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Antrag der Verwaltung - 0203/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
38. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fassung 2000 - „Rotenbek“
(Aufstellungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Mar 7, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2024
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Antrag
Im Bereich Kiel-Suchsdorf wird für den Bereich südlich und westlich des Wohngebietes Suchsdorf-Süd, nördlich des Steenbeker Wegs und östlich der Kronshagen-Ottendorfer Au die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fassung 2000 - „Rotenbek“ aufgestellt.
Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
Sachverhalt/Begründung
I. Räumlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Landeshauptstadt Kiel im Stadtteil Suchsdorf. Es umfasst einen derzeit unbebauten Bereich am südlichen Rand des Wohngebietes Suchsdorf-Süd. Die Fläche wird aktuell als Pferdekoppel genutzt.
In der nördlichen und östlichen Umgebung des Gebietes befindet sich eine Wohnbebauung aus den 70er bis 90er Jahren des 20. Jahrhunderts, überwiegend in Form freistehender Einfamilien- und Doppelhäuser sowie Reihenhauszeilen. Im Westen grenzt die Kronshagen-Ottendorfer Au sowie ein den Gewässerverlauf begleitender Grünzug an, südlich des Gebietes verläuft der Steenbeker Weg.
Der Geltungsbereich ist ca. 1,3 ha groß; seine Abgrenzung ist der Planzeichnung in Anlage 1 zu entnehmen.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
In der Landeshauptstadt Kiel besteht seit mehreren Jahren ein erhöhter Bedarf an Wohnraum. Dies spiegelt sich u.a. in dem Umstand wider, dass Kiel im Februar 2023 per Landesverordnung als „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a BauGB" bestimmt wurde. Hierdurch wurden erweiterte planungsrechtliche Möglichkeiten der Wohnraumschaffung eröffnet. Der Aktivierung bestehender und zusätzlicher Baulandpotentiale kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu.
Mit dem im März 2017 von der Ratsversammlung beschlossenen Wohnbauflächenatlas wurde eine Übersicht über vorhandene Wohnbaulandpotentiale im Stadtgebiet erstellt.Das vorliegende Siedlungserweiterungsgebiet „Rotenbek“ ist im Wohnbauflächenatlas enthalten. Es stellt in diesem Zusammenhang eine der wenigen für eine kurz- bis mittelfristige Aktivierung geeigneten stadteigenen Grundstücksflächen dar.
Unmittelbar nach Beschlussfassung über den Wohnbauflächenatlas wurde ebenfalls im März 2017 ein Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung des vorhandenen Wohngebietes zu schaffen (DS 155/2017). Parallel hierzu wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1018 „Rotenbek“ eingeleitet, dessen Geltungsbereich neben der für eine Bebauung vorgesehenen Fläche auch den südlich angrenzenden Freiraumbereich bis zum Steenbeker Weg umfasst, um hier verbindliche Planaussagen zur Sicherung der naturnahen Grünflächengestaltung zu treffen.
Das Gebiet grenzt unmittelbar an den bestehenden Siedlungsrand an und wird an zwei Seiten durch aufgelockerte Wohnbebauung eingefasst. Die Erschließung ist über eine Verlängerung der Straße Rotenbek vorgesehen. Mit Hinsicht auf das in der Nachbarschaft vorhandene Siedlungsgefüge wird eine Wohngebietsentwicklung mit gemäßigter Baudichte angestrebt.
III. Bisheriges Verfahren, rechtliche Rahmenbedingungen
Wie vorstehend erläutert, wurde bereits 2017 ein Aufstellungsbeschluss für die 38. Änderung des FNP im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 1018 „Rotenbek“ gefasst. Kurz nach dieser Beschlussfassung trat im Mai 2017 eine Änderung des Baugesetzbuches in Kraft, durch die u.a. der neue § 13b BauGB eingeführt wurde. Dieser ermöglichte es, für bestimmte Planungen im bisherigen Außenbereich ein sogenanntes beschleunigtes Aufstellungsverfahren anzuwenden, das bis dato ausschließlich Planungen zur Innenentwicklung vorbehalten gewesen war. U.a. zeichnet sich dieses Verfahren dadurch aus, dass eine gesonderte Änderung des FNP entbehrlich ist. Die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens trafen für den Bebauungsplan „Rotenbek“ zu; daher hat der Bauausschuss am 07.12.2017 die Umstellung auf das beschleunigte Verfahren beschlossen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 38. Änderung des FNP erfolgte anschließend am 18.01.2018 durch die Ratsversammlung (DS 1117/2017).
In der Folge wurden die Entwurfsarbeiten zum Bebauungsplan Nr. 1018 fortgeführt; hierzu gehörte das Einholen diverser Fachgutachten und –planungen (u.a. zu den Belangen Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Baugrund, Energieversorgung, Grünordnung etc.). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im September 2018 in Form einer Werkstattveranstaltung unter Beteiligung von rd. 120 Bürger*innen durchgeführt. Der Bauausschuss hat die Ergebnisse dieser Planungswerkstatt zur Kenntnis genommen und ein städtebauliches Zielkonzept als Grundlage für die weitere Planung beschlossen (DS 524/2019); gleichzeitig wurde auch beschlossen, dass unterschiedliche Möglichkeiten der Baustraßenerschließung des Gebietes detailliert untersucht und der Selbstverwaltung vorgestellt werden. Daraufhin wurde eine entsprechende Untersuchung durch ein Fachbüro erarbeitet und im Ortsbeirat Suchsdorf diskutiert. Der Bauausschuss hat anschließend beschlossen, den Empfehlungen des Büros zur Umsetzung des Baustellenverkehrskonzeptes zu folgen (DS 718/2020). Bei der Gebietserschließung sollen die im Konzept vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen unter Einbeziehung des Ortsbeirates umgesetzt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: 4 CN 3.22) entschieden, dass § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt; das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB für Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde ist daher nicht mehr anwendbar. Bebauungspläne, deren Aufstellungsverfahren nach § 13b BauGB eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden, sind im Regelfall in das vollständige Verfahren zu überführen. Aus diesem Grund wird zum Bebauungsplan Nr. 1018 „Rotenbek“ nun doch eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das bereits eingeleitete und wieder aufgehobene Verfahren zur 38. Änderung des FNP soll daher wieder neu aufgenommen werden.
IV. Weiteres Verfahren
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zu der Planung wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründungen zum Bebauungsplan Nr. 1018 und der 38. Änderung des FNP wird.
Wie unter III. dargestellt, wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu der Planung „Rotenbek“ bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1038 durchgeführt. Darüber hinaus erfolgte eine Erörterung der Planung in mehreren weiteren Sitzungen des Ortsbeirates Suchsdorf. Aus diesem Grund wird gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB auf eine separate frühzeitige Beteiligung zur parallelen FNP-Änderung verzichtet.
Der Ortsbeirat Suchsdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.
Doris Grondke
Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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472,4 kB
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