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Antrag der Verwaltung - 0251/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Gestellung von Leitenden Notärztinnen und Leitenden Notärzten durch die Feuerwehr Kiel für den Kreis Plön
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Feuerwehr
- Auswirkungen:
- Drucksache hat Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung
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Entscheidung
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Mar 12, 2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Mar 21, 2024
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Sachverhalt/Begründung
Die Rettungsdienste des Kreises Plön und der Landeshauptstadt Kiel pflegen eine langjährige nachbarschaftliche Zusammenarbeit. Bereits seit 1997 besteht eine Kooperation bei der notärztlichen Versorgung. So übernimmt das auf dem Kieler Ostufer stationierte Notarzteinsatzfahrzeug auch die notärztliche Versorgung für eine Reihe angrenzender Gemeinden des Kreises Plön. Auch werden beide Rettungsdienste von der Integrierten Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) in der Landeshauptstadt Kiel disponiert.
Mit diesem Vertrag wird die Kooperation ausgedehnt auf die Bereitstellung eines Leitenden Notarztes (LNA) / einer Leitenden Notärztin (LNÄ) durch die Feuerwehr Kiel, um die Bewältigung größerer rettungsdienstlicher Schadensereignisse im Kreis Plön zu unterstützen. Der Kreis Plön verfügt aus Kapazitätsgründen über keine eigene LNA/LNÄ-Gruppe.
Nach § 20 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) haben die Rettungsdienstträger Planungen zur Erweiterung der dienstplanmäßig verfügbaren Ressourcen (erweiterter Rettungsdienst) für Großschadensereignisse durchzuführen und dazu erforderlichenfalls Vereinbarungen zur Umsetzung zu treffen.
Dazu gehört nach § 20 Absatz 5 SHRDG die Einsetzung eines LNA oder einer LNÄ. Die Durchführungsverordnung zum Rettungsdienstgesetz (DVO SHRDG) weist in § 9 Absatz 4 ausdrücklich auf die Möglichkeit der Kooperation benachbarter Rettungsdienste bei der Gestellung von einer LNÄ bzw. eines LNA hin.
Bei größeren Schadenslagen im Kreis Plön wurden auch bisher schon LNA / LNÄ der Kieler Feuerwehr durch die Leitstelle dorthin alarmiert, jedoch stets ad hoc im Rahmen von Amtshilfe. Mit der vertraglichen Regelung ergeben sich für die Leitstelle und die leitenden Notärzte wichtige Vorteile, indem das Tätigwerden im Kreis Plön konzeptionell vorbereitet, mit dem Plöner Rettungsdienst abgestimmt und in Übungen trainiert werden kann.
Die operativen Regelungen stellen sicher, dass die Verfügbarkeit von LNA/LNÄ für die Landeshauptstadt Kiel nicht beeinträchtigt wird und auch im Falle simultan auftretenden Einsatzlagen in Kiel und Plön gewährleistet bleibt.
Die Vereinbarung soll zum 1.April 2024 in Kraft treten.
Finanzcheck
Der Kreis Plön übernimmt die anfallenden Kosten für die Aufstockung des Kieler LNA/LNÄ-Systems. Eine erste Kostenkalkulation ergibt einen Bedarf von 83.900 € pro Jahr, für 2024 anteilig 62.900 €, und ist als Anlage 1 der Vereinbarung beigefügt. Die laufenden Kosten sowie die Abschreibungen werden vom Kreis Plön zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5 % der Gesamtkosten erstattet.
Die im lfd. Haushaltsjahr benötigten Mittel für die Fahrzeugbeschaffung von 60.000 € stehen in voller Höhe bei der Investitionsnummer 1270010004 zur Verfügung. Die in 2024 benötigten Mittel können im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets 127 zur Verfügung gestellt werden. Die einzelnen betroffenen Sachkontenansätze werden ggf. im Nachtragshaushalt 2024 angepasst. Ab 2025 werden Einnahmen und Ausgaben in den Planansätzen berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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486,5 kB
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