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Geschäftliche Mitteilung - 1156/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung der Erhöhung des Taxitarifs durch die Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG.
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Entscheidung
|
|
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Nov 14, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Die Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG hat am 10.07.2023 eine Erhöhung des Taxitarifs beantragt. Nach Eingang des Antrages wurde die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt. Dabei sind keine Einwände erhoben worden. Die IHK zu Kiel hat den Antrag als sachgerecht und maßvoll eingeschätzt und dessen Genehmigung vollumfänglich befürwortet.
Die beantragte Erhöhung des Tarifs ist unter Berücksichtigung der sich in 2023 bislang ergeben und sich weiterhin abzeichnenden allgemeinen Teuerungsrate unter den sich verändernden Rahmenbedingungen u.a. durch die Anhebung des Mindestlohns sowie die steigenden Kraftstoffpreise als moderat zu bezeichnen.
Der aktuelle Kieler Taxentarif befindet sich im Vergleich zu den anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein derzeit noch im Mittelfeld.
Bezahlbarer, verlässlicher Taxiverkehr als Ergänzung zum ÖPNV ist ein wichtiger Standortfaktor, insbesondere für Kiel als Landeshauptstadt und als Kreuzfahrer-Destination.
So merkt die IHK Kiel zu Recht an, dass die Erhöhung der Beförderungsentgelte insgesamt als maßvoll einzuschätzen ist, insbesondere eben vor dem Hintergrund deutlich gestiegener und kurzfristig weiter steigender Lohn- und Betriebskosten. Sie entspricht im Durchschnitt den durch die Lohnsteigerungen entstandenen zusätzlichen Kosten.
Die beantragen Beförderungsentgelte entsprechen u.a. hinsichtlich der Cent-Beträge und auch des Fortschaltbetrages den speziellen Anforderungen des Eichrechts, um diese in die Taxameter einspielen zu können.
Taxen sind nach rechtlicher Definition des Personenbeförderungsrechts ergänzender Bestandteil des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV) und dienst somit ebenfalls, wie der liniengebundene ÖPNV, der öffentlichen Daseinsfürsorge, der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Verkehrsdienstleistungen.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Kieler Taxengewerbes ist der nachstehende Tarif in der Landeshauptstadt Kiel vorgesehen (Ist/Soll-Vergleich):
|
Aktueller Tarif (Euro) |
Neuer Tarif (Euro) |
Differenz (Euro) |
Differenz (%) |
Grundentgelt |
3,90 € |
4,10 € |
+ 0,20 |
5,13 |
Fahrtstrecke bis einschließlich 2 km |
2,30 € |
2,50 € |
+ 0,20 |
8,70 |
Fahrtstrecke über 2 km bis einschließlich 6 km |
2,10 € |
2,30 € |
+ 0,20 |
9,52 |
Fahrtstrecke über 6 km |
1,60 € |
1,70 € |
+ 0,10 |
6,25 |
Zuschlag Großraumtaxi (mehr als 4 Fahrgäste) |
6,00 € |
6,00 € |
unverändert |
. / . |
Wartezeit /Std. |
24,00 € |
30,00 € |
+ 6, 00 |
25,00 |
Die beantragte Tariferhöhung wirkt sich wie folgt auf Beispielfahrten aus (ohne Zuschläge):
|
Aktueller Tarif (Euro) |
Neuer Tarif (Euro) |
Differenz (Euro) |
Differenz (%) |
Fahrt von 2 Km |
8,50 |
9.10 |
0,60 |
7,06 |
Fahrt von 4 Km |
12,70 |
13,70 |
1,00 |
7,87 |
Fahrt von 6 Km |
16,90 |
18,30 |
1,40 |
8,28 |
Fahrt von 8 Km |
20,10 |
21,70 |
1,60 |
7,96 |
Fahrt von 10 Km |
23,30 |
25,10 |
1,80 |
7,73 |
Fahrt von 12 Km |
26,50 |
28,50 |
2,00 |
7,55 |
Fahrt von 14 Km |
29,70 |
31,90 |
2,20 |
7,41 |
Fahrt von 16 Km |
32,90 |
35,30 |
2,40 |
7,29 |
Fahrt von 18 Km |
36,10 |
38,70 |
2,60 |
7,20 |
Fahrt von 20 Km |
39,30 |
42,10 |
2,80 |
7,12 |
Die dementsprechend geänderte Stadtverordnung (Änderung der Anlage zu § 5) erhält die in der Anlage dargestellte Fassung und wird hiermit gem. § 55 Landesverwaltungsgesetz der Ratsversammlung vorgelegt und soll zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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577,4 kB
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5
|
(wie Dokument)
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2,5 MB
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