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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1261/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Lösung zu entwickeln, wie die Sicherheit für Fußgänger*innen, die die Straße Martensdamm im Bereich zwischen Kleinem Kiel und Holstenfleet überqueren wollen, sowie für Radfahrer*innen, die aus der Straße Martensdamm in die Holstenbrücke einbiegen wollen, erhöht werden kann.

 

Die örtliche Situation ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen, eines Planungswettbewerbs, einer Öffentlichkeitsbeteiligung und politischer Beratungen (Drs. 0068/2012 und 0525/2015). In dem Verfahren wurde sich für eine teil-separierte Radwegeführung (Fahrradschutzstreifen) entschieden, mit der Folge eines breiten Fahrbahnquerschnitts und einer schlechteren Querbarkeit für den Fußverkehr. Die städtebauliche Gestaltung des Bereiches sollte eine rücksichtsvolle gemeinschaftliche Nutzung anregen und hierüber auch die Querbarkeit für den Fußverkehr sicherstellen.

 

Aufgrund der großzügigen Gestaltung und der Tempo-Reduktion auf 30 km/h handelt es sich bei dem benannten Knotenpunkt grundsätzlich um einen gut einsehbaren Bereich. Der Bereich ist nicht unfallauffällig. Allerdings ist aufgrund der Fahrbahnbreite (11 - 12 m) und der Kurvenlage eine Einschätzung der Verkehrssituation für den zweiten Teil der Querung nicht immer zweifelsfrei gegeben, sodass mitunter der Eindruck einer Unübersichtlichkeit entstehen kann. Gleichzeitig erfolgen in diesem Bereich eine Vielzahl an Querungen von Fußgänger*innen. Ziel einer Maßnahme müsste es sein, die Sichtverhältnisse deutlich zu verbessern und die Querungslänge maßgeblich zu verringern oder die Querung aufzuteilen.

 

Die Vorziehung des Gehwegs (Fahrbahnverengung) wird aus gestalterischen und verkehrstechnischen Überlegungen (intensiver Busverkehr) ausgeschlossen.

Eine Aufpflasterung ist durch den unterschiedlichen Fahrbahnbelag gewissermaßen bereits vorhanden und verbessert die Situation nur teilweise.

Für einen Zebrastreifen wären die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen näher zu prüfen. In jedem Falle wäre dieser nur zulässig, wenn die Fahrbahn durch eine Mittelinsel gegliedert wäre. Eine Mittelinsel an sich wäre aber schon in der Lage, die Querungssituation deutlich zu vereinfachen und wird vielfach sehr gut angenommen. Die Einrichtung eines Zebrastreifens, der einer intensiven verkehrsrechtlichen Prüfung bedarf, könnte bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen nachträglich erfolgen, sofern sich die Querungssituation noch nicht ausreichend verbessert hat.

 

Um die vielfältigen Querungsbeziehungen abdecken zu können, wird derzeit die Anlage von zwei Mittelinseln erwogen. Einerseits unmittelbar vor bzw. hinter der Bushaltestelle Rathaus/Opernhaus an der Einmündung zum Rathausplatz (Anknüpfung an die bestehende taktile Führung) zur Verbesserung der Querungsbeziehungen zum Rathaus, Rathausplatz und zu den Bushaltestellen sowie andererseits an der vorhandenen taktilen Führung über den Martensdamm. Hier ist die Querungsintensität bereits heute sehr hoch und bietet der Situation entsprechend gute Sichtverhältnisse. Außerdem würde im Schatten der Mittelinsel ggf. die Möglichkeit zur Schaffung eines Abbiegestreifens für den Radverkehr bestehen. Aufgrund der Verkehrsführung kann ein solcher Streifen nur als Wartefläche vor dem Einmündungsbereich dienen.

 

Die Verwaltung stößt weitere umfangreiche Planungen zur Verbesserung der Querungssituation für den Fußverkehr an und prüft, wie sich die Anforderung einer besseren Querbarkeit mit den Anforderungen des Linien- und Radverkehrs bestmöglich vereinbaren lassen. Die Ergebnisse werden dem Ortsbeirat und dem Ausschuss unterbreitet. Bei einem positiven Votum kann eine Aufnahme in das Programm Fußverkehr erfolgen.

 

Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Mitte zur Kenntnis.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.
 

 

gez.

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 12, 2023 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen