Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0227/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkregelung am Falckensteiner Strand
- Status:
- öffentlich (Drucksache freigegeben)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Kenntnisnahme
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Mar 5, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
In den vergangenen Jahren führten die hohe Frequentierung und besonderen verkehrlichen Rahmenbedingungen am Falckensteiner Strand zu wechselnden Park- und Bewirtschaftungsmodellen.
Mit der Badesaison 2023 wurde am Falckensteiner Strand die Bewirtschaftung von Parkflächen mit Parkscheinautomaten eingeführt. Dies bezieht sich auf Flächen im Deichweg (Ausnahme Parallelparken), auf dem Antennenfeld sowie dem Parkplatz P1 (Zum Badestrand/ Ecke Palisadenweg). Der Behelfsparkplatz P3 (Palisadenweg/ Ecke Scheidekoppel) wurde weiterhin nicht bewirtschaftet, stand aber in Ausnahmefällen als Ausweichfläche zur Verfügung. An besucher*innenstarken Tagen erfolgte eine Zufahrtskontrolle und ggf. Zufahrtsbegrenzung durch einen Sicherheitsdienst, um Verkehrsbehinderungen und Blockaden der Rettungswege vorzubeugen.
Sowohl in verkehrlicher als auch finanzieller Sicht hat sich dieses Bewirtschaftungsmodell bewährt. Lediglich an einem Tag in der Kieler Woche - und zwar zur Windjammerparade - musste in 2023 der Deichweg wegen voller Parkplätze gesperrt und der Verkehr auf andere Parkflächen umgelenkt werden. Obwohl 2023 eine Behelfsparkfläche am Palisadenweg (Koppel) weniger zur Verfügung stand als in 2022, waren die verkehrlichen Auswirkungen nicht erheblich. Es ist somit davon auszugehen, dass die Bewirtschaftung der Parkflächen in Bezug auf den Zulauf zum Falkensteiner Strand auch eine steuernde Wirkung hatte und/oder Strandbesucher*innen auf andere Verkehrsmittel umgestiegen sind.
Auch hinsichtlich des Bewirtschaftungsergebnisses ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Trotz Anschaffungs- und Betriebskosten der Parkscheinautomaten ist das Ergebnis 2023 ggü. 2022 besser ausgefallen. Unter Berücksichtigung einer 10-jährigen Nutzungsdauer (Abschreibung) der Parkscheinautomaten stehen 110.600 € Bewirtschaftungsausgaben Einnahmen in Höhe von 88.700 € gegenüber. Das Bewirtschaftungsdefizit hat sich ggü. 2022 um ca. 20.000 € reduziert. Einnahmen aus Bußgeldern sind hierbei nicht berücksichtigt. Diese beliefen sich 2023 auf 8.560 €.
Aus beiden vorgenannten Gründen ist es vorgesehen, dieses Bewirtschaftungsmodell fortzuführen. Zusätzlich werden im Bereich des Deichweges für das Parallelparken, das seit Juli 2023 nach anfänglichem Parkverbot wieder möglich ist, ebenfalls Parkgebühren erhoben. Hierfür werden rechtzeitig vor dem 01. Mai 2024 drei weitere Parkscheinautomaten aufgestellt. Diese werden analog der anderen Automaten Bezahlmöglichkeiten in bar, per Karte oder per easypark-App bieten.
Für die Inanspruchnahme des Antennenfelds und des Deichwegs laufen derzeit Gespräche mit den jeweiligen Eigentümer*innen der Flächen, um entsprechende Vereinbarungen zur Anmietung bzw. Nutzung der Flächen für die Saison 2024 zu schließen.
Hinsichtlich des einzusetzenden Sicherheitsdienstes, der auch in 2024 wieder das Verkehrsaufkommen im Bedarfsfall, also an besucher*innenstarken Tagen, lenken soll, beabsichtigt die Verwaltung sukzessive die Einsatztage – bzw. stunden in Abhängigkeit der weiteren Verkehrsentwicklung zu reduzieren. Ziel ist es weiterhin, möglichst auf Zufahrtskontrollen und ggf. Zufahrtsbegrenzungen gänzlich zu verzichten und lediglich durch regelmäßige Kontrollen städtischer Mitarbeiter*innen die Parksituation zu überwachen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister