Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1031/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Energieeffiziente Modernisierung von Lichtsignalanlagen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Vorgabe energiesparsame Signalgeber in der öffentlichen Ausschreibung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Nov 7, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Um einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele spätestens für das Jahr 2045 zu
leisten, werden ab dem Jahr 2024 ausschließlich energiesparende Signalgeber (Kfz-/Fußgänger*innen-Signalgeber bis zur maximalen Leistung von 3 Watt und Fahrradsignalgeber bis zur maximalen Leistung von 9 Watt - derzeit sind keine energiesparenderen kleinen Signalgeber auf dem Markt verfügbar) in den öffentlichen Ausschreibungen zur Modernisierung von Lichtsignalanlagen berücksichtigt und vorhandene Förderprogramme genutzt.
Die Landeshauptstadt Kiel hat bereits eine Vielzahl von Beschlüssen für die klimaneutrale Stadtverwaltung getroffen. https://intranet.lhk.lan/de/wie_geht_das/Klimaneutrale_Verwaltung/beschluesse.php .
Nach der Dienst- und Geschäftsanweisung Vergabe ist die Berücksichtigung Nachhaltigkeit und umweltbezogener Aspekte unter § 3 Abs. 7 geregelt:
„…Aspekte der Qualität sowie innovative, soziale, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte sind nach Möglichkeit bei jedem Vergabeverfahren zu berücksichtigen und im Vergabevermerk zu dokumentieren…“.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im November 2021 veröffentlicht. Unter dem Punkt 4.2.2 „Sanierung von Lichtsignalanlagen“ sind die Fördermöglichkeiten dargestellt. Die Förderquote beträgt 35 % für finanzschwache Kommunen. Die Bewilligungsvoraussetzung ist, dass durch die zu installierenden Anlagenkomponenten eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen wird.
Bislang werden energiesparende LED-Signalgeber bei den Modernisierungsprojekten von Lichtsignalanlagen berücksichtigt, Jahresprogramm 2023 s. Drucksache 0064/2023. Mit der neuesten Generation von energiesparenden Signalgebern wird nach der Modernisierung eine Stromeinsparung sowie CO2-Einparung von mehr als 50 % erzielt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
gez. Doris Grondke
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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520,7 kB
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