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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1205/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Der neu erarbeiteten Satzung zu Aufgaben und Arbeitsweise des Kunstbeirates der LH Kiel (Anlage 1) wird zugestimmt. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Kunstbeirates vom 16.05.2019 außer Kraft.

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß dem Beschluss des Kulturausschusses und der Ratsversammlung zur Neuausrichtung des Verfahrens Kunst im öffentlichen Raum (Drs. 0135/2023) soll für den Kunstbeirat eine Satzung ausgearbeitet werden, um die Aufgabe, Arbeitsweise, den Geltungsbereich des Beirates sowie seine Zusammensetzung (Erweiterung um Fachexpert*innen) festzulegen und das Gremium zu stärken. Für die Erarbeitung wurde die bisher gültige Richtlinie erweitert und überarbeitet. Dazu wurden auch Satzungen von Kunstbeiräten anderer deutscher Städte gesichtet und in Gesprächen mit den dort verantwortlichen Mitarbeitenden ausgewertet.

Die neuen externen Mitglieder des Beirates werden über einen Antrag gewählt, sobald die Satzung ausgefertigt und veröffentlich wurde. Die zu Beginn der aktuellen Wahlperiode befristet gewählten Mitglieder bleiben, soweit ihre Mitgliedschaft auch in der neuen Satzung geregelt ist, bis zum Ende der Wahlperiode im Amt.

Nicht in die Satzung aufgenommen wurde die „Schaffung eines Büros für Kunst im öffentlichen Raum nach Vorbild des BBK Berlin“, das nach zwei Jahren durch die Verwaltung evaluiert werden soll (vgl. Drs. 0135/2023), da dieses kein Handlungsfeld des Kunstbeirates selbst darstellt. Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Umsetzung dieses Auftrags.

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Nov 28, 2023 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 18, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen