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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0215/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Der Übernahme von Kosten in Höhe von insgesamt 53.967,60 EUR für die Heinrich-Böll-Stiftung Schleswig-Holstein (HBS SH) für deren Beteiligung am Interreg 6B-Ostseeraumprojekt Creative Circular Cities im Rahmen des städtischen „Förderprogramms zur Kofinanzierung von Interreg-Projekten für zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Kiel“ (s. Drs. 1023/2021 und Drs. 0211/2022) für die Jahre 2023 bis 2026 wird zugestimmt. Die Kofinanzierungsanteile werden, entsprechend des Prüfergebnisses der Interreg-Verwaltung, als städtische Zuwendung gewährt.

 

  1. Zugestimmt wird einer vollständigen und ausschließlichen Prüfung des Projekts und der Mittelverwendung durch die Interreg-Administration.

 

  1. Mit der Zustimmung zu Nummer 1. bis 2. wird die Verwaltung legitimiert, von der „Richtlinie der LHK über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie)“ abzuweichen.

 

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Sachverhalt/Begründung

 Der Sachverhalt wird wie folgt beschrieben:

 

A   Kurzbeschreibung Creative Circular Cities

B   Mehrwert für Kiel.Sailing.City

C   Förderrechtliche Bewertung

D   Interreg-Kontext

E   Aktueller Stand des städtischen Kofinanzierungsprogramms

 

A Projektbeschreibung Creative Circular Cities (CCC) s. Anlage

 

Im Projekt Creative Circular Cities soll das Potential der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden, um eine ganzheitliche Kreislaufwirtschaft auf lokaler Ebene zu schaffen und „kreislauforientierte Lebensstile“ zu fördern. Sechs Städte aus dem gesamten Ostseeraum werden zusammen Ansätze für Kreislaufwirtschaft entwickeln, die sich auf die Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft stützen. Die Ergebnisse werden zu einem „CCC Starter Kit“ zusammengefasst, das als Leitfaden für die Integration des Kultur- und Kreativsektors in die Kreislaufwirtschaft dienen soll. Daneben soll eine „CCC-Roadmap“ den Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen über die Potentiale dieser Ansätze fördern.

Quelle: https://www.boell-sh.de/de/creative-circular-cities

 

Projekt- und Netzwerkpartner*innen:

 

13 Projektpartner*innen (mit finanzieller Beteiligung):

·         Dänemark: Danish Cultural Institute (Leadpartner); Lifestyle & Design Cluster; City of Aarhus - Climate Secretariat

·         Lettland: Riga Municipal Agency - Riga Energy Agency; Northern Dimension Partnership on Culture Secretariat

·         Polen: Pomeranian Science and Technology Park Gdynia | Design Centre - budgetary unit of Municipality of Gdynia; Association "Pomorskie in the European Union"

·         Finland: City of Turku; Valonia / Regional Council of Southwest Finland; Humak University Of Applied Sciences

·         Estland: Tallinn Business Incubators – Tallinn Creative Incubator

·         Deutschland: HBS SH; Anschar GmbH; Zero Waste Kiel e.V.

 

23 Netzwerkpartner*innen (ohne finanzielle Beteiligung):

·         Dänemark: Central Denmark Region

·         Lettland: Riga City Council Rīgas dome; Investment and Development Agency of Latvia; Business support organisation; FREE RIGA; Riga Planning Region

·         Polen: Gdynia Municipality; Mozi Foundation | tuBAZA

·         Finland: Turku Chamber of Commerce; Federation of Finnish Enterprises; Business Finland; Ministry of Economic Affairs and Employment

·         Estland: Tallinn Strategic Management Office/ City of Tallinn; Let's Do It Foundation; Estonian Green Movement

·         Deutschland: City of Kiel; Muthesius University of Fine Arts and Design; KielRegion; Zero Waste Germany; ICLEI – Local Governments for Sustainability, European Secretariat; European Institute of Innovation and Technology Culture & Creativity; German Environment Agency; Goethe-Institut e.V.

·         Belgien: Zero Waste Europe

 

 

B Mehrwert für Kiel.Sailing.City gem. Stellungnahme des Umweltschutzamtes, Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Mit dem Interreg-Ostseeraumprojekt Creative Circular Cities (CCC) soll die Transformation für eine integrierte Kreislaufwirtschaft auf lokaler Ebene gefördert werden. Das Projekt richtet sich insbesondere an Kultur- und Kreativschaffende. Im Rahmen der Förderperiode sollen dabei öffentlichkeitswirksame und partizipative Maßnahmen stattfinden, aber auch konkrete Instrumente sowie Pilotprojekte identifiziert und durchgeführt werden, um Handlungsmöglichkeiten für die

Akteursgruppen Kommunen, Organisationen der Wirtschaftsförderung und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufzuzeigen/zu schaffen.

 

Der Anspruch, die Kreislaufwirtschaft in Kiel zu fördern, ist auch eine wichtige Grundlage des Zero Waste-Konzepts der Landeshauptstadt Kiel. Die zirkuläre Verwendung von Ressourcen, Wertstoffen und Materialien trägt nicht nur zu einem geringeren Abfallaufkommen bei, reduziert den Einsatz von Primärrohstoffen sowie Energie in der Herstellung, sondern trägt durch die Wiederverwendung und das Recycling zur längeren Lebensdauer von Produkten und Materialien bei. Die Prinzipien Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling, die dem Konzept der Kreislaufwirtschaft zu Grunde liegen, sind nicht nur in der Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf Bundesebene niedergeschrieben, sie bilden auch einen Teil des Leitbildes der Zero Waste-Strategie von Kiel.

 

Angebote für die Öffentlichkeit zum Thema Kreislaufwirtschaft sowie Beteiligungsformate zielen auf die Bewusstseinsbildung und Aktivierung der Kieler*innen ab. Auch das Zero Waste-Konzept umfasst Maßnahmen zur Sensibilisierung und der zirkulären Gestaltung von Prozessen und Produkten (siehe Maßnahmenkatalog ab S.83 im Zero Waste-Konzept). Weiterhin stärkt eine Sammlung von Instrumenten und Maßnahmen unter Beteiligung interessierter Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft das Engagement zur Umsetzung konkreter Projekte. Mitunter tragen erfolgreich umgesetzte Pilotprojekte zur erhöhten Bereitschaft und Motivation bei, Ansatzpunkte für eigenes Handeln zu entwickeln und somit Eigeninitiativen zur Abfallvermeidung und/oder Kreislaufführung von Produkten oder Materialien zu ergreifen.

 

Die Fokusgruppe der Kultur- und Kreativschaffenden ist im Zero Waste-Konzept bisher nicht repräsentiert. Mit dem Projekt CCC wird dieser Bereich aufgegriffen und ergänzt somit das städtische Vorhaben.

 

Die Umsetzung des Interreg-Ostseeraumprojektes generiert Aufmerksamkeit für die Themen Ressourcenschutz und Abfallvermeidung und unterstützt damit das städtische Zero Waste-Vorhaben. Als Netzwerkpartner*in des CCC-Projekts ist das Zero Waste-Projektteam der Landeshauptstadt Kiel überaus interessiert an einer erfolgreichen Projektdurchführung und unterstützt die Projektbeteiligten auf kommunaler Ebene mit vorhanden Kapazitäten. 

 

 

C Förderrechtliche Bewertung der EU-Regiestelle, Referat für Wirtschaft

 

Das Projekt leistet durch die Kooperation mit verschiedenen Institutionen aus dem Ostseeraum einen Beitrag zu den internationalen Zielen der Landeshauptstadt Kiel (LHK). Hervorzuheben ist, dass die Kieler Stadtverwaltung mit dem Umweltschutzamt als Netzwerkpartnerin beteiligt ist.

 

Die Klimaziele der EU sowie die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz haben zudem einen hohen Stellenwert in allen Interreg-Programmen und spiegeln sich entsprechend in den unterschiedlichen Schwerpunkten bzw. Prioritäten wider.

 

Durch die Prüfung der Interreg-Administration und die bereits erfolgte Genehmigung des Interreg-Ausschusses kann die Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit des Projektantrages sowie der grenzüberschreitende Mehrwert vorausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und damit abweichend vom ansonsten üblichen Procedere schlägt die Verwaltung vor, von eigenen Prüfungen abzusehen.

 

Zur Finanzierung eines Interreg-Projektes müssen die Partner*innen einen Eigenanteil aufbringen. Dieser beträgt im 6B-Ostseeraumprogramm 20%. Die Mittel sind im Rahmen der Beantragung darzustellen. Neben Eigenmitteln können jedoch auch Drittmittel (z.B. von nationalen Stellen, Behörden oder nationalen Förderprogrammen und Zuschüssen) als Kofinanzierung eingebracht werden.

 

Dazu schlägt die Verwaltung vor, die städtische Förderung abweichend von der von der Ratsversammlung beschlossenen „Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel über die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen oder Personen (Zuwendungsrichtlinie-ZRL; Drs. 0534/2021)“, sondern insofern in Anlehnung an die bereits erfolgten Prüfungen durch die Interreg-Administration zu genehmigen.

 

Die ZRL sieht, dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend, eine Förderfähigkeit von Aufwendungen auf der Grundlage tatsächlicher Kosten vor. Das heißt, um förderfähig zu sein, müssen die Kosten im Zusammenhang mit den angegebenen Projektaktivitäten stehen, für die Durchführung dieser Aktivitäten und zum Erreichen der Projektziele notwendig und im genehmigten Budget enthalten sein. Insgesamt sollen die tatsächlichen Kosten identifizierbar, überprüfbar und plausibel sein und in Übereinstimmung mit den einschlägigen Grundsätzen der Kostenrechnung stehen.

 

Demgegenüber arbeitet das Programm Interreg in dieser Förderperiode u. a. mit vereinfachten Kostenoptionen wie Pauschalfinanzierungen. Die Partner*innen müssen keine Belege für die Ausgaben vorlegen und nicht nachweisen, dass die Ausgaben tatsächlich angefallen sind bzw. ob/dass die Pauschalbeträge oder Pauschalsätze der Realität entsprechen. Dadurch sollen eine vereinfachte Antragsstellung, eine einfachere Dokumentation sowie schnellere Zahlungen ermöglicht werden („Bürokratieabbau“).

 

Angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen bei der Förderpraxis schlägt die Verwaltung hier vor, von der ZRL abzuweichen und den skizzierten insofern „vereinfachten Regularien“ des Programms Interreg zu folgen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Zwecksetzung vollumfänglich erfüllt wird.

 

Laufzeit: 01.11.2023 bis 31.10.2026.

Gesamtbudget des Interreg 6B-Ostseeraumprojektes: 3,97 Mio. EUR

Die bei der LH Kiel beantragte Förderung beträgt 53.967,60 EUR.

 

Der Fehlbetrag der HBS SH für Personal-, Sach- und administrative Kosten ergibt sich auf Basis der Angaben der antragsstellenden Institution wie folgt:

 

Organisation

Gesamtbudget

Interreg-Zuschuss

Fehlbedarf

Beantragte Kofi LHK  

Eigenmittel (=10% der bei der LHK beantragten KoFi)

HBS SH

299, 820.00 EUR

239.856,00 EUR

59.964,00 EUR

53.967,60 EUR

5.996,40

EUR

 

 

D Interreg-Kontext

 

Interreg, die „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, ist Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union. Seit mehr als 30 Jahren werden damit grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Regionen und Städten unterstützt, die das tägliche Leben beeinflussen, zum Beispiel zu Energie und Klimawandel, Umwelt- und Ressourcenschutz, beim Arbeitsmarkt und sozialen Themen sowie im Verkehr. Interreg wird in vier Schwerpunkten (Aktionsbereichen) umgesetzt.

 

Interreg ist in drei Bereiche unterteilt, die unterschiedliche Zielsetzungen haben: Mit Interreg A, B, und C wird grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert. Dabei geht es um die Förderung von Projekten in benachbarten Regionen und bestimmten transnationalen Programmräumen sowie um Kooperationen mit einer europaweiten Ausrichtung.

 

Interreg 6B-Ostseeraum umfasst neun Länder, acht davon EU-Mitglieder-Staaten (Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden) sowie das Drittland Norwegen. Das Programmgebiet erstreckt sich auf eine Fläche von rund 2,9 Millionen km² mit ca. 80 Millionen Einwohner*innen.

 

Das Ostseeraumprogramm fördert in der Förderperiode 2021 bis 2027 Projekte in vier thematischen Schwerpunkten.

Priorität 1: Innovative Gesellschaften

Priorität 2: Intelligente Wassernutzung

Priorität 3: Klimaneutrale Gesellschaften

Priorität 4: Gute Governance in der Zusammenarbeit

 

Es steht ein Gesamtbudget in Höhe von 313,7 Mio. EUR zur Verfügung, davon 251 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Kofinanzierungsrate der EU beträgt 80 % für deutsche Partner*innen. Förderfähig sind grundsätzlich Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Material, Investitionen (begrenzt).

 

 

E Aktueller Stand dieses städtischen Kofinanzierung-Programms

 

In 2022 (Jahr 1 des Programms) und 2023 wurden von der HBS SH insgesamt vier Anträge auf Förderung gestellt: für das deutsch-dänische Interreg 5A-Projekt VekselWirk 2.0, für zwei Interreg 6B-Ostseeraumprojekte (dazu gehört auch Liveability) sowie für ein Interreg 6B-Nordseeraumprojekt. Mit diesem Antrag folgt nun der fünfte der HBS SH.

Weitere Anträge von zivilgesellschaftlichen Institutionen liegen ebenfalls vor.

 

Eine Evaluierung dieses städtischen Programms soll mit dem Blick auf notwendige Aktualisierungen bzw. Anpassungen erfolgen; über die Ergebnisse informiert die Verwaltung im zweiten Halbjahr 2024.

 

  

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Feb 27, 2024 - Kulturausschuss - ungeändert beschlossen

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Feb 28, 2024 - Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

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Mar 5, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

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Mar 21, 2024 - Ratsversammlung - vertagt

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May 16, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen