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Antrag der Verwaltung - 1406/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sturmflut
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Dec 14, 2023
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Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, noch aus dem laufenden Haushalt, die der Sporthafen Kiel GmbH entstandenen ersten Aufwendungen für die Aufräumarbeiten im Olympiazentrum Schilksee in Folge der Sturmflut anteilig zu erstatten. Hierfür stehen derzeit noch Mittel in Höhe von bis zu 150.000,- € zur Verfügung.
Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt/Begründung
Die Sturmflut am 20. / 21.Oktober hat die Stadt deutlich stärker getroffen als vorausgesagt. Die Flut traf ungeschützt auf Schilksee und hat hier große Schäden verursacht. Die weiter in der Förde gelegenen Uferbereiche blieben zum Glück überwiegend verschont.
Neben den vielen gesunkenen Schiffen, hat es die Infrastruktur des Sporthafen Schilksee arg getroffen. Viele der Stege sind kaputt, die Strom- und Wasserversorgung muss vollständig erneuert werden. Die schützende Steinmole, die den Hafen umschließt, wurde beschädigt und weist Löcher auf. Eine erste grobe Schätzung ergibt eine Schadenshöhe von ca. 12 -15 Mio. Euro.
Um das herausfordernde Ziel, die Wiederherstellung bis zur kommenden Kieler Woche, zu erreichen, hat die Sporthafen Kiel GmbH unmittelbar nach dem Sturmflutereignis mit den Bergungs- sowie Aufräumarbeiten begonnen. Hierbei sind der Sporthafen Kiel GmbH mittlerweile hohe Aufwendungen entstanden und die GmbH ist in Vorleistung gegangen, die über den normalen Geschäftsbetrieb natürlich hinausgehen.
Das Land Schleswig-Holstein hat einen Wiederaufbaufonds angekündigt. Es ist allerdings unklar, wann der Fonds aufgelegt wird und die finanziellen Hilfen abgerufen werden können. Damit die Sporthafen Kiel GmbH nicht in finanzielle Schwierigkeiten durch die ersten Verauslagungen gerät, soll die Verwaltung beauftragt werden, die bisher entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Beim Wiederaufbaufonds ist davon auszugehen, dass die Kommune einen Eigenanteil von bis zu 25% leisten muss. Die bis dahin bereits ausgezahlten Mittel sollen dann wenn möglich als Eigenmittel angerechnet werden.
Gerwin Stöcken
