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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1242/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, öffentliche Toilettenanlagen gemäß der in Anlage 4 vorgeschlagenen Prioritäten zu errichten.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Rahmen der jeweils betroffenen Wirtschaftsplanung des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) zu berücksichtigen.

 

Technisch und wirtschaftlich geeignete Flächen, in räumlicher Nähe zu den in Anlage 4 identifizierten Arealen, stellt die Verwaltung dem ABK zur Verfügung.

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Sachverhalt/Begründung

 

In Drs. 0669/2023 kündigte der ABK eine Mittelfristplanung für die Schaffung neuer Toilettenstandorte im Kieler Stadtgebiet an. Diese findet sich als Anlage 4 zu diesem Antrag und soll mit dem vorliegenden Antrag beschlossen werden.

 

Die folgenden Informationen sollen den betroffenen Gremien ein möglichst vollständiges Bild der aktuellen Situation der öffentlichen Toiletteninfrastruktur geben. Nach einer Beschreibung des Status quo, folgt eine Herleitung der bekannten und prognostizierten Bedarfe und, darauf aufbauend, Erläuterungen zur Entwicklung der Mittelfristplanung, inklusive einer Priorisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

 

Status quo:

 

Kiel verfügt derzeit über 32 öffentliche Toilettenanlagen. Diese verteilen sich wie folgt:

 

7 Bedürfnisanstalten (Gastronomie mit angeschlossener Toilettenanlage)

8 automatische Toilettenanlagen

1 Pissoir

1 personalbesetzte Anlage

1 Toilette für Alle (mobiler Container)

14 Nette Toiletten

 

Die vorhandenen Ausstattungsmerkmale variieren von Anlage zu Anlage und berücksichtigen u.a. Barrierefreiheit, Genderneutralität und Wickelmöglichkeiten. Vereinzelt stehen Anlagen nicht ganzjährig zur Verfügung.

 

Räumlich konzentrieren sich die vorhandenen Anlagen auf das Kieler Westufer. Eine Übersicht der bestehenden Anlagen entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

 

 

Bekannte und prognostizierte Bedarfe:

 

Der ABK erhält Bedarfsmeldungen für zusätzliche Toilettenangebote aus verschiedenen Quellen:

 

  • Fraktionen der Ratsversammlung
  • (Orts-)Beiräte
  • Petitionen
  • eigene Erkenntnisse
  • Hinweise anderer städtischer Ämter und Betriebe

 

Darüber hinaus ergeben sich Bedarfe aus städtebaulichen Maßnahmen, wie beispielsweise die

 

  • Umgestaltung der Kiellinie
  • Planung der Stadtbahn
  • Entwicklung von Mobilitätsstationen
  • Erschließung des MFG5-Geländes

 

Eine Übersicht der dem ABK bekannten Bedarfe entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

 

 

Herleitung Mittelfristplanung:

 

Aus der Zusammenfassung des Status quo und der identifizierten Bedarfe wurde ein Zielzustand entwickelt (vgl. Anlage 3a-d). Um hieraus konkrete Handlungsschritte abzuleiten, wurden die Bedarfe durch den ABK priorisiert. Hierbei wurden bisher unterrepräsentierte Ortsteile, stark touristisch frequentierte Gebiete sowie Objekte, die vergleichsweise schnell realisierbar sind, bevorzugt betrachtet.

 

Bei der Deckung von Toilettenbedarfen arbeitet der ABK in folgenden Lösungskategorien:

 

  • Akquise Netter Toiletten

 

Als kurzfristige und kostengünstige Alternative zu Baumaßnamen können ortsansässige Gewerbe- und Gastronomiebetriebe im Rahmen des Nette-Toilette-Konzeptes angesprochen werden, bezüglich der Bereitschaft, ihre vorhandenen Toiletten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Das Konzept der „Netten-Toilette“ erfährt in Kiel grundsätzlich eine sehr positive Resonanz auch wenn Nette Toiletten aufgrund ihrer Ausstattung und Öffnungszeiten häufig keinen vollwertigen Ersatz für öffentliche Anlagen aus städtischer Hand darstellen.

 

 

  • Nutzung vorhandener städtischer Liegenschaften

 

Eignen sich Nette Toiletten nicht zur Bedarfsdeckung, prüft der ABK, ob sich in räumlicher Nähe städtische Liegenschaften mit geeigneter Toiletteninfrastruktur befinden, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten.

Dies können Niederlassungen öffentlich zugänglicher Ämter, Stadtteilbüchereien, Museen oder auch von der Stadt verpachtete Liegenschaften sein. Eine eventuelle Eignung ergibt sich hier im Rahmen von Einzelfallprüfungen und den rechtlichen Möglichkeiten der Stadt, auf Mieter oder Pächter einzuwirken.

 

 

  • Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten

 

Da öffentliche Toilettenanlagen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind, ist die Anmeldung und Genehmigung der erforderlichen Haushaltsmittel Grundvoraussetzungen für die Errichtung neuer Toilettenanlagen. Die Planungszyklen der Landeshauptstadt beeinflussen damit den Umsetzungszeitpunkt von Baumaßnahmen.

 

Neubauvorhaben haben derzeit eine Projektlauflaufzeit von mindestens eineinhalb Jahren nach Freigabe der finanziellen Mittel und nach Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen.

 

Die Kosten für die Errichtung einer barrierefreien Anlage werden auf ca. 250.000 € geschätzt (vgl. Toilettenanlage Parkplatz Reventloubrücke). Eine vergleichbare barrierefreie Einzelkabine kostet derzeit etwa 120.000 €. Hinzu kommen Kosten für den Erwerb geeigneter Grundstücke, falls keine stadteigenen Grundstücke zur Verfügung stehen. Die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten betragen derzeit ca. 15.000 €.

 

Kosten für Um- und Erweiterungsbauten hängen von der jeweils individuellen baulichen Situation ab und können nicht pauschal angegeben werden.

 

 

Da jeder Bedarf individuell betrachtet und die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten nacheinander geprüft werden müssen, steht die tatsächliche Lösung erst am Ende des Prüfungsprozesses fest. Ausnahmen hiervon bilden Bedarfe, für deren Deckung die Option Nette Toilette und Nutzung vorhandener städtischer Liegenschaften von Beginn an nicht in Betracht kommen, weil beispielsweise keine geeigneten Objekte in der Nähe zu finden sind oder mit besonders starken Besucherströmen zu rechnen ist.

 

Bei der Entwicklung der vorliegenden Mittelfristplanung wurden diese drei Handlungsoptionen sowie deren individuellen Vor- und Nachteile bewertet und daraus die aus städtischer Sicht wirkungsvollste Variante gewählt. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte Anlage 4.

 

Bei der Priorisierung der zu entwickelnden Standorte wurde nur zwischen Priorität A und B unterschieden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass aus Sicht des ABK alle hier vorgestellten Bedarfe grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen. Maßnahmen der Kategorie A könnten innerhalb der kommenden 5 Jahre abgearbeitete werden, sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen dies zulassen.

 

Geeignete Flächen:

 

Ebenfalls Einfluss auf die Priorisierung einzelner Standorte hatte die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen. Geeignet ist eine Fläche, wenn sie neben einer möglichst optimalen Position auch Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser und Strom bietet. Hier findet grundsätzlich eine Abwägung zwischen technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen statt.

Darüber hinaus sind oftmals Aspekte des Denkmalschutzes und der Stadtplanung zu berücksichtigen (z.B. Tiessenkai, Bootshafen).

Da der ABK über keine eigenen Flächen im Stadtgebiet verfügt, ist er auf die Bereitstellung geeigneter Flächen durch flächenverwaltende Ämter angewiesen.

 

 

 

Aktuelle Aktivitäten:

 

Neben der hier vorliegenden Mittelfristplanung, bearbeitet der ABK derzeit die folgenden Aktivitäten im Kontext der öffentlichen Toiletteninfrastruktur:

 

  • Neubau der Toilettenanlage am Braunen Berg (Geplanter Bauabschluss 2. Quartal 2024)
  • Umgestaltung der Bedürfnisanstalt im Schrevenpark (Planungsphase)
  • Standortsuche für den Toilette-für-Alle-Container in der Nebensaison (ämterübergreifende Abstimmung)
  • Akquise weiterer Nette Toiletten (laufend)

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

Anlage 1: Übersicht bestehender Toilettenanlagen

Anlage 2: Darstellung bekannter Bedarfe

Anlage 3a-d: Darstellung des Zielzustandes

Anlage 4: Mittelfristplanung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Nov 29, 2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - geändert beschlossen

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Dec 7, 2023 - Bauausschuss - geändert beschlossen

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Dec 12, 2023 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - geändert beschlossen

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Jan 25, 2024 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - geändert beschlossen

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Feb 15, 2024 - Ratsversammlung - geändert beschlossen