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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0999/2023-01

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Beratungsfolge

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Antrag

Gemäß § 40 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung werden die Mitglieder und ihre Stellvertretungen der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen durch die Fraktionen vorgeschlagen und von der Ratsversammlung gewählt.

Die Ratsversammlung wählt für die AfD-Ratsfraktion Ratsherrn Eike Reimers zum Mitglied in den XI. Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel.

 

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Sachverhalt/Begründung

Nach § 4 Abs. 1 - 4 der Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Beirat für Menschen mit Behinderung werden die Mitglieder und Stellvertretungen des Beirates für Menschen mit Behinderung von der Ratsversammlung gewählt.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Kiel setzt sich zusammen aus

 

  • je einer Vertretung der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen, die zugleich Mitglied eines städtischen Ausschusses ist,
  • vier Vertretungen der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel,
  • zwei Vertretungen der Sozialverbände mit Sitz im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und
  • regelmäßig acht Vertretungen aus den Selbsthilfeorganisationen und Vereinen für die Belange der Menschen mit Behinderung mit Sitz im Gebiet der Landeshauptstadt Kiel.

 

Nach § 4 Abs. 8 entspricht die Wahlzeit des Beirates der der Ratsversammlung.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Nov 23, 2023 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - abgelehnt