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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Ortsbeirates - 0223/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Landeshauptstadt Kiel muss kurzfristig im Einklang mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz geeignete Küstenschutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen lassen. Dabei sind die Ergebnisse der Studie Strategie Ostsee 2100 zu berücksichtigen. Die dann dort vorgeschlagenen Maßnahmen - insbesondere mit Relevanz für Schilksee - sollen im Ortsbeirat vorstellt und nach abschließender Diskussion in die Umsetzung gebracht werden.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

14.02.2024

Ortsbeirat Schilksee

Einstimmig beschlossen

 

Die drei am Anfang der Sitzung vorliegenden Anträge (siehe Anlagen zur Drucksache 0141/2024) werden vom Ortsbeirat zu einem Antrag zusammengefasst.

 

Einwohner*innen aus Schilksee Süd äußern ihre Vorbehalte gegen die Passage, nach der die Ergebnisse der Studie Strategie Ostsee 2100 vor der Umsetzung von Maßnahmen abgewartet werden sollen. Andreas von der Heydt (Umweltschutzamt) erklärt, dass die Stadt umgehend mit vorbereitenden Schritten beginnen werde. Bevor es zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen kommen könne, werde aber noch einige Zeit vergehen

 

Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag an die Ratsversammlung zur Abstimmung:

Die Landeshauptstadt Kiel muss kurzfristig im Einklang mit dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz geeignete Küstenschutzmaßnahmen erarbeiten und umsetzen lassen. Dabei sind die Ergebnisse der Studie Strategie Ostsee 2100 zu berücksichtigen. Die dann dort vorgeschlagenen Maßnahmen - insbesondere mit Relevanz für Schilksee - sollen im Ortsbeirat vorstellt und nach abschließender Diskussion in die Umsetzung gebracht werden.

 

Begründung

Die Siedlung Schilksee-Süd und die zugehörige städtische Infrastruktur sind durch den fortschreitenden Abbruch der Steilküste zunehmend gefährdet.

Die schon in einem Beschluss der Ratsversammlung vom 22. August 2019 erkannte Bedrohung der Siedlung und der Infrastruktur hat durch die Sturmflut vom 20./21. Oktober 2023 eine neue Dringlichkeit erreicht. Die aktuellen Abbrüche der Steilküste, die durch diese Sturmflut verursacht wurden, überstiegen die durch die Stadt und das Land vorgelegten Durchschnittswerte deutlich. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Steilküste in unmittelbarer Nähe zum südlichen Ende der Wellenbrecher, der erhebliche Schäden und Abbrüche verzeichnen musste. Aufgrund des Klimawandels ist zudem zu erwarten, dass sich der Abbruch der Steilküste auch in den nächsten Jahren weiter beschleunigen wird.

Ein Blick auf historische Daten wird im Übrigen der aktuellen und der zukünftigen Situation nicht mehr gerecht. Es müssten vielmehr Szenarien-Berechnungen zur Klimaveränderung und dem damit einhergehenden Meeresspiegelanstieges in die Betrachtung mit einbezogen werden, um eine belastbare Prognose für den weiteren Abbruch in den nächsten 10-20 Jahren erstellen zu können. Auf dieser Basis können dann geeignete Maßnahmen erarbeitet, zeitnah beschlossen und auch rechtzeitig umgesetzt werden, bevor es zu weiteren irreversiblen Schäden an der Infrastruktur und der Siedlung kommt.

Dabei kommt es gelegen, dass zeitnah erste Ergebnisse der „Strategie Ostseeküste 2100“ vorliegen werden, auf die sich bei der Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen bezogen werden kann.

Eine fundierte Analyse und Bewertung der veränderten Gefahrenlage für die Siedlung und die städtische Infrastruktur muss unbedingt kurzfristig angegangen werden, damit noch rechtzeitig geeignete Maßnahmen entwickelt werden können und damit die möglichen Finanzierungsoptionen bzw. möglichen Zuschüsse und Förderprogramme des Landes, Bundes oder der EU auch rechtzeitig beantragt werden können.

 

Aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten und Vorschriften ist das Land für den Küstenschutz, auch in Schilksee, zuständig (siehe auch Drs. 162656/2019). Durch die Verantwortung des Landes für den gesamten Küstenschutz der Ostsee ist gewährleistet, dass die Maßnahmen in Schilksee im Einklang mit den weiter durchzuführenden Küstenschutzmaßnahmen an anderen Orten erfolgen und somit auch keine gesamtheitlichen Schäden der Küsten durch diese auftreten.

 

Aufgrund der Zuständigkeit der Landesbehörde für den Küstenschutz, ist so auch eine Mitwirkung auf kommunaler Ebene vorgesehen, welche den betroffenen Mitbürgen auch die notwendige Sicherheit gewährleistet.

Die Situation an der Küste hat sich leider deutlich schneller verändert, so dass der Fachplan Küstenschutz der Behörde verpflichtend die aktuellen Veränderungen berücksichtigen muss. Um allen anderen Betroffenen im Land entgegen zu kommen, wäre die erhöhte Dringlichkeit hervorzuheben, wovon die besagte Strategie Ostseeküste 2100 nur ein Baustein wäre.

 

Gez. Peter Bergien

Ortsbeiratsvorsitzender

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 5, 2024 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

Mar 21, 2024 - Ratsversammlung - geändert beschlossen