Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0147/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Die Ratsversammlung hat die Verwaltung um Darstellung gebeten, unter welchen personellen, finanziellen und zeitlichen Voraussetzungen eine zentral gelegene und öffentlich zugängliche Dienststelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Gaarden eingerichtet werden kann. Die Dienststelle solle über eine Wache, eine bedarfsgerechte Anzahl von Büros sowie über ausreichend Stellplätze für Fahrzeuge verfügen. Sie müsse zudem klar im Stadtteilbild identifizierbar sein. Eine Integration in das Stadtteilbüro sowie eine räumliche Kooperation mit dem ABK, konkret die Einbindung von „Müll-Scouts“, sollten in die Prüfung mit einbezogen werden (vgl. Drs.-Nr. 1248/2023).

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung soll ein erster Zwischenstand gegeben werden.

 

Die Verwaltung (zuständig Dezernat II, Immobilienwirtschaft) betreibt seit längerem die Suche nach einem geeigneten Standort in Kiel-Gaarden zur Stärkung der Stadtteilbürgerämter (vgl. Auftrag aus Drs. 0320/2023 „Stadtamt-Programm 2023“). Es gelang bisher jedoch noch keinen geeigneten Standort final zu erwerben bzw. anzumieten. Zur Realisierung eines Pop-Up Briefwahlbüros in Kiel-Gaarden zur Europawahl 2024 wird erneut eine Interimslösung eingerichtet.

 

Seit Januar 2024 wurde dieser bestehende Suchauftrag erweitert, so das nunmehr drei Optionen verfolgt werden:

  1. Gemeinsamer Standort Stadtteilbürgeramt plus KOD
  2. Zweiter Standort KOD in Kiel-Gaarden (zusätzlich zur Hopfenstr.)
  3. Vollständiger Umzug des KOD nach Kiel-Gaarden.

Die Lösung wird maßgeblich vom Standort bzw. möglichen Objekten abhängig sein. Ggf. sind Interims- oder Kooperationslösungen umzusetzen.

Nach erster Prüfung der Einsatzschwerpunkte und -zeiten in 2023 ist wichtig, dass die örtlichen Präsenzzeiten des KOD nicht durch mehr Bürozeiten verringert werden. Daher wären die Optionen 1 und 3 aus Sicht der Verwaltung vorteilhafter. Auch können weitere Synergien, ggf. durch eine gemeinsame Leitstelle mit der Verkehrsüberwachung (vgl. Drs. 0137/2024), realisiert werden.

 

Der KOD arbeitet täglich und bis auf wenige Ausnahmen an Werktagen im Zwei- bzw. Dreischichtbetrieb in der Zeit von 8:00 bis 23:00 Uhr bzw. von Mai bis zum ersten Septemberwochenende von 8:00 bis 1:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas verkürzter. Er deckt jährlich rd. 5.600 Stunden Außendienstzeiten ab. Unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten (Urlaub, Überstundenausgleich, Fortbildung, Dienstunfällen und Krankheit) werden die von der Selbstverwaltung beschlossenen acht neuen Planstellen (vgl. Drs. 1354/2023) zu einer systemischen Verstärkung des KOD auf das Jahr gesehen von mindestens einem verlässlichen „Zweierteam“ und so in Gaarden zu mehr Präsenz führen.

 

Die Verwaltung strebt an, die Stellenausschreibungen zeitnah zu veröffentlichen. Im Frühjahr dieses Jahres sollen die Auswahlverfahren stattfinden. Der Einsatz als bestellte Vollzugskraft im Außendienst kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundqualifizierungslehrgangs erfolgen (Dauer sechs Monate).

 

Christian Zierau

Stadtrat

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Feb 13, 2024 - Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Feb 15, 2024 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen