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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1398/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Eilbedürftigkeit:

 

Die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) am Niemannsweg geht spätestens ab dem 01. Februar 2024 in Betrieb, die ersten Bezüge sind bereits erfolgt. In dieser EAE werden auch Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter untergebracht werden. Die Kinder und Jugendlichen unterliegen der Schulpflicht. Die Beschulung findet allerdings in der EAE statt. Aus rechtlichen Gründen muss diese Art der Beschulung in Form einer Außenstelle an einer Schule angegliedert werden.

 

Für eine Beantragung einer Außenstelle ist nach § 58 i. V. m. § 59 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) die Entscheidung der Schulträgerin und damit ein Beschluss der Ratsversammlung zwingend notwendig. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Wenn dieser Beschluss noch im Dezember 2023 zunächst durch den Ausschuss für Schule und Sport und im Anschluss durch die Ratsversammlung beschlossen wird, kann die Verwaltung noch im diesem Jahr den Antrag beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur stellen, sodass schon im Januar 2024 die Außenstelle errichtet werden kann.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Sport wurden in der Sitzung im November bereits über den bevorstehenden Antrag informiert.

 

 

Antrag

 

Es wird der Errichtung einer Außenstelle der Hebbelschule in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) am Niemannsweg in Kiel zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Am Niemannsweg wird eine Erstaufnahmeeinrichtung mit bis zu ca. 700 Geflüchteten, darunter auch Kinder und Jugendliche, errichtet.

 

Auch die Kinder und Jugendlichen der EAE unterliegen der gesetzlichen Schulpflicht ab dem ersten Tag des Aufenthalts.

 

Zur Sicherstellung der Schulpflicht soll, wie bspw. auch in Neumünster, eine Schule innerhalb der EAE eingerichtet werden.

 

Damit eine Schule innerhalb der EAE eingerichtet werden kann, besteht das rechtliche Erfordernis, dass die Schulträgerin eine offizielle Außenstelle einer Allgemeinbildenden Schule in Kiel in der EAE errichtet. Somit können Lehrkräfte über die Allgemeinbildende Schule eingestellt und der Außenstelle zugeordnet werden und die Schüler*innen sind unfallversichert.

 

Die Landeshauptstadt Kiel empfiehlt zusammen mit den Schulaufsichten des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dass eine Außenstelle der Hebbelschule in der EAE errichtet werden soll.

 

Für die Hebbelschule spricht in erster Linie die örtliche Nähe. Die Hebbelschule ist nur ca. 600 m von der EAE entfernt, sodass die Lehrkräfte schnell zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto zwischen den Standorten wechseln können. Die Schule ist über das Vorhaben informiert und steht dem positiv gegenüber.

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird davon ausgegangen, dass zunächst 4 Vollzeit-Lehrkräfte-Stellen der Stammschule zugewiesen werden. Die

 Anzahl der Planstellen wird bedarfsgerecht wachsen. Andere Allgemeinbildende Schulen sind weiter entfernt. Außerdem stehen im Bereich der Gymnasialkräfte mehr Lehrkräfte zur Verfügung.

 

Die Kosten für die Ausstattung der Außenstelle trägt das Landesamt für Migration, Zuwanderung und Flüchtlinge.

 

Die Kosten für die zusätzlichen Lehrkräfte übernimmt das für Bildung zuständige Ministerium.

 

Die Landeshauptstadt Kiel stellt den Schulen die Schulsekretär*innen für die notwendigen Verwaltungsaufgaben. Da die Schüler*innen in der Außenstelle der EAE offiziell Schüler*innen der Hebbelschule sind, muss auch die Schulverwaltung im Schulsekretariat der Hebbelschule erfolgen. Die Stunden in den Schulsekretariaten werden anhand der Schüler*innenzahl bemessen, sodass - nach derzeitigem Wissenstand - die Landeshauptstadt Kiel hier für die zusätzlichen Verwaltungstunden aufkommen muss. Zudem muss auch die Ressource der Schulsozialarbeit entsprechend angepasst werden. Die Verantwortlichkeiten für diese beiden Punkte werden im Weiteren noch final geklärt werden müssen.

 

Nächste Schritte:

 

Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung beantragt das Amt für Schulen die Genehmigung bei der Schulaufsichtsbehörde. Diese hört nach § 73 (5) SchulG den Kreiselternbeirat an. Beide Stellen sind bereits über das Vorhaben informiert und eingebunden. Der Ortsbeirat wird ebenfalls informiert.

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 7, 2023 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 14, 2023 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen