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Antrag der Verwaltung - 0857/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung, Einziehung und Teileinziehung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: 1. Veloroute 10 - Erweiterung von der Christian-Kruse-Straße (Rampe) 2. Teilfläche Spichernstraße Ecke Metzstraße 32 3. Teilfläche Zum Hasseer Bahnhof
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Sep 5, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 21, 2023
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Antrag
Den folgenden Widmungsvorgängen wird zugestimmt:
1. Widmung der Verbindung der Veloroute 10 zur Christian-Kruse-Straße (Anlagen 1 und 2)
2. Einziehung einer Teilfläche an der Spichernstraße Ecke Metzstraße 32 (Anlage 3 und 5)
3. Teileinziehung der Straße Zum Hasseer Bahnhof von der Gemeindestraße zum
selbst. Geh- und Radweg (Anlage 4 und 5)
Sachverhalt/Begründung
Zu 1.:
Von der Christian-Kruse-Straße aus ist eine Rampe zur Veloroute 10 gebaut worden. Die Fertigstellung war am 24.10.2020. Nach Einarbeitung der Topografie in die Stadtgrundkarte erfolgt jetzt die Widmung.
Die im beigefügten Lageplan rot markierte Teilfläche soll in Erweiterung zur Veloroute 10 als beschränkt öffentliche Straße, selbst. Geh- und Radweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG gewidmet werden. Die blau markierte Teilfläche soll als beschränkt öffentliche Straße, selbst. Gehweg gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG gewidmet werden (Anlage 2).
Der Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 der Widmung zugestimmt.
Zu 2.:
Die Eigentümer*innen der Metzstraße 32 haben diverse Vorkehrungen am Haus und Grundstück getroffen, um Vandalismus, Graffiti, wilde Müllentsorgung etc. einzudämmen. Unter anderem wurde auf der genannten Teilfläche ein Müllplatz samt Einhausung geschaffen. Da die Fläche (24,4 m²) bisher ohne vertragliche Grundlage durch die Eigentümer*innen genutzt wird und somit eine ungenehmigte Sondernutzung an öffentlichen Flächen vorliegt, sollen die Eigentumsverhältnisse nun an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt, mit den Eigentümer*innen der Metzstraße 32 einen Kaufvertrag über diese Teilfläche abzuschließen (Anlage 3). Dafür ist eine Einziehung der Widmung erforderlich. Die derzeitige Nutzung wird vertraglich festgeschrieben. Eine Nutzung als Stellplatz wird ausgeschlossen. Die Restfläche verbleibt im Eigentum der Stadt und dient weiterhin als Gehweg.
Der Ortsbeirat Schreventeich/Hasseldieksdamm hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Einziehung zugestimmt.
Zu 3.:
Die Straße Zum Hasseer Bahnhof ist förmlich gewidmet und ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG als Gemeindestraße eingestuft. Die auf dem Lageplan rot markierte Verkehrsfläche von ca. 50 m² wurde in Verbindung mit dem neuen Trassenabschnitt der Veloroute 10 zur Fahrradstraße ausgebaut. Es ist daher beabsichtigt, das Teilstück der Straße Zum Hasseer Bahnhof für den Kfz-Verkehr teileinzuziehen und gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als beschränkt öffentliche Straße, selbständiger Geh- und Radweg abzustufen (Anlage 4).
Der Ortsbeirat Hassee/Vieburg hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 der Teileinziehung zugestimmt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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