Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der CDU-Ratsfraktion - 1191/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Alternativantrag zu Drs. 1102/2023-01 Mobilitätswende voranbringen - Parkraum effizient nutzen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Entscheidung
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Nov 7, 2023
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Antrag
Gemäß dem Mobilitätskonzept „Ruhender Verkehr 2035“ ist es derzeit stadtweit Aufgabe der Verwaltung, die Möglichkeiten der Mitnutzung (halb-) öffentlicher (z. B. Schulparkplätze) sowie privater Parkplätze (z. B. Supermarktparkplätze) zu prüfen, um insbesondere Anwohnern und Anwohnerinnen das wohnortnahe Parken zu erleichtern.
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität im ersten Quartal 2024 den Sachstand darzulegen.
Dabei sind folgende Fragen zu beantworten:
1. Nach welchen Kriterien wurden Flächen auf ihre Eignung zur Mitnutzung durch Anwohnerinnen und Anwohner geprüft?
2. Welche öffentlichen und privaten Flächen sind zur Mitnutzung geprüft und verworfen worden? Die Gründe für die Entscheidung sind jeweils darzustellen.
3. Bei welchen öffentlichen und privaten Flächen ist eine Mitnutzung ermöglicht worden und wo ist zeitnah mit einer Öffnung zu rechnen? Die Anzahl der gewonnenen Parkflächen ist jeweils darzustellen.
4. Bei welchen öffentlichen und privaten Flächen wird derzeit über eine Mitnutzung noch verhandelt?
5. Bei welchen Flächen des Landes Schleswig-Holstein (z.B. Ministerien, Hochschulen, etc.) ist eine Mitnutzung geprüft worden und wie ist dabei der Verhandlungsstand?
6. Ist bei der Suche nach geeigneten „Ausweichparkplätzen“ auch die Möglichkeit geprüft worden, z.B. Supermarktparkplätze durch aufgeständerte Parkpaletten zu überbauen? Falls nicht, was spräche aus Sicht der Verwaltung für oder gegen eine solche Alternative?
Bei berechtigtem Interesse ist die Darstellung der nachgefragten Sachverhalte auch in einer nicht öffentlichen Geschäftlichen Mitteilung möglich.
Sachverhalt/Begründung
Die Landeshauptstadt Kiel hat sich die Mobilitätswende zum Ziel gesetzt. Mit einstimmigen Beschlüssen zum Masterplan 100 % Klimaschutz (Drs. 0985/2017) und zum Masterplan Mobilität für die KielRegion (Drs. 0831/2017) wurde dieses Ziel konkretisiert. Mit der Ausrufung des Climate Emergency (Drs. 0443/2019) wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, das Ziel der klimaneutralen Stadt schneller zu erreichen und daher Maßnahmen vorzuziehen (Umsetzungsbeschluss, Drs. 1135/2019). Die Ratsversammlung hat den Green City Plan am 15.11.2018 einstimmig beschlossen (Drs. 0716/2018). Eines der Projekte aus dem Green City Plan ist das Projekt "I.a-8 Neuordnung des Parkraums über digitale Systemausweitung“, konkretisiert in Drs. 0742/2022.
Konkret geht es im Sinne der Mobilitätswende und der Barrierefreiheit derzeit unter anderem darum, das Gehwegparken wo möglich zu vermindern sowie um die Einrichtung von Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs. Diese Maßnahmen sind dazu geeignet, die Alternativen zum eigenen Auto attraktiver zu machen. Kurzfristig ändern diese Maßnahmen jedoch noch nichts am PKW-Bestand. Zudem wird es auch langfristig weiterhin Menschen geben, die auf ein Auto angewiesen sind und dafür einen Parkplatz brauchen.
Ein wichtiger, bereits beschlossener Punkt dabei ist die Mehrfachnutzung (halb-)öffentlicher sowie privater Parkplätze außerhalb der Öffnungszeiten, um insbesondere Anwohner*innen das wohnortnahe Parken zu erleichtern, den vorhandenen Parkraum effizient zu nutzen und wichtige Projekte im Sinne der Mobilitätswende voranzubringen. Gerade im Vergleich mit anderen Maßnahmen wie dem Bau von Quartiersparkhäusern und dem Einrichten von Bewohnerparkzonen ist dies eine Maßnahme, die schnell und kostengünstig gehen sollte, gerade wenn es sich um Flächen im Eigentum der Stadt oder des Landes handelt. Die Digitalisierung bietet dafür neue Möglichkeiten: So gibt es beispielsweise Apps, die es flexibel ermöglichen, nur einen Teil der Parkplätze freizugeben. Das gelungene Beispiel am KITZ zeigt, dass es geht. Für die Kommunalpolitik ist wichtig zu erfahren, wie weit die Verwaltung in ihrem Bemühen ist, das Potential geeigneter Flächen zu ermitteln und aus welchen Gründen eine Mehrfachnutzung öffentlicher Flächen derzeit noch scheitert.
In Gebieten, wo es gelingt, Parkhäuser oder Parkplätze für Anwohnende zu öffnen, soll verstärkt die Rücknahme des Gehwegparkens geprüft werden und bei erfolgreicher Schaffung von Ersatzparkflächen auch umgesetzt werden.