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Antrag der Verwaltung - 1205/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für den Kunstbeirat
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Kultur und Weiterbildung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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Nov 28, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 18, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Gemäß dem Beschluss des Kulturausschusses und der Ratsversammlung zur Neuausrichtung des Verfahrens Kunst im öffentlichen Raum (Drs. 0135/2023) soll für den Kunstbeirat eine Satzung ausgearbeitet werden, um die Aufgabe, Arbeitsweise, den Geltungsbereich des Beirates sowie seine Zusammensetzung (Erweiterung um Fachexpert*innen) festzulegen und das Gremium zu stärken. Für die Erarbeitung wurde die bisher gültige Richtlinie erweitert und überarbeitet. Dazu wurden auch Satzungen von Kunstbeiräten anderer deutscher Städte gesichtet und in Gesprächen mit den dort verantwortlichen Mitarbeitenden ausgewertet.
Die neuen externen Mitglieder des Beirates werden über einen Antrag gewählt, sobald die Satzung ausgefertigt und veröffentlich wurde. Die zu Beginn der aktuellen Wahlperiode befristet gewählten Mitglieder bleiben, soweit ihre Mitgliedschaft auch in der neuen Satzung geregelt ist, bis zum Ende der Wahlperiode im Amt.
Nicht in die Satzung aufgenommen wurde die „Schaffung eines Büros für Kunst im öffentlichen Raum nach Vorbild des BBK Berlin“, das nach zwei Jahren durch die Verwaltung evaluiert werden soll (vgl. Drs. 0135/2023), da dieses kein Handlungsfeld des Kunstbeirates selbst darstellt. Die Verwaltung arbeitet aktuell an der Umsetzung dieses Auftrags.
Renate Treutel
Bürgermeisterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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144,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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79,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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423,6 kB
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