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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1271/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau erreichen das Tiefbauamt immer wieder Fragen von Bürger*innen oder aus der Selbstverwaltung. Neben der Erwartungshaltung der Bürger*innen, dass die Straßen, Wege und Plätze nicht schlechter sein sollen als vorher, erreichen uns dabei auch Fragen zu Oberflächenmaterialien. Daher soll mit dieser Geschäftlichen Mitteilung dargelegt werden, wie das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger mit dem Glasfaserausbau umgeht und wie sich die Situation aktuell und auch in Zukunft darstellt.

 

Der Glasfaserausbau ist aktuell eines der größten Infrastrukturprojekte innerhalb Kiels. Es scheint, als würde an jeder Ecke gebaut und dabei kaum eine Straße ausgelassen. Am Ende steht das Ziel, nahezu jedes Grundstück mit Glasfaser zu versorgen. Der Ausbau erfolgt durch die Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Für die Errichtung und den Betrieb einer Telekommunikationslinie stellen die von der Bundesnetzagentur genehmigten Firmen einen Antrag beim Träger der Wegebaulast. In der Landeshauptstadt Kiel ist dies für die gewidmeten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze das Tiefbauamt. Anträge für die Errichtung von Telekommunikationslinien wurden bislang von den Telekommunikationsunternehmen Global Connect, TNG, Telekom, Versatel und Vonovia eingereicht und durch die Stadtverwaltung genehmigt.

 

Bei der Errichtung und der Unterhaltung der Telekommunikationslinien nach dem TKG haben die Telekommunikationsunternehmen darauf zu achten, dass die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügt wird. Zur Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben begleitet das Tiefbauamt die einzelnen Baumaßnahmen wie auch die Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger*innen wie z. B. der Stadtwerke. Hierzu werden Vorbegehungen durchgeführt, Abstimmung zur Wiederherstellung getroffen, vor Ort kontrolliert, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, und nach der Fertigstellungsmeldung die Flächen abgenommen, sobald diese dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig sind oder die Vorgaben des Tiefbauamtes erfüllt wurden. Solange dies nicht der Fall ist, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht bei den Telekommunikationsunternehmen bzw. den für sie tätigen Firmen.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Oberflächenmaterialien und -zustände muss jede Straße separat betrachtet werden. Zur Erreichung der technischen Gleichwertigkeit versucht das Tiefbauamt darauf zu achten, dass die Dimensionierung der Leitungsgräben entsprechend der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Aufgrabungen (ZTV-A) und Richtlinien vorgenommen wird. Bei alten Befestigungen werden Art und Umfang der Wiederherstellung im Benehmen mit dem Tiefbauamt festgelegt. Folgende Szenarien sind dabei möglich:

 

  1. Die Oberflächen sind in einem technisch guten Zustand, die TK-Unternehmen verlegen ihre Leitungen nach den anerkannten Regeln der Technik und stellen die Fläche mit dem vorhandenen Material wieder her.
  2. Die Oberflächen sind in einem schlechten Zustand. Die TK-Unternehmen erstellen ihren Leitungsgraben nach den anerkannten Regeln der Technik. Bei der Wiederherstellung des Oberbaus kann folgendes Einvernehmen erfolgen:
    1.    Austausch des vorhandenen Belages gegen neues Material auf der gesamten Breite der zusammenhängenden Verkehrsfläche. Das Tiefbauamt stellt das neue Oberflächenmaterial zur Verfügung und vergütet den Mehraufwand.
    2.    Die TK-Unternehmen stellen ihren Leitungsgraben nach den anerkannten Regeln der Technik her und das Tiefbauamt übernimmt dann die Baustelle und erneuert die Oberfläche. Die Kosten für die Verschließung des Leitungsgrabens werden den TK-Unternehmen in Rechnung gestellt.
    3.    Die TK-Unternehmen verlegen ihre Leitungen und verschließt den Leitungsgraben verkehrssicher nach Vorgaben des Tiefbauamtes mit einem Provisorium, das Tiefbauamt erneuert die Oberflächen im Nachgang und stellt dies den TK-Unternehmen in Rechnung.

 

Bei der Wiederherstellung der Oberflächen wird zwischen Fahrbahnen und Gehwegen unterschieden. Bei Fahrbahnen wird in der Regel versucht, die Oberflächenmaterialien beizubehalten, d. h. Aufgrabungen in Fahrbahnen aus Asphalt sollen hinterher auch wieder mit Asphalt verschlossen werden. Bei Pflaster wird das vorhandene Pflaster bestenfalls wieder eingebaut oder durch technisch gleichwertiges Material ersetzt.

Bei Aufgrabungen in Asphalt erfolgt die Wiederherstellung häufig in Stufen. Dabei wird in der ersten Stufe die Aufgrabung zunächst provisorisch verschlossen und dann in der zweiten Stufe asphaltiert. Die Wiederherstellung in zwei Stufen ist immer dann erforderlich, wenn die vor Ort tätigen Firmen nicht für den Einbau von Asphalt zugelassen und zertifiziert sind oder das Wetter einen regelkonformen Einbau nicht zulässt, z. B. im Winter. Bei dem Einbau eines Provisoriums müssen die Flächen entweder mit Pflaster oder einer Tragdecksicht per Handeinbau verschlossen werden. Wenn Aufgrabungen mit Schotter verschlossen werden - wie es derzeit leider häufiger der Fall ist - kann eine Abnahme der Fläche nur dann erfolgen, wenn eine zeitnahe Erneuerung der Oberflächen durch das Tiefbauamt gewährleistet wird. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die Flächen auch nicht vom Tiefbauamt abgenommen und die Verkehrssicherungspflicht verbleibt bei dem TK-Unternehmen.

 

Anders verhält es sich mit Gehwegen. Über die vielen Jahre hat sich im Kieler Stadtgebiet ein Materialmix angehäuft, so dass die Wiederherstellung nicht immer so einfach ist. Außerhalb besonders gestalteter Bereiche versucht das Tiefbauamt daher, hier möglichst durchgängig 25er-Betonsteinplatten mit Natursteinvorsatz einzubauen. Die 25er Betonsteinplatten haben sich dabei beim Ein- und Ausbau, der Widerstandsfähigkeit sowie bei der Lagerhaltung und Verfügbarkeit bewährt. Diese sollen insbesondere dort eingesetzt werden, wo bisher die Oberflächen unbefestigt sind, 50er- oder 30er-Platten verlegt sind oder die Gehwege asphaltiert sind.

 

Die größte Herausforderung stellen dabei sicherlich die asphaltierten Gehwege dar. In der Vergangenheit wurden Aufgrabungen häufig nur per Handeinbau mit Asphalt verschlossen, so dass die Gehwege mehr wie ein Flickenteppich aussehen. Es gibt auch Gehwege, in denen Flächen teilweise gepflastert und teilweise asphaltiert sind. Insbesondere in zentrumsnahen Ortsbeiratsbezirken ist dies der Fall. Auch hier ist es das Ziel des Tiefbauamtes, 25er-Betonsteinplatten einzubauen. Weiterhin gibt es Fälle, in denen es für das vorhandene Material keinen Ersatz mehr gibt. Da es beim Ausbau immer wieder zu Beschädigungen am vorhandenen Pflaster kommt, muss dieses in Gänze gegen Standardmaterial ausgetauscht werden.

 

Aktueller Stand

Das Tiefbauamt versucht, das oben beschriebene Vorgehen gemeinsam mit den TK-Unternehmen bzw. den für sie tätigen Firmen umzusetzen. Aktuell zeigt sich allerdings, dass beim Glasfaserausbau trotz regelmäßig stattfindender Abstimmungsrunden, welche auch im LoI mit den TK-Unternehmen vereinbart wurden, nicht immer die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und teilweise die Sicherheit und Ordnung nicht gewahrt wird. Das Tiefbauamt versucht hier zu intervenieren, kann dies bei über 25 gleichzeitig tätigen Kolonnen, welche im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, allerdings nur in begrenztem Umfang tun. So werden die Leitungsgräben häufig nicht wieder fachgerecht verschlossen oder Provisorien eingebaut, die komplett ungeeignet sind. So ziehen sich die Beeinträchtigungen für die Bürger*innen in die Länge und die Verkehrsflächen müssen häufig unnötigerweise mehrfach mit entsprechenden Einschränkungen in der Nutzbarkeit während der Bauphase wiederaufgenommen werden. Die Folge ist darüber hinaus, dass viele Wege für den anstehenden Winter unzureichend befestigt sind und sich die Beschwerden häufen. Das Tiefbauamt kann hier nur auf die TK-Unternehmen verweisen, die per Gesetz für die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung und Anwendung der anerkannten Regeln der Technik verpflichtet sind. Weiterhin sind sie für die Verkehrssicherheit bis zur Abnahme durch das Tiefbauamt verantwortlich sind.

 

Der Glasfaserausbau wird die Stadt und das Tiefbauamt auch über den Zeitpunkt des Vollausbaus hinaus beschäftigen. Da es aktuell nur schwer möglich ist, alle Baustellen zu überwachen und auf die Einhaltung der Regeln der Technik zu achten, werden sich Mängel in der Gewähr-

leistungsfrist zeigen. Diese zu beheben und nachzuarbeiten, wird wahrscheinlich noch Jahre in Anspruch nehmen.

 

 

gez.

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

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Dec 7, 2023 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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Dec 12, 2023 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen