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Interfraktioneller Antrag - 1365/2023-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- FDP, fraktionslos
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 18, 2024
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Vorberatung
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Feb 13, 2024
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Jul 9, 2024
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Sep 10, 2024
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 15, 2024
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Jul 18, 2024
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Sep 19, 2024
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Antrag
In der „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“ werden in den allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen (sowohl institutionelle als auch Projektförderung) folgende Punkte ergänzt:
1. Alle Einrichtungen, die Zuwendungen der Landeshauptstadt Kiel erhalten und Einrichtungen sind, die Angebote für die nachgenannte Personengruppe vorhalten, sollen ein Gewaltschutzkonzept für Kinder, Jugendliche, Frauen und LGBTQIA+ und Personen in seiner Organisation erstellt und/oder umgesetzt haben. Für Kinder und Jugendliche ist dies gesetzlich in §45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII verankert. Das Konzept ist bei Antragstellung mit einzureichen und muss insbesondere auf den Zweck, das Aufgabenspektrum, das fachliches Profil, die Größe, die Räumlichkeiten und Ausstattung der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet sein und darauf bezogene und abgestimmte Standards und Maßnahmen zum Gewaltschutz ausweisen. Es muss weiterhin vorgesehen sein, dass dieses Konzept regelmäßig auf seine Passgenauigkeit und Wirksamkeit hin überprüft wird.
2. Alle Einrichtungen, die Zuwendungen der Landeshauptstadt Kiel erhalten, müssen ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus abgeben. Dieses muss sowohl schriftlich (in Form eines Kodexes, Selbstverständnis etc. des Antragstellers) sowie durch konkrete bereits stattgefundene und/oder geplante Maßnahmen belegt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, Brücken des Verständnisses und der Solidarität zu schaffen, um die gemeinsame Ablehnung von Hass, Extremismus und Antisemitismus gegen den Staat Israel zu unterstreichen.
Die vorgenommenen Änderungen in der Zuwendungsrichtlinie sind als Bringschuld der Antragstellenden und nicht als Prüfschuld der Stelle, bei der der Antrag gestellt wird, zu verstehen. Stellt die Verwaltung durch Prüfungen oder Hinweise fest, dass gegen die erbrachten Nachweise seitens des Antragstellers oder von Teilnehmenden verstoßen wurde, wird die Verwaltung gebeten, die betreffende Zuwendung einzustellen und zu prüfen, ob der Antragsteller weiterhin von öffentlichen Fördergeldern der Landeshauptstadt Kiel profitieren kann.
Sachverhalt/Begründung
Zu 1:
„Die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element der Verhütung von Gewalt gegen Frauen“ (Präambel der Istanbul-Konvention). Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das mit der Umsetzung der sogenannten ‚Istanbul Konvention‘ begonnen hat. Die Landeshauptstadt Kiel hat ebenfalls angefangen, die ‚Istanbul Konvention‘ umzusetzen. Im Kern geht es darum, alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden. Besonders hervorzuheben ist hier die Aufklärung über den Zusammenhang zwischen Diskriminierung und Gewalt sowie der Abbau von struktureller Benachteiligung als Ursache von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Auch die Pandemie hat gezeigt, dass gerade im Bereich häuslicher Gewalt, die sich insbesondere gegen Frauen und Kinder richtet, die Zahlen gestiegen sind. Dem wollen wir entschieden entgegentreten. Wer Zuwendungen von der Stadt erhält, muss klare Gewaltschutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Frauen vorweisen.
Zu 2:
Der Kampf gegen Antisemitismus ist von immenser Bedeutung, insbesondere angesichts des barbarischen Angriffs der Hamas auf Israel. Dieses Thema erfordert eine tiefgreifende Analyse, um die verschiedenen Aspekte dieses Phänomens zu verstehen und die Notwendigkeit eines entschlossenen Engagements gegen Antisemitismus zu unterstreichen.
Antisemitismus ist eine Form von Vorurteilen und Diskriminierung, die sich gegen Juden richtet. Diese Art des Hasses hat eine lange und düstere Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht und im Laufe der Jahrhunderte verschiedene Manifestationen gefunden hat. Von religiösen Verfolgungen über die Pogrome in Osteuropa bis hin zum Holocaust während des Zweiten Weltkriegs hat Antisemitismus verheerende Auswirkungen auf die jüdische Gemeinschaft gehabt.
Der barbarische Angriff der Hamas auf Israel unterstreicht die Dringlichkeit, gegen Antisemitismus vorzugehen. Die Hamas, eine radikal-islamistische Gruppe, hat nicht nur einen politischen Konflikt mit Israel geführt, sondern auch gezielt israelische Zivilisten angegriffen, darunter viele Juden. Dieser Akt des Terrors verdeutlicht, wie
Antisemitismus als treibende Kraft für gewaltsame Aktionen dienen kann und wie wichtig es ist, diesem Hass entschieden entgegenzutreten.
Antisemitismus manifestiert sich in verschiedenen Formen, von offener Diskriminierung bis hin zu subtilen Vorurteilen. Es kann sich in politischen Diskursen, in den Medien, in sozialen Interaktionen, in Bildungseinrichtungen und sogar bei der Integration zeigen. Der Kampf gegen Antisemitismus erfordert daher eine umfassende Herangehensweise, die Bildung, Gesetzgebung, Medienethik, Integration und soziale Sensibilisierung miteinbezieht. Historische Stereotypen, Verschwörungstheorien und Vorurteile haben dazu beigetragen eine Atmosphäre zu schaffen, in der Antisemitismus gedeihen kann. Daher ist es wichtig, dass auch in unseren Integrationsprojekten die Vorurteile abgebaut und die wahre Vielfalt der jüdischen Kultur und Geschichte aufgezeigt wird, um eine Kultur der Toleranz und des Respekts zu schaffen. Die Bedeutung interkultureller und interreligiöser Dialoge ist dabei zu betonen. Der Austausch von Ideen und Perspektiven kann dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Missverständnisse zu klären. Dieser Dialog sollte gemeinsam mit den Projektteilnehmern und den Projektverantwortlichen erfolgen.
Um jüdisches Leben kennenzulernen, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die Geschichte, Kultur und Gemeinschaft der jüdischen Bevölkerung zu erforschen. Erwähnt seien hier beispielsweise Besuche des Jüdischen Museums in Rendsburg und jüdischer Gedenkstätten. Sie bieten eine Fülle von Informationen über die jüdische Geschichte, Kunst und Kultur. Gedenkstätten ermöglichen es, die schmerzhaften Kapitel der Vergangenheit zu verstehen. Synagogen sind nicht nur Orte des Gebets, sondern auch soziale und kulturelle Zentren. Viele Gemeinden öffnen ihre Türen für Besucher, die mehr über den Glauben und die Praktiken erfahren möchten. Einige Synagogen bieten auch Führungen an. Die Teilnahme an jüdischen Festivals wie Chanukka, Purim oder Sukkot bietet die Gelegenheit, kulturelle Bräuche, Speisen und Traditionen zu erleben. Das Lesen von Büchern von jüdischen Autoren oder Filme, die die jüdische Kultur erkunden. Dieses sind nur einige Beispiele, welche einen tiefen Einblick in die Geschichte und die Vielfalt der jüdischen Gemeinschaft bieten können.
Insgesamt erfordert der Kampf gegen Antisemitismus eine umfassende und koordinierte Anstrengung auf individueller, gesellschaftlicher und internationaler Ebene. Genauso sollte aber auch das Bewusstsein für Toleranz und Respekt gegenüber allen Menschen geschärft sein, unabhängig von ihrer Religion oder
Herkunft. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung, aktiv gegen Vorurteile vorzugehen und eine Atmosphäre der Akzeptanz zu fördern.
In Anbetracht des Angriffs der Hamas auf Israel wird deutlich, dass Antisemitismus nicht nur eine historische Last ist, sondern auch eine gegenwärtige Bedrohung darstellt. Indem wir uns dieser Realität bewusstwerden und entschieden handeln, können wir eine Welt schaffen, in der Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion in Frieden und Harmonie miteinander leben können.