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Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0264/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Drs. 1419/2023-01 „Städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahmevertrag) zur Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens zur Entscheidung über die Ansiedelung eines Fahrradmarktes am „Prüner Schlag“ (Bebauungsplan Nr. 988)“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der CDU-Ratsfraktion
- Federführend:
- CDU-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung
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Entscheidung
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Feb 28, 2024
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Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Mar 7, 2024
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Antrag
Dem Abschluss des als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch in Form eines Kostenübernahmevertrages zur Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens über die Ansiedelung eines Fahrradmarktes am „Prüner Schlag“ (Bebauungsplan Nr. 988) wird zugestimmt.
Dabei soll im Gutachten auch eine Verträglichkeitsanalyse mit Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf den schon vorhandenen Kieler Einzelhandelsbestand in Gänze und nicht nur in Bezug auf die zentralen Versorgungsbereiche durchgeführt werden.
Sachverhalt/Begründung
Die Firma KGG GmbH & Co. KG ist Eigentümerin der im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) markierten Flächen sowie der darauf errichteten Gebäude und beabsichtigt statt des heutigen Sconto-Möbeldiscountmarktes einen großflächigen Fahrradfachmarkt (ca. 6.000 bis 7.000 m² Verkaufsfläche) anzusiedeln. Anlass sei die mangelnde Wirtschaftlichkeit des heutigen Marktes.
Der gültige Bebauungsplan Nr. 988 „Prüner Schlag“ setzt für den Bereich (sog. Teilfläche 2) ausschließlich ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung SB-Möbelmarkt fest. Für die Ansiedlung eines Fahrradfachmarktes wäre eine Änderung des gültigen Bebauungsplanes bzw. eine Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich.
Vor einer Entscheidung des zuständigen Bauausschusses, ob ein Änderungs- bzw. ein Aufstellungsverfahren eingeleitet werden soll, gilt es zunächst die Auswirkungen auf die Einzelhandelslandschaft in Kiel zu beurteilen. Daher wurde vereinbart, dass die Vorhabenträgerin im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB die Kosten der Vergabe eines entsprechenden Gutachtens vollumfänglich übernimmt.
Die Vergabe und Abnahme des Gutachtens erfolgt durch die Stadtverwaltung. Sobald das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, werden sowohl der Ortsbeirat Mitte, der Wirtschafts- als auch der Bauausschuss unterrichtet, um über das weitere Vorgehen zu befinden.
Der beigefügte Vertragsentwurf ist mit der Krieger Projektentwicklung GmbH abgestimmt und liegt unterschrieben vor. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Vertrag gegenzeichnen.