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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0861/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

 

 

Austauschmaterial

 

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt im Landesprogramm Sprach-Kitas die mittlerweile beendete Förderung des Bundesprogramms Sprach-Kitas. Diese Förderung umfasst allerdings nicht 100 % der entstehenden Aufwendungen, sondern fordert einen Eigenanteil.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte im Mai 2023 Fördermittel in Höhe von 400.000 € pro Jahr ab 2023 ff beschlossen, um die Eigenanteile, die den Trägern durch die Teilnahme am Landesprogramm Sprach-Kita entstehen, durch die LHK zu übernehmen (Drs. 0316/2023). Die Verwaltung wurde gebeten, eine Vorlage über die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstellen, da diese zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht absehbar waren.

 

  1. Geförderte Kitas

 

Zwischenzeitlich hat das Land die Auswahl der Sprach-Kitas abgeschlossen. In der LH Kiel wurden 60 Einrichtungen für die Förderung vorgesehen (siehe Anlage).

 

Zehn der ausgewählten Kitas haben derzeit keine erforderliche Sprachfachkraft eingestellt, so dass aktuell nur 50 Kitas in die Landesförderung aufgenommen wurden.

Die Einrichtungen, die noch nicht berücksichtigt werden konnten, haben nun sechs Monate Zeit, eine Sprachfachkraft einzustellen. Sollte dies nicht gelingen, erlischt der Förderanspruch und eine der bislang nicht zum Zuge gekommenen Kitas rückt von der landesweiten Warteliste nach.

 

Für alle übrigen Einrichtungen hat sich die Verwaltung in den letzten Wochen intensiv bemüht, die tatsächlichen Personalkosten zu erheben, um den Umfang der geforderten Eigenmittel festzustellen.

 

Aufgrund der Urlaubszeit liegen allerdings nicht für alle Einrichtungen Angaben der Träger vor.

Für diese Einrichtungen wurden in den Berechnungen der Finanzbedarfe daher Mittelwerte angesetzt. Dies scheint angemessen, da die Altersstruktur der Sprachfachkräfte insbesondere in den Einrichtungen der freien Träger sehr breit gestreut ist.

Die Mittelwerte wurden darüber hinaus auch für die bislang unbesetzten Stellen mit der Annahme angesetzt, dass die Stellen im September besetzt sein werden.

 

  1. Umfang der Eigenanteile

 

2023

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen ergibt sich für das Jahr 2023 ein Eigenanteil in Höhe von 163.600 €:

  • 113.000 € für städtische Kitas und
  •   50.600 € für Kitas freier Träger

 

In den oben genannten Beträgen sind auch die Mehrkosten durch Ausschüttung der Inflationsausgleichprämie ab Juli 2023 enthalten. 

 

2024

Für die Prognose des voraussichtlichen Eigenanteils für das Jahr 2024 muss weiterhin zunächst mit Annahmen gearbeitet werden.

Es wurde vorausgesetzt, dass es allen Kieler Kitas in den nächsten Monaten gelingen wird, die noch unbesetzten Stellen zu besetzen, so dass langfristig weiterhin 60 Sprachkitas in Kiel vorgehalten werden.

Für die Kalkulation wurde, wie für 2023, immer dann mit Mittelwerten gerechnet, wenn noch keine konkreten Angaben vorliegen. Außerdem wurde der Tarifabschluss des TVöD für das Jahr 2024 für alle Kitas zugrunde gelegt, da davon auszugehen ist, dass vergleichbare Tarifabschlüsse geschlossen werden, um die Attraktivität der Träger als Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. 

Unter diesen Voraussetzungen werden in 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 487.300 € benötigt:

  • 320.000 € für städtische Einrichtungen und
  • 167.300 € für Einrichtungen freier Träger.

 

  1. Fachberatung

 

Zusätzlich zu den Sprachfachkräften, die direkt in den ausgewählten Kitas arbeiten, sieht die Landesförderung verbindlich eine Fachberatung der Sprachfachkräfte vor. Dabei ist für die Beratung von bis zu 15 Sprachfachkräften eine halbe Stelle vorgesehen. Für die 60 Sprach-Kitas in der LH Kiel sind aus diesem Grund vier Fachberatungen erforderlich.

Zudem sieht das Land für die Fachberatung anders als bei den Sprachfachkräften auch die Übernahme von Sachkosten vor.

Auch für die vorgeschriebene Fachberatung ist die Finanzierung des Landes nicht auskömmlich.

Alle Träger konnten sich in den letzten Wochen beim Land um die Förderung der Fachberatung bewerben.

 

Es wurden drei Stellen für die LH Kiel direkt bewilligt. Für diese Stellen beträgt der Fehlbetrag:

 

2023

Personalkosten: 10.800 €

Sachkosten:         6.900 € und

 

2024

Personalkosten: 41.200 €

Sachkosten:       13.200 €.

 

Für die vierte Stelle, die in freier Trägerschaft bewilligt worden sein sollte (hierzu liegen der Verwaltung leider noch keine konkreten Angaben vor), bedeutet dies analog:

 

2023 

Personalkosten: 3.600 €

Sachkosten:       2.300 € und

 

2024

Personalkosten: 10.800 €

Sachkosten:         4.600 €.

 

 

Die Umsetzung des Landesprogramms Sprach-Kita stellt die Verwaltung insbesondere durch die Finanzierung der Eigenanteile der Träger vor deutlich mehr Herausforderungen, es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Aufwand entwickelt, um ggf. entgegensteuern zu können.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Höhe der Aufwendung für 2023:

 

Die Summe i.H.v. 187.200 € ist im Haushalt auf den Kostenträgern 36500101 und 36500201 vorhanden bzw. zum Teil durch die Verwaltung in den Nachtrag 2023 gestellt worden.

 

Höhe der Aufwendungen für 2024 ff:

 

Insgesamt ergeben die oben aufgeführten Aufwendungen benötigte Mittel in Höhe von 557.100 € und somit 157.100 € mehr als durch den Jugendhilfeausschuss im Mai 2023 (Drs. 0316/2023) beschlossen.

Die entstehenden Kosten durch die Übernahme der Eigenanteile sind im Haushalt 2024 in den bereits abgeschlossenen Haushaltsplanungen der Ämter Jugendamt und dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen nicht hinterlegt.

 

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 6, 2023 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen