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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0076/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Das zurückliegende Berichtsjahr war geprägt von der Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, eingebettet in einen komplexen, fachgutachterlichen Kommunikations- und Arbeitsprozess. Das Forum Holtenau Ost und der Runde Tisch Wohnen eröffneten zahlreiche Möglichkeiten für den Austausch zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung. Grundlagen für Pioniernutzer*innen sowie alternative Zwischen-Nutzer*innen wurden gelegt. Im Einzelnen:   

 

I   Planung, Gutachten und Erschließung

Ergebnis eines interdisziplinären Arbeitsprozesses von Fachplaner*innen[1] und Verwaltung ist der Entwurf des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (IEK).

Es beinhaltet drei Teile:

  • Entwicklungskonzept: Die formulierten Entwicklungsziele konkretisieren die Sanierungsziele aus 2016 [vgl. Drs. 0234/2016]. Sie sind leitend für den weiteren Konversionsprozess.
  • Rahmenplanung: Sie setzt die Zielstellungen in Weiterentwicklung der Ergebnisse des Planungswettbewerbes aus 2021 in die räumliche Planung um.
  • Umsetzungskonzept: Die Maßnahmen- und Zeitplanung, die Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie die Ansätze für ein Monitoring definieren die Grundlagen der Steuerung der Konversion.

Im Frühjahr 2024 erfolgt die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß § 139 Baugesetzbuch und nachfolgend die Einbringung in die Gremien der Ratsversammlung.

Parallel bzw. in wechselseitigem Arbeitsprozess entstanden zahlreiche Fachexpertisen wie u. a. das Mobilitäts- und Verkehrskonzept, das Energieversorgungskonzept, die Rückbauexpertise und mehr [vgl. auch Drs. 1115/2022]. Ihre Inhalte flossen in das IEK ein. Sie werden in 2024 sämtlich abgeschlossen.

Im laufenden Jahr wird das Qualitätshandbuch erarbeitet. Dieses beschreibt die Prinzipien und Regeln für die räumliche und funktionale Ausgestaltung durch Dritte und die LHK. Gemeinsam mit dem IEK ist es Grundlage für den weiteren Prozess.

 

Im Rahmen der laufenden Sanierungsuntersuchung bzgl. der auf dem ehemaligen MFG-5-Areal nachgewiesenen PFC-Belastung (Altlasten, Belastung durch per- und polyfluorierte Chemikalien) wurden weitere Untersuchungsschritte erforderlich. Die Fertigstellung erfolgt im ersten Halbjahr 2024. Nachfolgend wird die Sanierungsplanung auf Grundlage der dort ausgesprochenen Vorzugsvariante beauftragt. 

II  Projektkommunikation, Grundstücksangelegenheiten und -nutzung 

Drei zumeist gut besuchte Veranstaltungen des Forums Holtenau Ost brachten Bürgerschaft, Verwaltung und Politik ins Gespräch und bestätigten die Ansätze der LHK für das IEK:

  • Was braucht es für die Ausrichtung von der Vision zur Wirklichkeit? Welche Rolle übernimmt dabei das Zusammenspiel von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung?
  • Welche Zielstellungen werden für das Gesamtquartier verfolgt und wie kann das Optimum aller Belange in der Abwägung von Zielkonflikten erzielt werden?
  • Welchen Beitrag leistet eine gute Mobilitätsinfrastruktur für eine hohe Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort?

Der Runde Tisch „Gemeinschaftlich Wohnen in Holtenau Ost“ bringt seit Beginn 2023 in regelmäßigen Abständen Interessierte miteinander und mit der Verwaltung in Verbindung. Ziel ist es, frühzeitig die Bedarfe und Potentiale für gemeinschaftliche Wohnformen auszuloten und tragfähige Strukturen aufzubauen.

 

Der Beschluss der Ratsversammlung sieht vor, der Wagengruppe Schlagloch für einen durch den Baubeginn bedingten, begrenzten Zeitraum einen Stellplatz zur experimentellen Zwischennutzung zuzuweisen [vgl. Drs. 0943/2023]. Die Gespräche wurden direkt im Anschluss an den Beschluss aufgenommen. Sie sind zum Zeitpunkt der Einbringung der Geschäftlichen Mitteilung noch nicht abgeschlossen.

 

Gemeinsames Ziel der Deutschen Rockmusik Stiftung und der LHK ist es, Kiel als Standort der DRS zu etablieren. Hierfür bietet eines der denkmalgeschützten Gebäude in Holtenau Ost für beide Parteien die Option, durch das frühzeitige In-Nutzung-Bringen eines denkmalgeschützten Gebäudes langfristig Probenräume zu schaffen. In 2024 wird als Grundlage für das weitere Handeln ein Memorandum of Understanding gezeichnet [vgl. Drs. 1289/2023].

 

Weiterhin bot das ehemalige MFG-5-Areal auch in diesem Jahr einer Vielzahl an geflüchteten Menschen ein temporäres Zuhause. Das Sommertheater Kiel machte 2023 „Viel Lärm um Nichts“. Und darüber hinaus fanden zahlreiche Veranstaltungen auf der Fläche statt, nicht zuletzt das Waterkant-Festival mit seiner begleitenden Ausstellung.


[1] unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft von Yellow Z Abel Bormann Koch Architekten und Stadtplaner PartGmbB mit bgmr Landschaftsarchitekten GmbH und Riegler Riewe Architekten (alle Berlin)

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Beschlüsse

Erweitern

Feb 1, 2024 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Feb 28, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - zur Kenntnis genommen