Aus den Berichten „Aktenprüfung in der Zuwanderungsabteilung“ und „Prüfung der Baumaßnahme: Errichtung eines Zentrums Baukultur“ kamen Anfang des Jahres 2023 zwei neue Handlungsbedarfe hinzu.
Mit der GM „Zukunftsfähige Zuwanderungsabteilung – Maßnahmenpaket und Umsetzungsplan“ (Drs. 0202/2023) vom 22.02.2023 reagierte die Verwaltungsleitung auf die Feststellungen des RPA. In der GM wurde die Durchführung einer externen Organisationsuntersuchung angekündigt. Das RPA wird im Herbst dieses Jahres mit einer Nachprüfung der angekündigten Maßnahmen und einer erneuten Aktenprüfung beginnen.
Mit der Drucksache 0471/2023 kündigte die Verwaltung an, dass die Immobilienwirtschaft die fehlende vertragliche Regelung zwischen der LHK und dem Baukulturverein e.V. durch den Abschluss eines Mietvertrages nachholen wird. Der Handlungsbedarf „Schließung eines rückwirkenden Nutzungsvertrags mit dem Baukulturverein e.V.“ ist mit Abschluss des Vertrages erledigt.
Handlungsbedarfe, die seit mehr als zwei Jahren nicht erledigt sind, werden in dem Bericht mit ihrem aktuellen Sachstand dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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496,2 kB
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