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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1364/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Durchführungsvertrages nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ mit der Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Die Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH ist Eigentümerin der Grundstücke Werftbahnstraße 240 - 248, die in dem zukünftigen Vorhabengebiet zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1030V liegen. Das Vertragsgebiet ist in der Anlage 1 dargestellt und stellt zugleich das Vorhabengebiet dar. Das Vorhabengebiet ist Teil der Quartiersentwicklung „KoolKiel“ , für die ein konkurrierendes städtebaulich-hochbauliches Gutachterverfahren (Mehrfachbeauftragung) durchgeführt wurde. Auf der Grundlage des ausgewählten Entwurfs wird die Planung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Vorhabengebiet konkretisiert und ist entsprechend von der Vorhabenträgerin umzusetzen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ hat die Zielsetzung, auf dem Vorhabengrundstück eine Bebauung mit 154 öffentlich geförderten Wohnungen mit ergänzenden Gewerbe- und kleinteiligen Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen. Geplant ist zudem eine Tagespflegeeinrichtung. Die Verpflichtung zur Realisierung des öffentlich geförderten Wohnraumes für die o.g. gesamte Quartiersentwicklung „KoolKiel“  sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Kostenübernahme der erforderlichen Kindertageseinrichtung und die unentgeltliche Übertragung des Teileigentums sind Inhalte des mit der Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH sowie der Kap Horn W8 GmbH abgeschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrages.

 

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die o.g. Nutzungen werden durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1030V, den Vorhaben- und Erschließungsplan und die Regelungen dieses Vertrages geschaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist dem Durchführungsvertrag als Anlage 1 beigefügt und wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1030V.

 

Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Kap Horn Quartier Verwaltungs GmbH abgestimmt und wird bis zur Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 notariell beurkundet.

Dieser Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bauausschuss sowie die Ratsversammlung jeweils Ihre Zustimmung erteilen.

 

Der Nachversand dieses Antrages der Verwaltung für die Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2023 wurde erforderlich, da die Beurkundungstermine für den Grundstückskaufvertrag mit dem Land SH sowie für die einseitige Unterzeichnung des Rahmenvertrages und des Durchführungsvertrages erst am 29. und 30. November 2023 stattgefunden haben.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 7, 2023 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 14, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen