Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0232/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Nutzung der städtischen Rasenplätze
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Sportförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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Mar 14, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 07.12.2023 wurde um einen Bericht über die Nutzung der städtischen Rasenplätze gebeten.
Die Kieler Rasenplätze werden für diverse Mannschafts- und Ballsportarten genutzt. Die Sportler*innen bevorzugen grundsätzlich gut gepflegte Naturrasenplätze. Deren Nutzungszeiten sind allerdings extrem witterungsabhängig und bedürfen längerer Sperrzeiten für Regenerationen. Die durchschnittlichen Nutzungsstunden betragen 400-800 Stunden/Jahr.
Diesen Sportler*innen stehen innerhalb Kiels 36 Rasengroßspielfelder zuzüglich kleinerer Nebenbereiche und Kleinspielfelder zur Verfügung. Davon sind 19 Rasenplätze mit Flutlichtanlagen ausgestattet. Dies erhöht zwar die Anzahl der zur Verfügung stehenden Nutzungsstunden in den Wintermonaten, führt allerdings auch bei zu intensiver Nutzung zu einer erhöhten Beschädigung der Rasenstruktur und somit wiederum zu längeren Regenerationszeiten im Frühjahr.
Weit überwiegend werden die Rasenplätze für die Sportart Fußball genutzt. Erwähnt werden müssen in diesem Zuge aber auch andere Sportarten wie American Football, Rugby, Baseball, Lacrosse, Jugger, Cricket und Australian Football. Neben diesen Sportarten werden die Rasenplätze auch vom Schulsport genutzt. In Kiel wurden die meisten Rasensportplätze vor mehreren Jahrzehnten angelegt. Sie entsprechen selten der gängigen DIN-Norm und sind nicht mit ausreichenden Drainagen und Bewässerungsmöglichkeiten ausgestattet. Dementsprechend ist der Pflegeaufwand sehr hoch. In den vergangenen Jahren wurden bereits einige Sportplätze umgebaut bzw. erneuert, um einerseits den DIN-Normen zu entsprechen und andererseits den Pflegeaufwand zu verringern. Über die Sanierungsprojekte wird laufend im Ausschuss für Schule und Sport berichtet.
Bei der Nutzung der Rasenplätze in den Wintermonaten werden die Vereine gebeten, spezielle Trainingseinheiten wie Warmlaufen, Kopfballtraining, Passspielen etc. auf den Nebenstreifen außerhalb der Spielfeldmarkierungen, mindestens aber außerhalb der Stresszonen, durchzuführen. Um die Torräume zu schonen wurden nach und nach fast alle festen Tore durch bewegliche ersetzt, die für Trainingseinheiten aus den regulären Torbereichen entfernt werden können. In der aktuellen Herbst-Wintersaison 2023/2024, wurde der Fußballspielbetrieb witterungsbedingt auf einzelnen Plätzen häufig abgesagt, was zu einem erhöhten Nachspielbedarf im Frühjahr geführt hat bzw. in Richtung Saisonende führen wird.
Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund der immer extremeren Witterungen die Sperrungen der Rasenplätze zunehmen. In den letzten Jahren haben lange Trockenperioden und durchgehende Regenzeiten die Nutzbarkeit der Rasenplätze erheblich eingeschränkt. Die teilweise monatelangen Regenperioden haben das Bespielen der Rasenplätze in den nassen Zeiträumen mehrfach unmöglich gemacht. Sperrungen für den Trainings- und Punktspielbetrieb sind die Folge. Die Spielabsagen werden grundsätzlich vor Ort nach Inaugenscheinnahme durch die Platzwart*innen und Schiedsrichter*innen angeordnet. Daher kann das Amt für Sportförderung auch keine Aussage über die Anzahl der durch Witterung bedingten Spielabsagen treffen, da diese Entscheidungen vor Ort getroffen werden und nicht an die Stadt gemeldet werden müssen.
Darüber hinaus unterstützt der Kreisfußballverband bei Platzsperrungen, verhängt aber großflächige Spielabsagen nur, wenn offensichtlich alle Plätze unbespielbar sind. Dies ist in der Regel bei Schnee und Eis oder vorangegangenem Dauerregen der Fall. Da die Zuständigkeit des Kreisfußballverbandes auch Umlandgemeinden mit Kunstrasenplätzen umfasst, ist eine verbandsweite Generalsperrung äußerst selten, da auf diesen Plätzen grundsätzlich gespielt werden kann. In den vergangenen Monaten ist es deshalb nur zu einer Generalsperrung gekommen.
Ein großes Problem bei den Rasenplätzen sind auch die Aktivitäten der Maulwürfe. Je geringer die Nutzung der Plätze ist, desto stärker erhöhen sich ihre Aktivitäten. Sie mögen keine Erschütterungen, weshalb sie sich eher bei ruhenden Plätzen stark ausbreiten. Die unterirdischen Gänge und Auswürfe stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar.
Die Pflege der Anlagen, beispielhaft erwähnt seien das Mähen, das Aufnehmen von Laub, Reparaturen an den Flutlicht- und Zaunanlagen sowie Regenerationsmaßnahmen konnten vielfach nicht durchgeführt werden, da die Plätze bei schlechter Witterung nicht befahrbar sind. Hierdurch ergeben sich große Rückstaus bei der Pflege und Unterhaltung.
In einigen Sportarten wie z.B. Hockey und Fußball stellen u.a. Hybrid-Rasenflächen sowie Kunstrasenplätze eine geeignete Alternative dar, um auch in den schlechten Witterungsphasen den Punktspiel- sowie Trainingsbetrieb aufrecht zu erhalten. Kunstrasenplätze haben sich in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Kriterien des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sehr positiv entwickelt. Seitdem die Kunstrasenplätze nur noch mit recycelbaren Rohstoffen verfüllt werden und die Plätze wasserdurchlässig gebaut werden, konnten die ökologischen Nachteile auf ein Minimum reduziert werden. Die Nutzungsstunden können durch solche Alternativen deutlich erhöht werden. Außerdem könnten die Rasenplätze in den Phasen der schlechten Witterung durch den Wechsel auf Kunstrasenplätze stärker geschont werden.
Finanzcheck
Die Geschäftliche Mitteilung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den laufenden Haushalt und wirkt sich auch nicht auf den aktuellen Stellenplan aus.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.
Bei dem dargestellten Vorhaben sind keine Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung hat nicht stattgefunden.
Klimacheck
Das Vorhaben benötigt keine der drei Optionen (Strom, Wärme, Kraftstoffe) und ist somit nicht klimarelevant.
Gerwin Stöcken
Stadtrat
