Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1048/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über die im Jahr 2024 geplanten Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen durch das Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Nov 1, 2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Kenntnisnahme
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Nov 14, 2023
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Selbstverwaltung wird im Vorfeld der Haushaltsberatungen über die Förderung der Träger der Jugendhilfe in 2024 (und den folgenden Jahren) informiert.
Es werden die Projekte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) und OKJA-ähnliche Einrichtungen (Anlage 1), die Förderung von sonstiger Jugendarbeit ohne OKJA-Charakter (Anlage 2) sowie die Beratungs- und Präventionsprojekte (Anlage 3) dargestellt. Darüber hinaus werden erstmalig auch Übersichten über die Förderung der Hans-Christian-Andersen-Schule (HCA) als Begegnungsort und Bildungszentrum und der Projekte im Rahmen der Schulsozialarbeit (Anlage 5), über die Förderung der Ankerklassen (Anlage 6) sowie der nach § 16 SGB VIII geförderten Projekte (Anlage 7) beigefügt.
Für die Projekte der Offenen Kinder - und Jugendarbeit (Anlage 1, Nr. 1-14) gilt seit 01.07.2023 die neue Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Drs. 0152/2023). Dadurch ergeben sich folgende Änderungen zu den Vorjahren:
- Die Berechnung der Projekte erfolgt nach den in der neuen OKJA-Richtlinie festgelegten Förderbedingungen (aufgrund dieser Neuberechnung der OKJA-Zuwendungen ab 01.07.2023 weichen die Beträge somit von den bisherigen Haushaltsplanungen ab).
- Die Projekte der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kiel e.V. (Nr. 1-3) sowie des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein (Nr. 4+5) werden nicht mehr über die Gesamtsumme des Trägers, sondern über die Einzelbeträge betrachtet.
- Der AWO Kinder- und Jugendbauernhof Mettenhof (Nr. 15) ist eine OKJA-ähnliche Einrichtung, die daher aufgrund des besonderen Konzeptes nicht mehr über die OKJA-Richtlinie erfasst werden kann, sondern nach den bisherigen Förderbedingungen nach der geltenden Zuwendungsrichtlinie der LHK gefördert wird. Er wird daher künftig am Ende der Anlage 1 genannt.
Die Verteilung der Projekte aus den Anlagen 1-3 über das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel wird in der Anlage 4 im Stadtplan abgebildet.
Die Verteilung der Projekte aus der Anlage 7 über das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel wird in
der Anlage 8 im Stadtplan abgebildet.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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265,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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234,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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304,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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173,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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373,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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