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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0139/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 1. Im Stadtteil Kiel-Holtenau wird für das Plangebiet südlich Schusterkrug, östlich und südlich Flughafen-Holtenau, östlich Friedhof Holtenau / Dankeskirche / Kurt-Engert-Haus, nördlich Kanalstraße die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) für den Bereich „Holtenau Ost“ aufgestellt.

2. Der Aufstellungsbeschluss vom 17.02.2005 für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fassung 2000) für den Bereich beiderseits der Strandstraße, östlich Grimmstraße, westlich Kieler Förde und nördlich Kanalstraße im Stadtteil Kiel-Holtenau wird aufgehoben.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss vom 16.03.1995 für den Bebauungsplan Nr. 857 für das Baugebiet südlich Sportplatz und Tonnenhof (heute: Betriebsstandort des Außenbezirks Kiel des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ostsee), Kieler Förde, nördlich der Kanalstraße, östlich der Grundstücke der Kirchengemeinde Holtenau im Stadtteil Kiel-Holtenau wird aufgehoben.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss vom 12.02.1998 für den Bebauungsplan Nr. 897 für das Baugebiet östlich Industriebahn Neuwittenbek-Voßbrook, südlich Prieser Strand, westlich Stickenhörnmole (Plüschowhafen) im Stadtteil Kiel-Holtenau wird aufgehoben.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

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Sachverhalt/Begründung

 I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Der Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils Kiel–Holtenau und zieht sich bis an die Grenze zum Stadtteil Pries im Bereich Schusterkrug.

Das rund 83 Hektar große Plangebiet umfasst als zentrale Fläche des Konversionsareals den ehemaligen Standort des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) in Kiel-Holtenau sowie ergänzende Randflächen. Nach Bekanntgabe des Abzuges des MFG 5 wurde im Jahr 2010 der Konversionsprozess für das Areal eingeleitet.

Im südlichen Bereich des Plangebiets zwischen Strandstraße, Kanalstraße und dem Betriebsstandort des Außenbezirks Kiel des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee wurden bereits vor Abzug des MFG 5 Flächen durch den Bund privatisiert und in den Jahren 2007 – 2012 zu Wohnzwecken mit zehn Wohnhäusern bebaut. Darüber hinaus wurde im Westen, südlich angrenzend an den bestehenden Sportplatz eine bestehende Bebauung aus dem Jahr 1948 um mehrere Einfamilienhäuser ergänzt.

Für den restlichen Teil des Gebietes bzw. ergänzende Randflächen an Wasser und Land wurde im Jahr 2016 die Einleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Holtenau Ost“ einstimmig beschlossen und damit das gleichnamige Sanierungsgebiet förmlich festgelegt (vgl. Drs.-Nr. 0234/2016). Sanierungsziel für das Gebiet ist die Entwicklung eines vitalen, mischgenutzten Quartiers mit Wohnen, Gewerbe, Freizeit, Segeln, Tourismus, Sport- und Gemeinbedarfsflächen (vgl. Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen Drs.-Nr. 0146/2016).

Die gebietsbezogenen stadtentwicklungspolitischen Ziele wurden in dem im Jahr 2018 fertiggestellten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) beschlossen (vgl. Drs. 0006/ 2018). Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt die Erarbeitung des Rahmenplans im Zuge der Fortschreibung des IEK sowie die Erarbeitung eines Qualitätshandbuches. Grundlage der Konzeptionen sind u.a. die Ergebnisse eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs aus dem Jahr 2021 sowie zahlreiche gutachterliche Fachexpertisen. Im Jahr 2023 wurde die Vision für Holtenau Ost (Drs.Nr. 1116/2022) beschlossen.

Der überwiegende Teil der im Geltungsbereich liegenden Flächen ist bereits im Eigentum der Landeshauptstadt Kiel, weitere Flächen werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erworben (s. Drs.Nr. 1237/2019). Die im Süden und Südwesten an das Sanierungsgebiet anschließenden Wohnbauflächen sowie eine Fläche am Schusterkrug befinden sich im Privatbesitz.

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Um die stadtentwicklungspolitischen Ziele für das neue Stadtquartier Holtenau Ost umsetzen zu können, müssen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um daraus im Weiteren die entsprechenden Bebauungspläne zu entwickeln.

Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist zum einen die Konversion und Schaffung eines neuen Zukunftsquartiers für Kiel (Vision Holtenau-Ost Drs.Nr. 1116/2022, Fortschreibung des IEK von 2024 – Vorlage zum Beschluss ist im Sommer 2024 beabsichtigt -), zum anderen wird die zukünftige Darstellung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich und südwestlich des Sanierungsgebietes Holtenau Ost den Bestand abbilden, der sich in diesen Bereichen entwickelt hat.

Die für letzteren Bereich bislang erfolgten, aber überholten Aufstellungsbeschlüsse für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 857 werden gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss über die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben und neu überplant. Gleiches gilt für den Bereich der Landflächen im Bereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes 897.

Zukünftig soll innerhalb des Geltungsbereiches ein gemischt genutztes Stadtquartier entstehen, welches die Stadtteile Holtenau und Pries bzw. Friedrichsort miteinander verbindet. Hier sollen neben neuen Gewerbeflächen im Norden und Wohnbauflächen im Süden im zentralen Bereich des Gebietes gemischte Bauflächen entwickelt werden, die eine zukünftige Nutzung von urbanen Wohn- und Gewerbestrukturen ermöglichen. Am westlichen Rand dieser Fläche soll in städtebaulich integrierter Lage die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Nahversorgers geschaffen werden.

Darüber hinaus sind ergänzende soziale Einrichtungen und Bildungseinrichtungen (wie z.B. Vorhaltestandort Grundschule, Standorte Kindertagesstätten, Jugendtreff) vorgesehen. Eine zentrale Parkanlage bildet die Schnittstelle zwischen Wohnbauflächen, gewerblichen Bauflächen und gemischten Bauflächen. Die bestehenden Waldflächen werden erhalten und bilden das grüne Rückgrat des Quartiers. Die Uferkante soll als attraktive Promenade gestaltet werden und verbindet wasserseitig die Stadtteile Holtenau und Pries bzw. Friedrichsort. Neben dem Erhalt der vorhandenen denkmalgeschützten Sportanlage und der Schaffung der zentralen Parkanlage sollen sowohl wasserseitig als auch landseitig weitere Möglichkeiten zur Erholungsnutzung geschaffen werden.

Als räumliche Voraussetzung für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers ist die Verlagerung des Betriebsstandortes des Außenbezirks Kiel (ABz Kiel) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ostsee (WSA Ostsee) in den Bereich des südlichen Plüschowhafens unter Einbeziehung der West- und Südkaje erforderlich. Für diese Fläche und die nördlich daran anschließenden Flächen an der vorhandenen Kaikante soll daher zukünftig die Darstellung einer Sonderbaufläche Hafenanlage erfolgen. Die Erschließung des gesamten Quartiers wird über den Schusterkrug und eine neue Anbindung südlich des Flughafens an die B 503 erfolgen. Hierfür wurde mit der Gemeinde Altenholz bereits ein Gebietsänderungsvertrag unterzeichnet.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird.

Parallel zur Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes werden die Aufstellungsbeschlüsse für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Bebauungspläne Nr. 857 und Nr. 897 aufgehoben.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Die Ortsbeiräte Holtenau und Pries / Friedrichsort erhalten die Vorlage zur Kenntnis.

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung hat stattgefunden. Die Dokumentation der Kinder- und Jugendbeteiligung kann eingesehen werden: mach mit! Holtenau Ost vor ort Dokumentation der Kinder- und Jugendbeteiligung 
 am 12., 13. und 16. August 2022 (kiel.de)

Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden vorrangig berücksichtigt.

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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Beschlüsse

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