Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0996/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer
Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Oct 10, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 16, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Die Eingangsformel der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) wird aus Gründen der Rechtssicherheit im Hinblick auf das satzungsrechtliche Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz dahingehend angepasst, dass die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Vorauszahlungen in der Eingangsformel mit § 3 Abs. 8 Kommunalabgabengesetz absatzgenau benannt wird. Außerdem ist das Zitieren des § 18 Kommunalabgabengesetz in der Eingangsformel nicht hinreichend konkretisiert. Nun wird in der Eingangsformel der § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz als Ermächtigungsgrundlage zitiert.
Die überarbeitete Zweitwohnungsteuersatzung ist als Anlage beigefügt.
Christian Zierau
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,4 kB
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