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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1265/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Verfahren, den freien Eintritt in die Kieler Bäder für bedürftige Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Kiel-Pass in Verbindung mit einer von den Bädern auszustellenden Wertkarte zu regeln, wird zugestimmt. Die Höhe des Schwimmguthabens auf der Wertkarte bemisst sich an dem Gültigkeitszeitraum des Kiel-Passes. Die Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

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Sachverhalt/Begründung

Am 15.12.2022 hat die Ratsversammlung beschlossen, dass Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Besitz einer Kiel-Karte sind, von den Eintrittspreisen der stadteigenen Bäder befreit werden (Drs. 1029/2023).

 

Der Nachweis der Bedürftigkeit mit der Kiel-Karte hat sich aus verschiedenen Gründen als wenig praktikabel erwiesen. Insbesondere die fehlende Personalisierung hat teilweise zu Missbrauch und Weitergabe der Karte an unberechtigte Dritte geführt.

 

Um bedürftigen Kindern und Jugendlichen auch zukünftig einen kostenlosen Besuch der Kieler Bäder zu ermöglichen, wird die Kiel-Karte als Legitimationsmittel durch den Kiel-Pass, der mit Namen und Foto ausgestattet ist, ersetzt. Die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe sind zurzeit in Gesprächen mit dem nettekieler-Ehrenamtsbüro, um einen möglichst reibungslosen Übergang von der Kiel-Karte zum Kiel-Pass zu gewährleisten.

 

Nach Vorlage des Kiel-Passes bei den Kieler Bädern erhalten die Kinder und Jugendlichen eine personalisierte Wertkarte, die mit einem „Schwimmguthaben“ aufgeladen wird. Dieses Vorgehen ermöglicht den Kindern und Jugendlichen einen selbstbestimmten und diskriminierungsfreien Zutritt zu den Bädern. Für die Personalisierung der Wertkarte ist es erforderlich, dass die Erziehungsberichtigten der Erfassung der Daten zur Person schriftlich zustimmen.

 

Das Guthaben kann für den Eintritt in den Freizeit- und Sportbereich des Hörnbades, das Sommerbad Katzheide sowie das Eiderbad Hammer genutzt werden. Shop-Artikel, Sauna und Gastronomie sind von dem Angebot ausgenommen.

 

Die Wertkarte wird mit einem der Gültigkeitsdauer des Kiel Passes angepassten Guthaben aufgeladen. Die maximale Gültigkeitsdauer des Kiel Passes beträgt zwölf Monate. Für jeden Monat Gültigkeitsdauer wird ein Guthaben aufgeladen.

Es werden ausschließlich volle Monate berücksichtigt (Beispiel: Gültigkeit Kiel Pass bis zum 15.07. schließt den kompletten Juli noch mit ein).

 

Das jährliche Guthaben einer Wertkarte beläuft sich somit auf 85,80 €. Für einen Eintritt in den Freizeitbereich des Hörnbades (2,5 Stunden-Tarif) werden 1,65 € vom Guthaben abgebucht. Für einen zweistündigen Besuch des Sportbereichs im Hörnbad wird ebenso wie bei einer ganztägigen Nutzung des Sommerbads Katzheide von der Wertkarte 1 € abgebucht. Der ganztägige Besuch des Eiderbads Hammer belastet die Karte mit 75 Cent.

 

Das sonst übliche Pfand in Höhe von 5 Euro wird bei (Erst-) Ausgabe der Wertkarte nicht erhoben. Bei Verlust der Wertkarte kann aufgrund der vorgenommenen Personalisierung die verlorene Wertkarte gesperrt und eine neue ausgestellt werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben und das restliche Guthaben auf die neue Karte übertragen.

 

Die Wertkarten sind wiederverwendbar. Nach Gültigkeitsablauf einer Karte wird diese nach Vorlage eines neu bewilligten Kiel-Passes erneut aufgeladen. Wird der Kiel-Pass nicht verlängert und kein neues Guthaben aufgeladen, ist die Wertkarte zurückzugeben.

 

Die Schwimm- und Sportstättenbetriebe werden am Ende der Sommersaison 2024 dem Ausschuss für Schule und Sport über die mit der neuen Regelung gemachten Erfahrungen Bericht erstatten.

 

Nach Beschluss durch den Ausschuss für Schule und Sport wird die neue Regelung bekanntgegeben und die Öffentlichkeit informiert. Außerdem entwickeln die Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Ehrenamtsbüro einen Flyer, in dem anschaulich und in leichter Sprache zentrale Fragestellungen geklärt werden – z.B.: Wie und wo bekomme ich den Kiel-Pass und die Wertkarte?

 

Nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Sport würde das oben beschriebene Verfahren in die sich aktuell in der Überarbeitung befindliche Gebührensatzung aufgenommen werden.

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Dec 7, 2023 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen