Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1317/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsplan Fußverkehr 2023/24
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Dec 12, 2023
|
Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
Im Interfraktionellen Antrag „Fußverkehr nachhaltig sicher und attraktiv gestalten“ (Drs. 0546/2021) wurde die Verwaltung gebeten, eine Beschlussvorlage zur Förderung des Fußverkehrs vorzulegen. Diese sollte insbesondere umfassen, wie der Fußverkehr gefördert, sicherer gemacht und die Barrierefreiheit erhöht werden kann. Die Verwaltung hat in der Drucksache Nummer 1189/2021 einen entsprechenden Handlungsplan Fußverkehr angekündigt, der nun vorgelegt wird. Dieser bildet den Auftakt für eine neue entschlossene und offensive Förderung des Fußverkehrs in Kiel. Der Handlungsplan Fußverkehr soll einen jährlichen Sachstandsbericht zur Fußverkehrsförderung und einen Ausblick auf das kommende Jahr bieten.
Jüngst umgesetzte Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs
- Einrichtung und Besetzung der Stelle des Fußverkehrsbeauftragten, sodass bei allen (Bau-) Maßnahmen der Fußverkehr eine stärkere Beachtung findet und explizit die Perspektive des Fußverkehrs berücksichtigt wird.
- Erhöhung des Haushaltstitels für das Programm Fußverkehr auf 750.000 €.
- Im Regelfall erfolgt bei Neubaumaßnahmen und vielfach auch bei größeren Sanierungsmaßnahmen eine barrierefreie Gestaltung. So werden an Querungsstellen standardmäßig differenzierte Borde umgesetzt. Wo erforderlich, werden auch Bodenindikatoren als Führungslinien verwendet. Dies ist aufgrund innerer und äußerer Leitlinien nicht flächendeckend erforderlich. Die Herstellung von einer flächendeckenden Barrierefreiheit stellt aber insgesamt betrachtet eine Daueraufgabe dar. Die Bemühungen für eine barrierefreie Gestaltung sollen weiter intensiviert werden.
- Fortschreibung Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept
Der bisherige Stand des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes (Drs. 0519/2019) umfasst alle Stadtteile südlich des Nord-Ostsee-Kanals. Der Kieler Norden ist bislang nicht vom Konzept erfasst. Daher erfolgt eine Ausschreibung für die noch ausstehenden Ortsbeiratsbezirke (Holtenau, Pries/Friedrichsort, Schilksee), sodass 2024 ein flächendeckendes Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept vorliegen soll. Damit entsteht in Kiel erstmalig in einer deutschen Großstadt ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept, welches das gesamte Stadtgebiet umfasst.
Darüber hinaus erfolgt eine Evaluation des bisherigen Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes. Dabei soll auch die Hierarchisierung überprüft werden.
- Programm Fußverkehr 2024 ff.
Das Programm Fußverkehr wurde zuletzt 2020 (Drs. 0325/2020) fortgeschrieben. Aufgrund der personellen Situation konnte bislang keine Fortschreibung erfolgen. Das Programm wird im kommenden Jahr aufgestellt und zur Abstimmung sowie Beschlussfassung vorgelegt. Das Programm beinhaltet eine priorisierte Maßnahmenliste. Die Maßnahmen speisen sich aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept und aus Anregungen der Selbstverwaltung. Teilweise beinhaltet es auch Anregungen von Bürger*innen, die wiederum über die Ortsbeiräte in das Programm aufgenommen werden. Erstmalig sollen alle bislang ermittelten Handlungsschwerpunkte aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept berücksichtigt werden. Mit der Aufführung aller Handlungsschwerpunkte soll sichergestellt werden, dass diese im Rahmen anderer Programme und Maßnahmen eine stärkere Berücksichtigung finden und identifizierte Mängel behoben werden. Außerdem sollen die unterschiedlichen Projekte des Fußverkehrs in der Prioritätenliste künftig jeweils angemessen berücksichtigt werden (bspw. dauerhafter Umbau von Provisorien, Neubau von Querungshilfen, barrierefreie Umgestaltung).
- Überarbeitung der Standards für Fußwege
Die Standards für Fußwege (Drs. 0454/2014) gelten als allgemeine Zielvorgabe für die Qualität und Gestaltung von Fußwegen in Kiel. Sie tragen erheblich dazu bei, die übergeordneten strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel als eine kinder- und familienfreundliche, inklusive und möglichst barrierefreie Stadt zu erfüllen. Stadtstraßen sollen überdies wieder als Orte des Lebens entwickelt werden (Drs. 1197/2007).
Die vorhandenen Standards sind in vielen Belangen bereits geeignet, diese Ziele zu erreichen. Eine Ergänzung oder Präzisierung ist in Teilen aber notwendig, um den Anforderungen des Fußverkehrs angemessen zu begegnen. So soll der Standard einer besitz- und bespielbaren Stadt stärker hervorgehoben werden. Es sollen mehr, teils multifunktionale, Sitz- und Spielmöglichkeiten geschaffen werden (wie bspw. im ExWoSt-Projekt „Aktive Mobilität in städtischen Quartieren“). Auch gestalterische Aspekte sollen aufgenommen werden. Eine gute und abwechslungsreiche Gehweggestaltung ist elementar für eine attraktive Stadtstraße. Diese allgemeine Zielvorstellung soll konkretisiert werden. Insgesamt soll die Aufenthaltsqualität einen stärkeren Fokus erhalten. Darüber hinaus sollen verstärkt durchgehende bzw. durchlässigere Fußverkehrsnetze beachtet werden. Dies kann einerseits durch einen verstärkten Einsatz von Gehwegüberfahrten und andererseits durch eine bessere Durchlässigkeit von Fahrbahnen (bspw. Querungsbeziehungen an allen Kreuzungsarmen, freie Querungsbereiche sowie bessere Sichtbeziehungen) erreicht werden.
- Gehwegparken für attraktive und sichere Gehwege regelkonform ordnen
Die Stadt Kiel hat sich mit den Standards für Fußwege (Drs. 0454/2014), dem Beschluss „Fußverkehr nachhaltig sicher und attraktiv gestalten“ (Drs. 0546/2021) sowie dem „Mobilitätskonzept | ruhender Kfz-Verkehr 2035 und weitere Schritte“ (Drs. 0742/2022) ambitionierte Ziele gesetzt (außerdem Drs. 1146/2020). Die Verwaltung wird einen Diskussionsprozess anstoßen, wie die schrittweise Umsetzung zur Zielerreichung erfolgen soll. Am Ende des Diskussionsprozesses soll ein Handlungsleitfaden mit Prioritäten stehen, welcher durch ein jährliches Programm ergänzt und der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dabei sollen vorrangig die Anregungen aus den Ortsbeiräten bearbeitet werden. Gemäß der bestehenden Beschlusslage besteht die oberste Priorität in der Umsetzung vor Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen sowie auf Schulwegen.
- Entwicklung von „Nachbarschaftsnasen“ für einen attraktiven, sicheren und durchgängigen Fußverkehr an Kreuzungen
Kreuzungen sind Orte, wo sich Wege überschneiden und die daher intensiv genutzt und frequentiert werden. Heutzutage sind Kreuzungsbereiche häufig auch zugeparkt, sodass die Wege und Querungsmöglichkeiten von Fußgänger*innen von haltenden und parkenden Fahrzeugen unterbrochen werden. Sie bieten überdies meist kaum Aufenthaltsqualitäten. Kreuzungen sollen wieder als Begegnungspunkte gestärkt und mit den richtigen Angeboten soll ein Mehrwert geschaffen werden. Dabei soll auf den Erfahrungen aus dem preisgekrönten Projekt „Aktive Mobilität im Stadtteil Ellerbek/Wellingdorf“ aufgebaut werden.
Die „Nachbarschaftsnasen“ sollen die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen sowie die Nahmobilität stärken. Die Bereiche der Gehwege sollen so weit vorgezogen werden, dass nur noch die erforderliche Fahrgasse überbleibt. Gleichzeitig sollen sie so lang vorgezogen werden, dass regelwerkskonforme Sichtachsen hergestellt werden – diese vorgezogenen Bereiche werden auch als Gehwegnasen bezeichnet. Dieser so gewonnene Platz soll für Neues genutzt werden: Für Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten und Begrünung, für Spielmöglichkeiten und für andere Mobilitätsformen (bspw. Radparken, SprottenFlotte). Gleichzeitig sollen so auch dauerhaft freie und barrierefreie Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen entstehen. Im unmittelbaren Umfeld zu „Nachbarschaftsnasen“ könnten auch Carsharing-Stationen vorgesehen werden und so vielfältige Mobilitätsangebote bündeln.
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Die Wahrnehmung des Fußverkehrs als wichtige Verkehrsart soll gesteigert werden. Dies bedeutet nicht nur das Werben für den Fußverkehr an sich, sondern auch um eine höhere Rücksichtnahme diesem gegenüber. Es soll dafür sensibilisiert werden, dass regelwidrig auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge die Mobilität vieler Menschen, die auf nutzbare Gehwege angewiesen sind, einschränken oder teilweise sogar verhindern. Dies gilt insbesondere für die Orientierungsmöglichkeiten und generell für die Wege von Blinden und Sehbehinderten. Hier sollen Erfahrungen aus der Kampagne „Fair parken“ im „Stinkviertel“ und „Französischem Viertel“ genutzt werden. Des Weiteren soll über die Funktionsweise von Gehwegüberfahrten aufgeklärt werden. Diese werden mittlerweile vermehrt angewendet, erzeugen aber noch erhebliche Unsicherheiten bei Verkehrsteilnehmer*innen. Damit Gehwegüberfahrten aber ihren vollen Nutzen entfalten, muss über die Vortrittsregelung für den Fußverkehr aufgeklärt werden.
Überdies soll an neuralgischen Punkten auch auf das widerrechtliche Befahren des Gehwegs mit Fahrrädern hingewiesen werden. Auch eine Verknüpfung mit Kontrollen ist hier denkbar.
Weiterhin soll die Internetseite der Landeshauptstadt Kiel um Informationen zum Fußverkehr ergänzt werden und als erste Anlaufstelle für Themen des Fußverkehrs dienen.
Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten alle Ortsbeiräte, der Junge Rat, der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Beirat für Seniorinnen und Senioren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
gez.
Doris Grondke
Stadträtin