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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI - 0022/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anfrage

Die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel hat kurz vor Weihnachten ein Amtshilfeersuchen an das Land Mecklenburg-Vorpommern gestellt, um zwei Menschen afghanischer Herkunft abschieben zu lassen. Die beiden betroffenen Personen befanden sich zusammen mit anderen Familienmitgliedern im Kirchenasyl. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

 

  1. War der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel bekannt, dass sich die Familie im Kirchenasyl befand, als das Amtshilfeersuchen zum Zwecke der Abschiebungen gestellt worden ist?

 

  1. Existiert in der Kieler Ausländerbehörde ein übliches Verfahren, eine Dienstanweisung o.ä., wie mit ausreisepflichtigen Menschen umgegangen werden soll, die sich im Kirchenasyl befinden? Wenn ja, welches? Wenn nein, wird sich dies in Zukunft in welcher Form ändern?

 

  1. Wie wird die Landeshauptstadt Kiel nun im konkreten Fall weiter verfahren?

 

gez. Ratsmitglied Björn Thoroe

Ratsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jan 18, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen