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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0257/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 

  1. Zum Bau der weiterführenden Schule im Kieler Süden wird auf der Grundlage der stadtteilübergreifenden Standortuntersuchung (Anlage 1) der Standort südlich der Johanna-Mestorf-Schule in Kiel-Meimersdorf genutzt („Birkenstadion und benachbarte Sportflächen“).

 

  1. Der Bedarf an den Sportanlagen besteht weiterhin.

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) verpflichtet sich, vor baulicher Inanspruchnahme des heutigen „Birkenstadions und benachbarter Sportflächen“ die dort zu verlagernden Sportanlagen und das Vereinsheim voll funktionstüchtig am neuen Standort zwischen dem StadtDorf Meimersdorfer Höhen, südlich des Solldieksbaches und östlich des Bustorfer Weges (Bereichsplanung Nord) herzustellen.

Die hierfür nötige Planung und der Bau der Ersatzeinrichtungen werden durch die LHK finanziert und umgesetzt (Anlage 3), sobald die personellen Kapazitäten dafür geschaffen wurden.

 

  1. Dem Abschluss der beiliegenden Absichtserklärung (LOI – Anlage 2) zwischen der „Spiel- und Sportgemeinschaft Rot-Schwarz Kiel – Kronsburg/Meimersdorf e.V.“ und der LHK wird zugestimmt. Diese regelt alle Rahmenbedingungen zur Schaffung des Ersatzstandortes sowie des Freizuges des Alt-Standorts.

 

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Sachverhalt/Begründung

Zu 1.):

 

Anlass
Zur Vorbereitung des Städtebaulichen Wettbewerbs im Kieler Süden und für die Verhandlungen mit den damaligen Entwicklungsträgern wurde bereits 2016, die aus der erwarteten Bevölkerungszunahme resultierenden sozialen Infrastrukturbedarfe abgeschätzt. Grundlage für die Berechnungen war die „Sonderauswertung der Bevölkerungsprognose bis 2034 für Kiel und die Stadtteile Meimersdorf und Moorsee bei alternativen Bauszenarien“ aus 2016.

Aufbauend auf der Bevölkerungsprognose wurden durch das Amt für Sportförderung, das Amt für Schulen und das Jugendamt Bedarfsprognosen für die erforderliche Ausweitung der sozialen Infrastruktur errechnet. Dabei wurde der Bedarf für eine vierzügige Gemeinschaftsschule mit dreizügiger Oberstufe festgestellt.

Allerdings waren und sind für die Entwicklung in den anstehenden Baugebieten im Bereich Meimersdorfer Höhen gemäß Drs.-Nr.0280/2017 keine Flächen für eine weiterführende Schule vorgesehen (Bauausschuss vom 06.04.2017: „Der Bau einer zusätzlichen weiterführenden Schule, der gemäß Bedarfsprognosen ebenfalls erforderlich wird, soll aufgrund der gefährdeten Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme (siehe Pkt. 4.) allerdings nicht im Wettbewerbsgebiet erfolgen (Erhöhung des Nettobaulandanteils.“). Es wurde daher erforderlich, außerhalb des Gebietes der Bereichsplanung Meimersdorfer Höhen eine den Anforderungen einer weiterführenden Schule entsprechende Fläche zu finden, die sowohl den bestehenden als auch durch die wohnbauliche Entwicklung zu erwartenden Bedarf für eine weiterführende Schule abdeckt.

 

Daraufhin erteilte das Amt für Schulen den Auftrag zur Standortfindung
für eine Weiterführende Schule an das Stadtplanungsamt.

 

 

Aktualisierung 2023:

Ein Bedarf für eine weiterführende Schule im Kieler Süden ist aktuell schon ohne die wohnbauliche Entwicklung der Meimersdorfer Höhen gegeben. In den drei südlichen Grundschulbezirken der Johanna-Mestorf-Schule, der Grundschule Kronsburg sowie der Grundschule Wellsee leben bereits jetzt so viele Kinder der betreffenden Altersklasse, dass die Einrichtung einer weiterführenden Schule für diesen Bereich auch ohne zusätzliche Wohneinheiten gerechtfertigt wäre. In der Mindestgrößenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (MindGrVO) ist abhängig von der Schulform festgelegt, ab welcher Anzahl von Schüler*innen eine Schule gegründet werden darf. So schreibt § 1 Abs. 1 Nr. 2 MindGrVO für Gemeinschaftsschulen eine Mindestgröße von 240 Schüler*innen vor. Die Sekundarstufe II (Sek II) wird bei der Mindestgröße nicht berücksichtigt. Die Mindestgröße wird im Prognosezeitraum bis 2029 bereits durch die Schüler*innen der drei Grundschulbezirke dauerhaft übererfüllt. (s. Drs. 0606/2022). Darüber hinaus wird durch die zukünftige wohnbauliche Entwicklung der Meimersdorfer Höhen ein zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen an einer weiterführenden Schule erwartet.

 

 

Durchführung der Standortuntersuchung und Machbarkeitsstudien
 

Aufgrund der Komplexität und schwierigen Rahmenbedingungen zur Standortfindung wurde die Suche in einem mehrstufigen Verfahren in einem vorgegeben Suchraum durchgeführt. Hierfür wurden die betroffenen Fachämter, Ortsbeiräte und lokale Akteure eingebunden. Im Ergebnis wurde der Standort südlich der Johanna-Mestorf-Schule („Birkenstadion und benachbarte Sportflächen“) in Meimersdorf, als am besten geeigneter Standort identifiziert (s. Anlage 1 Standortsuche). Dies bedeutet zugleich die Inanspruchnahme von Sportflächen und Infrastrukturen des Sportvereins Rot-Schwarz Kiel, die in Abstimmung mit dem Verein an anderer Stelle zu ersetzen sind.
 

Eine im Herbst 2021 durchgeführte hochbauliche Machbarkeitsstudie durch die Immobilienwirtschaft bestätigte die Eignung des Standorts südlich der Johanna-Mestorf-Schule („Birkenstadion und benachbarte Sportflächen“) als Schulstandort bei Erhalt des Großspielfeldes am Bustorfer Weg.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine ergänzende, freiraumplanerische Machbarkeitsstudie vergeben, um zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten bestehen, die erforderlichen Entwässerungsfunktionen, Sportplätze und Freizeiteinrichtungen auf einer Fläche nördlich angrenzend an das geplante StadtDorf bzw. im Norden des Bebauungsplangebietes 1034 „Meimersdorfer Höhen“ (Bereichsplanung Nord) unterzubringen. Die Studie wurde Ende 2022 abgeschlossen und belegt, dass die erforderlichen Sportflächen der Stadt Kiel und die Anlagen von Rot-Schwarz Kiel sowie die Freizeiteinrichtungen, deren Bedarfe sich aus der Siedlungsentwicklung ergeben, unter Berücksichtigung der erforderlichen Entwässerungsfunktionen auf den betrachteten Flächen realisiert werden können, wenn dafür die sich unmittelbar östlich anschließenden Flächen einbezogen werden.

 

 

Prozess und Beteiligung
Die jeweiligen Sachstände zur Standortuntersuchung für die weiterführende Schule im Kieler Süden wurden sowohl in der Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung (November 2020, April 2021 und Oktober 2022) als auch im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der OrtsbeiräteWellsee / Kronsburg / Rönne und Meimersdorf / Moorsee (04.05.2021) sowie einer Sitzung des Ortsbeirates Meimersdorf / Moorsee (15.03.2023) dargelegt.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurden zuletzt im April 2023 im Zusammenhang mit den Inhalten / Vereinbarungen zur Absichtserklärung (LOI) in einer separaten Veranstaltung des Sportvereins Rot Schwarz Kiel vorgestellt und erörtert.

 

 

Zu 2.):

 

Kosten für den erforderlichen Ersatz der Sportanlagen

Aufgrund der Maßstabsebene der Standortuntersuchung einschließlich der vorliegenden Machbarkeitsprüfungen sowie des frühzeitigen Projektstandes können noch keine gängigen Kostenkalkulationen gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) vorgenommen werden.

Bei der Kostenermittlung wird deswegen auf die Nennung von Referenzkosten/ Erfahrungswerte gleichartiger Projekte durch die Gutachter zurückgegriffen. Bei allen Kosten werden weder Varianzen (auf städtebaulicher Ebene sind oftmals +/-40% angezeigt) noch Indexanpassungen (Bsp. Inflation) berücksichtigt.

Die jetzt ermittelten Kosten sind daher nur als grob überschlägige, nicht veranschlagungsreife Kostenannahmen für die Umsetzung der Vorzugsvariante aus der freiraumplanerischen Machbarkeitsstudie (Anlage 2 des LOI) zu verstehen. Die Mehrkosten, die sich allein aufgrund der Verlagerung der Sportflächen und Anlagen von Rot Schwarz Kiel ergeben, sind in Anlage 3 der Absichtserklärung (LOI) dargestellt und belaufen sich für den Bau der Ersatzsportanlagen für den Sportverein einschließlich Vereinsheim und Nebenanlagen auf etwa 6 Mio €.

Der Aufwand erscheint haushalterisch vertretbar vor dem Hintergrund, dass ein fiktives, ebenfalls 4 ha großes Grundstück für den Schulbau in Innenbereichslage im Kieler Süden (Entwicklungsstufe Rohbauland) – gemäß Einschätzung des Bauordnungsamtes – Abteilung „Kommunale Bewertungsstelle“ mindestens 5 bis 6 Mio. € kosten würde – zumal ein derartiges Grundstück in dieser Lagequalität auf Kieler Stadtgebiet nicht vorhanden ist.

Im weiteren Verfahren sind die Kosten mit den gängigen Werkzeugen der weiteren Kostenkalkulation (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag) zu ermitteln und fortzuschreiben.

 

Kostenträger*in
Grundsätzlich sind die Kosten für die Herstellung der Entwässerungsanlagen als Voraussetzung für die Aufsiedlung des StadtDorfes auf den Meimersdorfer Höhen und die erforderliche Einrichtung ausreichender öffentlicher Freizeitanlagen Bestandteil der Siedlungsentwicklung und durch die Entwicklungsträger der Siedlungsentwicklung Meimersdorfer Höhen zu tragen.

Die darüber hinaus entstehenden zusätzlichen Kosten für die Verlagerung der Sportflächen und Einrichtungen des Sportvereins Rot-Schwarz Kiel sowie die Schaffung eines Kunstrasenfeldes im Bereich des Bustorfer Weges, die bereits im Vorfeld Bestandteil der Rahmenplanung war, und die Kosten für die weiterführende Schule hat jedoch die Landeshauptstadt Kiel vollständig selbst zu tragen.

 

 

 

Zu 3.

 

Absichtserklärung (LOI) zwischen Rot-Schwarz-Kiel e.V und LHK
Mit dem Sportverein Rot-Schwarz Kiel wurden bereits frühzeitig während der Durchführung der Standortuntersuchung Gespräche geführt. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Errichtung einer weiterführenden Schule im Kieler Süden, zeigte sich der Verein aufgeschlossen gegenüber einer teilweisen Inanspruchnahme von derzeitigen Vereinsflächen bei gleichzeitiger Schaffung von adäquaten Ersatzflächen.

Um dem Verein eine entsprechende Absicherung für die beabsichtigten Entwicklungen und Pla-nungen anzubieten, wurde daher in Zusammenarbeit von Verwaltung und Sportverein eine entsprechende Absichtserklärung (LOI) ausgehandelt, die sowohl den folgenden Umsetzungsprozess mit den entsprechenden Planungsmaßgaben, die Kostenübernahme / -verteilung als auch die öffentliche Zugänglichkeit und Nutzung der Freizeit-Anlagen beinhaltet (s. Anlage 2 LOI mit Anlagen).

Vorbehaltlich der Zustimmung der LHK hat der Verein die Absichtserklärung bereits unterschrieben.

 

 

Nächste Schritte zur Vorbereitung der Umsetzung:

 

Folgende Umsetzungsschritte sind notwendig und vorgesehen:

  1. Schaffung von Planungsrecht für das StadtDorf auf den Meimersdorfer Höhen durch Beschluss der Ratsversammlung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (vorgesehen 2025 ) sowie des Bebauungsplanes Nr. 1034 (vorgesehen 2025), Aufstellungsbeschlüsse sind im Februar 2022 erfolgt (Drs.Nr. 1223/2021 und 1224/2021)
  2. Herstellung der erforderlichen Erschließungs- und Entwässerungsanlagen im Bereich Meimersdorfer Höhen.
  3. Herstellung der Ersatzanlagen und Einrichtungen von Rot-Schwarz Kiel e.V., um sicherzustellen, dass vor Beginn der Baumaßnahmen für die weiterführende Schule alle erforderlichen Sportflächen und das neue Vereinsheim hergestellt sind. Parallel erfolgt die Anlage der Freizeiteinrichtungen für das Gebiet Meimersdorfer Höhen.
  4. Umzug von Rot-Schwarz Kiel e.V.
  5. Schaffung von Planungsrecht für die weiterführende Schule durch Beschluss der Ratsversammlung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes (NN, angestrebt wird 2027)) sowie des Bebauungsplanes Nr. 1043 (NN, angestrebt wird ebenfalls 2027).
  6. Bau der weiterführenden Schule

 

 

 

 

Bei einer angestrebten Rechtskraft des Bebauungsplans 1034 „Meimersdorfer Höhen“ in 2025 und rechtzeitiger Bereitstellung aller notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen könnte mit einer Aufnahme des Schulbetriebs der weiterführenden Schule im Best Case frühestens ab 2030 begonnen werden.

 

Voraussetzung hierfür ist die parallele Bearbeitung zum einen der notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplanes und Erreichung der Rechtskraft der entsprechenden Bebauungspläne und zum anderen die Vorbereitung der erforderlichen Bau- und Durchführungs-Planungen sowie die Koordination der notwendigen Abstimmungen bezüglich der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, CEF-Maßnahmen und der Bauzeitenpläne.

 

Der Geltungsbereich für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Drs.-Nr.1224/2021) sowie der des Bebauungsplanes 1034 „Meimersdorfer Höhen“ (Drs.-Nr.1223/2021) umfasst die für die Errichtung der Entwässerungsfunktionen, Sportplätze und Freizeiteinrichtungen erforderlichen Flächen und wurde bereits in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung der Landeshauptstadt Kiel in die Prioritätenstufe 1 aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss ist bereits gefasst.

Im Arbeitsprogramm zur Bauleitplanung 2023/24 ist der Bebauungsplan Nr. 1043 „Gemeinschaftsschule Kieler Süden“ inkl. der 46. Flächennutzungsplanänderung bereits in die 2. Priorität aufgenommen worden mit dem Zusatz, dass er zeitnah in die erste Priorität aufrücken kann, sobald andere Verfahren aus dieser Kategorie abgeschlossen wurden.

Es wird angestrebt, mit der Erschließung des StadtDorfes auf den Meimersdorfer Höhen 2025 zu beginnen.

 

Im Zuge der Steuerung der erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Schulbau wird die Priorisierung der Umsetzung und Vorbereitung der jeweiligen Maßnahmen durch die Steuerungsgruppe Schulentwicklungsplanung (StG SEP) und die Steuerungsgruppe Schulbau (StG Schulbau) festgelegt. Die Fortführung der Projektentwicklung für eine neue weiterführende Schule im Kieler Süden wurde in der Drs. 0606/2022 unter Punkt 2.c entsprechend aufgeführt und am 15.09.2022 von der Ratsversammlung beschlossen. In der Drucksache wird ebenfalls dargelegt, dass Projekte, die sich aktuell noch in der Entwicklung befinden und zu einer Umsetzungsreife gelangen durch entsprechende Anpassungen als höher prioritär eingestuft werden können. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss durch die Ratsversammlung erforderlich. Gemäß der Drucksache sind für die Maßnahmen, deren Projektentwicklung fortgeführt werden soll, auf Grundlage der in den Projektentwicklungen erarbeiteten Rahmendaten zu gegebener Zeit die erforderlichen Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen.

 

Entsprechend werden in Folge diese oben genannten Beschlüsse so wie weitere zur Vorbereitung der Projektentwicklung notwendige Anträge der Verwaltung erfolgen und die erforderlichen Haushaltsmittel durch die Verwaltung für den Haushalt angemeldet. Derzeit sind sowohl die erforderlichen Personalkapazitäten als auch die Haushaltsmittel noch nicht abgebildet, eine entsprechende Prioritätensetzung ist daher im weiteren Verlauf unabdingbar.

 

Um die Koordination der verschiedenen fachlichen Belange mit ihren jeweiligen Abhängigkeiten für die Projektentwicklung zu gewährleisten, wird die Verwaltung eine entsprechende dezernatsübergreifende Projektgruppe einrichten. Hintergrund hierfür sind insbesondere die erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen der jeweiligen Planungs- und Maßnahmenschritte für die Vorbereitung und Durchführung dieses komplexen Großprojektes, das durch die LHK zu finanzieren und realisieren ist.

Während der Umsetzungsphase ist darüber hinaus eine enge Abstimmung mit den Vorhabensträgern der Meimersdorfer Höhen von maßgeblicher Bedeutung.

 

 

 

 

Vorlagencheck: Kinder- und Jugendbeteiligung

Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungs- und Planungsprozessen nach Artikel 3 Abs.1 UN Kinderrechtskonvention sowie §47f Gemeindeordnung S-H zu beteiligen.

Bei dem dargestellten Vorhaben sind Interessen von Kindern und Jugendlichen betroffen. Eine Beteiligung von Kindern/Jugendlichen oder einer Interessenvertretung hat durch Beteiligung der Fachämter stattgefunden und eine direkte Beteiligung ist im Rahmen nachfolgender Planungsschirtte (Bsp. Phase 0 Schulbauplanung) vorgesehen.

Die Belange und Interessen der Kinder/Jugendlichen wurden vorrangig berücksichtigt.

 

 

 

 

Anlage 1: Standortuntersuchung

Anlage 2: LOI einschließlich der Anlagen 1-4

Anlage 3: Kostenannahme Verlagerung Rot-Schwarz Kiel

 

 

 

Die Ortsbeiräte  Meimersdorf / Moorsee sowie

   Wellsee / Kronsburg / Rönne
erhalten die Vorlage zur Kenntnis

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 7, 2024 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Mar 14, 2024 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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Mar 21, 2024 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen