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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1336/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Landeshaushalt Kiel stellt für das Haushaltsjahr 2024 und die folgenden Haushalte 7.500 € für die politische Teilhabe gehörloser Menschen als Ergänzung zu den bereits vorhandenen Geldern ein.

Diese Geldern dürfen von gewählten bürgerlichen als auch stellvertretend bürgerlichen Mitgliedern für die Teilnahme an Sitzungen zur Vorbereitung ihrer Gremienarbeit genutzt werden. Auch dürfen die Gelder für den Austausch zwischen Ratsleuten und denen für ihre Fraktion gewählten bürgerlichen oder stellvertretenden bürgerlichen Mitgliedern genutzt werden.

In erster Linie wird die Teilhabe durch die Übernahme von Kosten für Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache genutzt.

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Sachverhalt/Begründung

Schon seit mehreren Jahren finanziert die Landeshauptstadt Kiel Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache für Menschen mit Hörbehinderung für Sitzungen der Ratsversammlung, der Ausschüsse, Ortsbeiräte und Beiräte. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird in Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt. Dort steht, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben zu wählen aber auch gewählt zu werden.

Wir begrüßen, wenn die politische Arbeit von Heterogenität geprägt ist. Für gehörlose Menschen ist aber eine Teilhabe ohne finanzielle Unterstützung kaum möglich, da Dolmetscher*innen für Deutsch und Deutsche Gebärdensprache oftmals private Mittel aber auch die Unterstützungsmöglichkeiten der Eingliederungshilfe überschreiten. Deswegen ist die einzige Möglichkeit die Teilhabe gewählter Mitglieder an der politischen Arbeit sicherzustellen, einen hierfür bestimmten Topf einzurichten.

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Beschlüsse

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Dec 5, 2023 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 14, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen