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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0213/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung des Zweckverbandes „Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ (Anlage 3) nebst der gem. § 1 Abs. 4 anliegenden Neufassung der Verbandssatzung (Anlage 4).

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Sachverhalt/Begründung

Die Ratsversammlung hat bereits am 15.12.2022 (Drs. 0952/2022), die überarbeitete Verbandssatzung verabschiedet. Die anschließende Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat ergeben, dass auch die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages durch die beiden dem Zweckverband angehörigen Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen sowie durch die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen werden muss. Dieser wird hiermit vorgelegt, die Änderungen werden nachfolgend erläutert. Des Weiteren bedarf es gemäß den Erläuterungen des Ministeriums auch einer weiteren Satzungsanpassung, die unten dargelegt wird und im Dokument fett markiert ist.

 

Zur Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages:

Die Verbandsmitglieder möchten ihre enge kommunale Zusammenarbeit fortsetzen und ein weiteres Teilgebiet als sog. 4. Quadranten im Bereich Lehmkaten auf dem Gebiet der Gemeinde Dänischenhagen als gemeinsames Gewerbegebiet entwickeln. Für die Fortführung dieser Zusammenarbeit ist die Aktualisierung des öffentlich-rechtlichen Vertrages aus dem Jahr 1997 notwendig (Anlage 1). Ein überarbeiteter Vertrag ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Im Einzelnen handelt es sich v.a. um folgende Abschnitte:

Präambel

Die Präambel wurde dahingehend umformuliert, dass sie den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

§ 2 Aufgaben

Ein Zweckverband besitzt kein Aufgabenfindungsrecht und nimmt daher nur jene Aufgaben wahr, die ihm ausdrücklich durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag von anderen Körperschaften übertragen wurden. Die Verbandsmitglieder möchten ihre enge kommunale Zusammenarbeit fortsetzen und ein weiteres Teilgebiet als sog. 4. Quadranten im Bereich Lehmkaten auf dem Gebiet der Gemeinde Dänischenhagen als gemeinsames Gewerbegebiet entwickeln. Es ist erforderlich, diese zusätzlichen Aufgaben durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu übertragen. Bisher wurden die zu übertragenen Aufgaben nur in dem Entwurf der Verbandssatzung wiedergegeben. Diese wurden nun ebenfalls in die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages übernommen. Dabei wurde versucht, zu vermeiden, dass zwischen Vertrag und Satzung Widersprüche auftreten und dass in der Satzung noch über den Vertrag hinausgehende Regelungsgegenstände (zur Konkretisierung, Ausgestaltung etc.) verbleiben.

Die Teilflächen 1, 2 und 3 gilt es im Weiteren lediglich zu verwalten, so dass diese unter Abs. 1 Buchst. a) entsprechend zusammengefasst wurden. Unter Abs. 1 Buchst. b) - g) werden die neu zu übertragenen Aufgaben für die Entwicklung des gemeinsamen Gewerbegebietes auf der neuen Teilfläche 4 benannt. Es bestand Einigkeit darüber, dass eine Beschlussfassung über einzelne Ansiedlungsverträge nicht weiterhin in der Verbandsversammlung zu fassen ist, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass der Vergabeablauf dadurch insgesamt erschwert wurde und sich Zusagen an die Interessenten verzögert haben. Daher wird die Verbandsversammlung Vergabekriterien formulieren, die dem Verbandsvorsteher bzw. einem zu beauftragenden Dritten als Entscheidungsfindung mitgegeben werden (Vergabekonzept).

§ 3 Abs. 2 Organe, Beschlussfassung

Gemäß § 5 Abs. 6 GkZ in Verbindung mit § 39 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) werden Beschlüsse der Verbandsversammlung mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz etwas anderes vorsieht. Es wird allerdings weiterhin angestrebt, Beschlüsse einstimmig zu fassen und dazu eine entsprechende Ausnahme gemäß § 24 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ, Experimentierklausel) zu beantragen. § 24 GkZ verfolgt das Ziel, neue Formen und Elemente kommunalen Handelns durch befristete Ausnahmen von sonst entgegenstehenden Vorschriften im Sinne einer Weiterentwicklung des kommunalen Verfassungsrechts zu erproben.

Mit Schreiben vom 23.11.2023 hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die Ausnahmezulassung von der Mehrheitsbeschlussfassung über den 31.08.2023 hinaus bis zum 31.08.2028 befristet verlängert wird.

§ 8 Abs. 1, Inkrafttreten, Schlussbestimmungen

Die Bekanntmachungsformen sind in den einzelnen Verbandsgemeinden unterschiedlich. Während in der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel mittels Internet bekannt gemacht wird, ist in Dänischenhagen im Bekanntmachungsblatt zu veröffentlichen. Der Absatz wurde daher etwas umformuliert.

 

Der Ursprungsvertrag sowie die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.

Der Entwurf der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung des Zweckverbandes Entwicklungsgemeinschaft Altenholz-Dänischenhagen-Kiel wurde vorab dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein übersandt mit der Bitte, diesen vor der heutigen Beratung zu sichten und eine Rückmeldung zu geben, ob der Entwurf in dieser Fassung genehmigungsfähig wäre. Das Ergebnis wurde eingearbeitet.

 

Zur Neufassung der Verbandssatzung:

Die Ratsversammlung hat der überarbeiteten Verbandssatzung am 15.12.2022, Drucksache 0952/2022, zugestimmt. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat dem Zweckverband nach intensiver Prüfung mitgeteilt, dass die durch die Verbandsmitglieder beschlossene Neufassung der Verbandssatzung in einigen Punkten anzupassen ist. Für die Fortführung der Zusammenarbeit ist die Aktualisierung der Verbandssatzung unter Einarbeitung der Hinweise des Ministeriums notwendig.

 

Ein überarbeiteter Entwurf ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Die im Vergleich zu dem 05.12.2022 beschlossenen Entwurf der Verbandssatzung geänderten §§ wurden fett markiert (siehe § 8 Abs. 5, § 9, § 20 Abs. 4, § 21).

 

 

Aktueller Stand der Beschlussfassung:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entwicklungsgemeinschaft Altenholz- Dänischenhagen-Kiel hat in der Verbandsversammlung am 30.1.2024 dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag und der überarbeiteten Satzung zugestimmt und den Gemeindevertretungen von Altenholz und Dänischenhagen sowie der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel die Beschlussfassung empfohlen. Die Gemeinde Dänischenhagen hat dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag und der überarbeiteten Satzung bereits vorab am 18.1.24 zugestimmt, die Gemeinde Altenholz hat den Beschluss am 6.2.24 gefasst.

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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