Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0854/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht Schwimmbäder kostenlos für Kinder und Jugendliche mit Kiel-Karte/Aussetzung der Regelung zum 01.10.2023
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Sep 14, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 1029/2022) sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Besitz einer Kiel-Karte sind, von den Eintrittspreisen der stadteigenen Bäder befreit. Die Regelung bezieht sich auf den Freizeittarif für 2,5 Stunden und die Sporttarife für 2 Stunden im Hörnbad sowie die Einzelkarten für Kinder und Jugendliche in den anderen Bädern.
Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass es aufgrund der Ausrichtung der Kiel-Karte auf Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem SGB II und anderen Sozialleistungsgesetzen zu Missbrauchsfällen führen kann. Anders als beim Kiel-Pass, der mit einem Foto und Gültigkeitszeitraum ausgestattet ist, können bei der Kiel-Karte die Berechtigten nicht ohne Vorlage eines Personalausweises eindeutig identifiziert werden.
Häufig wird die Karte nach Verlassen des Bades einfach an eine andere Person weitergegeben. Dem Kassenpersonal ist es allein anhand der Karte nicht möglich zu überprüfen, ob der*die aktuelle Karteninhaber*in tatsächlich zum berechtigten Personenkreis gehört.
Eine Verifizierung / Gültigkeitskontrolle könnte ausschließlich über die Eingabe der Kartennummer in das Sodexo Portal funktionieren. Es gibt keinen Kartenleser oder irgendeine andere technische Möglichkeit, die Karte auszulesen. Im Tagesgeschäft der Kasse ist es nicht leistbar, jede Karte im Portal zu prüfen.
Um den Missbrauch soweit wie möglich zu begrenzen, wird die Kiel-Karte nur noch unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Schüler*innenausweis, Monatskarte, Krankenkassenkarte) akzeptiert. Kindern und Jugendlichen mit nicht-unterschriebener Karte oder einer Karte mit durchgestrichenem Namen wird der Eintritt verwehrt. Mehrfacheintritte – auch an einem Tag – sind mit der aktuellen Beschlusslage möglich und werden vermehrt genutzt.
Trotz dieser Maßnahmen können missbräuchliche Handhabungen der Kiel-Karte nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Zum Beispiel nutzen einige Kinder und Jugendliche wasserlösliche Stifte, mit denen man problemlos den eigenen Namen wegwischen und einen anderen einsetzen kann.
Vom 01.01. bis zum 02.08.2023 haben die Kieler Bäder insgesamt 6.906 kostenfreie Eintritte über die Kiel-Karte verzeichnet. Dabei entfielen 5.417 auf den Freizeittarif im Hörnbad, 1.052 auf den Sporttarif im Hörnbad, 396 auf das Sommerbad Katzheide sowie 41 auf das Eiderbad Hammer. Die Menge ist im bisherigen Jahresverlauf bei zunehmenden Bekanntheitsgrad des Angebots stetig angestiegen.
Bei den Besucherzahlen fällt auf, dass die Kiel-Karte deutlich überwiegend für den kostenlosen Eintritt in den Freizeitbereich des Hörnbades genutzt wird. Die dadurch mitverursachte steigende Anzahl an Besucher*innen führt fast zwangsläufig zu einer Zunahme von Konflikten. Zu beobachten sind teilweise fehlender Respekt gegenüber dem Personal, sexualisierte Verhaltensweisen und eine zunehmende Streitbarkeit einiger Jugendlicher. Es kommt auch vor, dass Eltern ihre Kinder mangels Betreuungsalternativen in das Schwimmbad schicken und erwarten, dass ihre Kinder dann durch das Bäderpersonal betreut werden. Die fehlende Autorität der abwesenden Eltern kann das Aufsichtspersonal nicht ersetzen. Anweisungen des Personals werden im Gegenteil zum Anlass genommen, aggressives Verhalten noch zu steigern.
Es fehlt gelegentlich an Badebekleidung, so dass Kinder und Jugendliche dann in Unterwäsche oder in Straßenbekleidung das Schwimmbad nutzen wollen.
Zur Finanzierung des kostenlosen Eintritts über die Kiel-Karte hat die Ratsversammlung einen jährlichen Zuschuss für die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe in Höhe von 20.000 € bewilligt. Der Betrag wurde bereits am 02.08.2023 mit 20.833 € übertroffen. Der kostenfreie Eintritt für Kinder und Jugendliche mit Kiel-Karte ist damit finanziell nicht mehr darstellbar. Darüber hinaus müssen Regelungen gefunden werden, wie die beobachteten negativen Entwicklungen abgemildert werden können. Die Fachangestellten für Bäderbetriebe können den Betreuungserwartungen von Eltern und der Intervention bei herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen zusätzlich zur Badeaufsicht nicht gerecht werden.
Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe beabsichtigen die gegenwärtige Regelung deshalb mit Wirkung zum 01.10.2023 auszusetzen und nach neuen Regelungen für den Besuch der Schwimmstätten zu suchen.
Auch in Zukunft möchten die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe bedürftigen Kindern und Jugendlichen Gelegenheit zum kostengünstigen bzw. kostenfreien Besuch der Schwimmbäder geben. Dabei sollte der Schwerpunkt verstärkt auf die Schwimmausbildung gelegt werden. Der Nachweis der Bedürftigkeit soll über den Kiel-Pass erfolgen. Dies ist auch deshalb möglich, weil mit der Kiel-Karte automatisch die Berechtigung zum Erhalt eines Kiel-Passes verbunden ist.
Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe überarbeiten derzeit die Gebührensatzung und werden darin entsprechende Regelungen vorsehen. Ein Antrag der Verwaltung wird der Selbstverwaltung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
