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Geschäftliche Mitteilung - 1007/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung des Konzertsaals am Kieler Schloss - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Immobilienwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 26, 2023
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 5, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Oct 10, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Die Verwaltung berichtet dem Bauausschuss in regelmäßigen Abständen zu den Sachständen der Bauvorhaben im Kommunalbau, zu denen auch die Sanierung des Konzertsaals zählt. Der letzte Bericht wurde am 06.07.2023 mit der Drucksache 0705/2023 vorgelegt.
Aufgrund der aktuellen Feststellung zum Zeiten- und Kostenplan der Sanierung des Konzertsaals legt die Verwaltung hiermit einen gesonderten Sachstandsbericht für den Bauausschuss, den Kulturausschuss und den Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung vor.
Im Frühjahr 2021 hat die Verwaltung den Bauausschuss und den Kulturausschuss über den Abschluss der Leistungsphase 3 und den daraus resultierenden Zeiten- und Kostenplan informiert (s. Drucksache 0289/2021). Die Inbetriebnahme des Konzertsaals wurde seinerzeit für April 2024 prognostiziert, die Kostenplanung belief sich auf rd. 35,5 Mio. Euro brutto.
Gemäß der aktuellen Abstimmung zwischen der Verwaltung und den externen Projektsteuerungs- und Planungsbüros wurde der Zeiten- und Kostenplan wie folgt aktualisiert:
Übergabe: Juli 2025
Gesamtkosten: rd. 37,9 Mio. Euro
Die Hintergründe dieser Entwicklungen werden im Folgenden erläutert.
Allgemein
Die Sanierung des Konzertsaals unterlag bzw. unterliegt wie alle anderen Bauvorhaben in diesem Zeitraum den Einflüssen der Pandemie und des Kriegsgeschehens in der Ukraine, die in vielen Projekten zu teils erheblichen Fehlentwicklungen bei den Zeiten und Baukosten geführt haben. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass es der Projektsteuerung und -leitung bisher gelungen ist, die Abweichungen im Zeiten- und Kostenplan in einem vor dem Hintergrund der o.g. Herausforderungen erwartbaren Rahmen zu halten, als es die genannten Herausforderungen erwarten ließen. Ein nicht unerheblicher Teil der zeitlichen Verschiebungen ist Umständen geschuldet, bei denen es kaum die Möglichkeit einer Gegensteuerung gab.
Entwicklung des Zeitenplans
Gegenüber der Ursprungsplanung aus dem Frühjahr 2021 verschiebt sich die Prognose für die Inbetriebnahme inzwischen um rd. 15 Monate. Diese zeitliche Verzögerung ist im Wesentlichen auf die anfänglichen Rahmenbedingungen der Förderkulisse und die sich aus der allgemeinen Situation der Baubranche ergebenden Hemmnisse für Auftragsvergaben zurückzuführen.
Zur Förderkulisse
Die Sanierung des Konzertsaals wird aus Mitteln des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist ein umfängliches Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Grundlage der einschlägigen Förderprogramme bei Bund und Land.
Die Abstimmungen mit den Fördermittelgebern wurden im Mai 2021 aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Beteiligten von einer möglichen abschließenden Fördermittelzusage per Bescheid zum Jahreswechsel 2021/2022 ausgegangen.
Aufgrund der terminlich eingeschränkten Möglichkeiten bei den Ansprechpartner*innen des Bundes, die durch die Pandemie noch verschärft wurden, konnte das für das Antragsverfahren obligatorische sog. Koordinierungsgespräch erst im September 2021 durchgeführt werden. Zu diesem Zeitpunkt wurde durch den Bund ein Abschluss der Prüfungen und die Übergabe der Förderbescheide für Mai 2022 in Aussicht gestellt.
Da laut Förderrichtlinien die Baumaßnahme nicht vor Erteilung der Förderbescheide begonnen werden durfte, wurde in dem Koordinierungsgespräch vereinbart, dass die Landeshauptstadt Kiel für die Vergabe verschiedener Gewerke einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt, um den Zeitenplan des Projektes einhalten zu können. Der Antrag wurde entsprechend gestellt und auch bewilligt. Alle weiteren Vergaben sollten dann nach Vorliegen der Förderbescheide und gemäß Zeitplan durchgeführt werden.
Die Zusage der Förderbescheide für Mai 2022 konnte Seitens des Bundes dann nicht gehalten werden, was zu einer entsprechenden Verzögerung bei den im Anschluss vorgesehenen Vergaben führte. Da im August 2022 die Bescheide nach wie vor ausstanden und sich die Verzögerung zunehmend problematisch auf die Projektdurchführung auswirkten, wurde ein weiterer Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die dringend durchzuführenden bzw. bereits überfälligen Vergaben gestellt. Dieser wurde durch den Bund mit Verweis auf die nun zeitnah zu erwartenden Fördermittelbescheide abgelehnt.
Die tatsächliche Übergabe der Bescheide erfolgte dann im Februar 2023.
Erst danach konnten die Vergaben, die ursprünglich nach einer Fördermittelzusage im Mai 2022 erfolgen sollten, an den Markt gegeben werden, was zu einer Verzögerung von insgesamt rd. neun Monaten führte, die vollständig auf den gesamten Projektzeitenplan durchgeschlagen hat.
Zu den Vergabeverfahren
Wie sich auch an entsprechenden Vorlagen für die Selbstverwaltung gezeigt hat (siehe zuletzt Drs. 0649/2023), mussten verschiedene Ausschreibungen in dem Sanierungsprojekt aufgehoben und neu auf den Markt gegeben werden, da keine bzw. keine wertbaren Angebote eingegangen sind.
Auch wenn seitens der Verwaltung Möglichkeiten wie Dringlichkeitsanträge oder eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters genutzt wurden, um die Verzögerungen im Einzelfall zu minimieren, ließ sich nicht verhindern, dass diese sich in der Summe dann doch auch auf den gesamten Projektzeitenplan auswirkten.
Zurzeit sind fünf Vergaben im Verfahren, von denen zwei bereits submittiert (Sonderleuchten, Stahlbau und Schlosser) und drei veröffentlicht sind (Rohrrahmentüren, Infrastruktur Bühnenbeleuchtung und Dachdeckerarbeiten). Alle dann noch ausstehenden Vergaben sollen zeitnah auf den Markt gegeben werden.
Der aktuelle Bauzeitenplan mit der Übergabe in Juli 2025 ist so aufgestellt, dass eventuelle Verzögerungen in den Vergabeverfahren bereits einkalkuliert sind.
Sofern keine gravierenderen oder unvorhergesehenen Ereignisse eintreten, wird nach aktuellem Stand damit die geplante Wiedereröffnung des Konzertsaals mit Beginn der Konzertsaison im September 2025 möglich sein.
Entwicklung des Kostenplans
Zur Kostensteigerung
Die mit dem jetzigen Stand prognostizierten Gesamtkosten von rd. 37,9 Mio. Euro brutto liegen rd. 2,4 Mio. Euro über der Kostenprognose aus dem Frühjahr 2021. Die prozentuale Steigerung liegt mit 6,9 % dennoch deutlich unter den seit geraumer Zeit zu verzeichnenden allgemeine Baukostensteigerungen.
Aktuell sind rd. 72% aller Vergaben erfolgt. Während es lange Zeit, auch durch Neuausschreibungen, gelungen ist, Mehrkosten bei verschiedenen Gewerken zu minimieren bzw. durch „Vergabegewinne“ anderer Gewerke auszugleichen, sind es insbesondere prägnante Mehrkosten einzelner Gewerke, die in sich als notwendig anzusehen sind und aktuell nicht mehr im Rahmen der ursprünglichen Prognose abgebildet werden können.
Beispielhaft sei hier die Vergabe der Bühnentechnik mit Mehrkosten in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro genannt (siehe Drucksache 0891/2023), bei der aufgrund der begrenzten Anzahl potentieller Anbieter auch die Preisbildung nur einem eingeschränkten Wettbewerb unterliegt und eine alternative Reduzierung der bühnentechnischen Ausstattung zur Reduzierung der Kosten unzweckmäßig wäre.
Inwieweit sich die tatsächlichen Gesamtkosten mit der Durchführung der noch ausstehenden Vergaben entwickeln, bleibt abzuwarten, da die bisherige Erfahrung zeigt, dass das Bieterverhalten aktuell nur schwer vorhersehbar ist. Ein Beispiel dafür sind die zwar erfreulichen aber aufgrund der aktuellen Marktlage so nicht zu erwartenden teilweisen Unterschreitungen der Kostenprognose.
Zur Finanzierung
- Bruttokostenbetrachtung
Da Kostenprognosen immer noch gewissen Abweichungstoleranzen bzw. -risiken unterliegen, wurde auch in der Finanzierungsplanung für die Sanierung des Konzertsaals eine Risikoreserve in Höhe von 15% vorgesehen (s. Drucksache 0289/2021). Ausgehend von der ursprünglichen Bruttosumme von rd. 35,5 Mio. Euro beträgt der Finanzierungsrahmen inkl. Reserve rd. 40,8 Mio. Euro brutto. Die aktuelle Kostenprognose inkl. der nun realisierten Kostenrisiken liegt brutto somit noch innerhalb dieses Rahmens.
Basierend auf Gesamtkosten in Höhe von rd. 35,5 Mio. Euro und in Aussicht gestellten Fördersummen von jeweils 11 Mio. Euro durch Bund und Land lag der durch die Landeshauptstadt Kiel zu finanzierende Anteil im Mai 2021 bei anzunehmenden rd. 13,5 Mio. Euro brutto, wobei davon ausgegangen wurde, dass die durch den Förderverein Konzertsaal am Kieler Schloss e.V. eingeworbenen Spenden zu einer entsprechenden Reduzierung des städtischen Anteils führen. Die Fördermittelgeber haben jedoch deutlich gemacht und auch entsprechend umgesetzt, dass die Spendenmittel in die Gesamtfinanzierung und damit auch fördermittelmindernd einzubringen sind. Die seinerzeit belastbar zu benennen Spenden lagen bei 2,1 Mio. Euro.
- Nettokostenbetrachtung
Die städtische Finanzwirtschaft hat für die Sanierung des Konzertsaals die Vorsteuerabzugsberechtigung festgestellt, die daher auch geltend gemacht wird. Der Vorsteuerabzug musste gegenüber den Fördermittelgebern angezeigt werden, da die Fördersummen damit auch an den anrechenbaren Nettokosten bemessen werden.
Auf Basis der seinerzeit gelieferten Nettokosten- und Finanzaufstellung haben die Fördermittelgeber ihre per Bescheid mitgeteilten Fördersummen mit rd. 9,95 Mio. Euro (Land) und rd. 9,79 Mio. Euro (Bund) berechnet. Von Seiten des Landes wurde in Aussicht gestellt, dass bei Kostensteigerungen in den anrechenbaren Kosten eine Erhöhung der Fördermittel um bis zu 1,05 Mio. Euro möglich ist, womit dann die in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 11 Mio. Euro ausgeschöpft wären.
Ausgehend von den aktuell prognostizierten Nettogesamtkosten in Höhe von rd. 32,1 Mio. Euro ergibt sich abzüglich der bisher zugesagten Fördermittel und bisher einberechneten Spenden ein städtischer Eigenanteil in Höhe von rd. 10,3 Mio. Euro netto.
Der Kostenvorteil aus dem Vorsteuerabzug ist nur in der gesamtstädtischen Finanzbetrachtung ablesbar, da die Finanzierung aus der Investitionsmaßnahme des Konzertsaals in Brutto erfolgt und der Vorsteuerabzug dann über die gesamtstädtischen Erklärungen der Finanzwirtschaft gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird.
Fazit
Die zeitliche Verzögerung betrübt all diejenigen, die auf die Wiedereröffnung des Konzertsaales warten. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, mit dem komplexen Bedingungsgefüge transparent umzugehen. Hauptsächlich hat die Einwerbung von Fördermitteln zu dem Verzug geführt, allerdings ist es sehr erfreulich, dass die Landeshauptstadt Kiel von einem großen Teil der Investitionskosten – zugunsten der Realisierung anderer Bauvorhaben - entlastet wird.
In Vertretung
Renate Treutel
Bürgermeisterin