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Antrag der Verwaltung - 0131/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Verwaltungsrates RBZ am Schützenpark
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Feb 15, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Mitglieder des Verwaltungsrates des RBZ am Schützenpark, Britta Hohenberg und Ulrike Sievers, gewählt für den Zeitraum vom 21.03.2019 bis zum 20.03.2024, wurden auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz für eine weitere Wahlperiode benannt.
Nach § 9 Abs. 3 der Satzung des RBZ wählt die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel (LHK) fünf stimmberechtigte Mitglieder für fünf Jahre in den jeweiligen Verwaltungsrat, welcher sich gemäß § 9 Abs. 2, aus drei Mitgliedern der Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel und zwei Mitgliedern des RBZ - auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz - zusammensetzt.
Bei Besetzung des Verwaltungsrates handelt es sich nicht um eine Wahl i. S. des § 40 Gemeindeordnung (GO). Das Schulgesetz Schleswig-Holstein spricht in § 105 Abs. 1 S.1 ausdrücklich von „bestimmen“, insofern wird die Benennung der Mitglieder nicht als Wahl bezeichnet. Die Verwendung des Begriffs „gewählt“ im Satzungstext hat darauf keinen Einfluss, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt.
Die Beschlussfassung erfolgt daher nach § 39 GO.
Renate Treutel
Bürgermeisterin