Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 1297/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgehende Einführung einer Übernachtungsteuer
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
|
Vorberatung
|
|
|
Dec 5, 2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Dec 14, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Der Öffentlich-rechtliche Vertrag über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) sah in seinem Maßnahmenkatalog bereits 2013 die Einführung einer Übernachtungsteuer oder einer Tourismusabgabe vor.
In der Geschäftlichen Mitteilung der Verwaltung vom 26.04.2021 (“Einführung einer Tourismusabgabe in der Landeshauptstadt Kiel“, Drs. 0351/2021) wird ausführlich dargelegt, warum die Einführung einer Tourismusabgabe nach § 10 KAG nicht empfehlenswert erscheint. Die dort dargelegten Gründe gelten aber nicht für eine Übernachtungsteuer, die laut KAG von Kreisen und Gemeinden in Schleswig-Holstein per Satzung eingeführt werden kann, solange keine Tourismusabgabe erhoben wird.
Der einzige in der Geschäftlichen Mitteilung aufgeführte Grund, der gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht, ist „Die Einführung dieser Steuer ist in der Ratsversammlung vom 15.03.2012 abgelehnt worden (Vorlage 0183/2012).“ Die Ablehnung eines Antrages vor über zehn Jahren ist aber kein relevanter Grund, der heute gegen die Einführung einer Übernachtungsteuer spricht.
Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage der Landeshauptstadt Kiel, ist es wichtig, neben der Ausgabenseite auch die Einnahmeseite im Blick zu haben. Innerhalb der engen Grenzen, die Kiel als Kommune dabei gesetzt sind, ist die Erhebung einer Übernachtungssteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten eigenständig Einfluss zu nehmen.
Es gibt bereits erfolgreiche Vorbilder von über 30 Großstädten in Deutschland, die Übernachtungsteuern erheben. In seinem am 17. Mai 2022 in der Pressemitteilung „Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar“ veröffentlichtem Beschluss vom 22. März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Übernachtungsteuer der Stadt Freiburg i.Br. ausdrücklich festgestellt.
Auch in Lübeck wird seit vergangenem Jahr eine Wiedereinführung der Bettensteuer (diesmal auch für Geschäftsreisende) debattiert. Dabei wird dort, trotz des gleichzeitigen Wegfalls der in Travemünde erhobenen Kurtaxe, mit jährlichen Mehreinnahmen von bis zu 2,8 Millionen Euro gerechnet. Da in Kiel keine Kurtaxe (oder Tourismusabgabe) erhoben wird, wären die hier zu erwartenden Mehreinnahmen ungleich höher. Angesichts der deutlichen strukturellen Unterfinanzierung kann es sich die Landeshauptstadt Kiel nicht erlauben, länger auf diese Einnahmen zu verzichten.
gez. bürgerliches Mitglied Hans Wischmann
gez. Ratsmitglied Björn Thoroe
Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
469,6 kB
|
